Rad-Gutachten
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Rad-Gutachten ALCAR DEUTSCHLAND GMBH ABE RAD-GUTACHTEN NR. KBA STAND DESIGN GRÖSSE ZU RAD-ARTIKEL-NR. TREZ0__48 47675 NG9 10/2012 RE RE dark 6½J x 16H2 LK 5x114.3 ET 48 TREZ0SA48 TREZ0KA48 BITTE BEACHTEN Zur Reinigung der Räder verwenden Sie keinesfalls scheuernde, säurehaltige Mittel oder Hochdruckreiniger. Pflegen Sie die Räder am besten mit einem weichen Schwamm und mit milder Seifenlauge. ALCAR DEUTSCHLAND GMBH Stand: 10/2012 WICHTIGE HINWEISE BITTE BEACHTEN! 1. VOR MONTAGE DER REIFEN 1.1 1.2 1.3 1.4 Fahrzeugtyp und KW-Zahl aus FZ-Schein und FZ-ABE-Nr. aus FZ-Brief oder vom Typenschild Motorenraum, mit Daten im vorliegenden Gutachten vergleichen. Nur Ventile verwenden, die in den Gutachten zugelassen sind. In der Regel sind Gummiventile nach DIN freigegeben. Radnaben des Fahrzeuges von Rost und Schmutz befreien, da die Paßgenauigkeit der Mittenlöcher sehr hoch ist (max. 2/10 mm größer als die Fahrzeug-Radnabe). Nur zulässige Reifengrößen verwenden. Tragfähigkeitskennzahlen und Geschwindigkeitsklassen beachten. 2. NACH MONTAGE DER REIFEN 2.1 2.2 2.3 Räder auf Montagebeschädigungen überprüfen. Nur die zugelassenen Auswuchtgewichte (Klebe- oder Klammer-) jeweils an den im Gutachten beschriebenen Stellen verwenden. Nur die AEZ Befestigungsteile (Schrauben oder Muttern) verwenden. Nur mit Drehmomentschlüssel anziehen (siehe Hinweise des Fahrzeug-Herstellers). Maximales Drehmoment für LM-Räder: Siehe Verwendungs-Gutachten 1.Seite. NIEMALS BEFESTIGUNGSTEILE ÖLEN !! 3. VOR FAHRTBEGINN BITTE PRÜFEN 3.1 3.2 3.3 3.4 Paßt das Bordwerkzeug bezüglich Schlüsselweite und Schlüsselform? Wird ein Satz Serienbefestigungsteile für das Serienersatzrad (Pannenfall) und - für Räder mit Deckel - der Spezialschlüssel für die Deckelbefestigung im Fahrzeug mitgeführt ? Bitte Radbefestigungsteile bei Erstmontage nach ca. 500km nachziehen (Hinweisschild im Fahrzeug empfohlen). Bitte während der ersten 500km nicht unnötig scharf bremsen oder Reifen beim Anfahren durchdrehen lassen! 4. PFLEGE DER LEICHTMETALLRÄDER 4.1 4.2 4.3 Bitte pflegen Sie Ihre Räder wie Ihr Auto. Bremsstaub regelmäßig mit mildem Reinigungsmittel entfernen. Bei automatischer Reinigung in der Waschanlage, anschließend Räder auf Beschädigungen prüfen. Spitzwinklige Bordsteinfahrten vermeiden (Gefahr der Felgenhorn-Beschädigung). 5. MEHRTEILIGE LEICHTMETALLRÄDER 5.1 5.2 Verbindungsschrauben der Räder dürfen nicht entfernt bzw. nachgezogen werden. Die Demontage des Radsterns darf nur vom Radhersteller vorgenommen werden. Wir weisen darauf hin, daß Beschädigungen der Räder bei der Montage, der Pflege oder im Gebrauch, von uns weder als Reklamationsfall bearbeitet noch anerkannt werden können. ALCAR DEUTSCHLAND GMBH Stand: 10/2012 Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE) nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679) Nummer der ABE: 47675*09 Gerät: Sonderräder für Personenkraftwagen 6½ J x 16 H2 Typ: TREZ_A Inhaber der ABE und Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG DE-58809 Neuenrade-Küntrop Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt: Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß auch für den Nachtrag. In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen Änderungen bzw. Ergänzungen ein. Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 2 Nummer der ABE: 47675*09 Die ABE-Nr. 47675 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 6½ J x 16 H2 , Typ TREZ_A, in den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 366-0177-09-WIRD/N9 vom 04.10.2012 beschrieben. Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 66 des Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden. Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich. Im übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten des TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH, Wien, vom 04.10.2012 festgehaltenen Angaben. Flensburg, 17.12.2012 Im Auftrag Anlagen: Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Nachtragsgutachten Nr. 366-0177-09-WIRD/N9, zur Genehmigung vorgelegt am: 23.11.2012 Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg Nummer der ABE: 47675*09 - Anlage - Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Nebenbestimmungen Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16, 24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH Räder- und Reifenprüfung Deutschstraße 10 A-1230 Wien 12-TAAP-1450 Seite: 1 von 23 GUTACHTEN ZUR ERTEIL UNG EINES NACHTRAGS ZUR ABE 47 675 366-0177-09-WIRD/N9 Antragsteller: Alu-Design GmbH & Co. KG 58809 Neuenrade-Küntrop Art: Sonderrad 6 1/2 J X 16 H2 Typ: TREZ_A Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675 verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. 0. Hinweise Die Verwendungsbereiche wurden teilweise aktualisiert. Die Kennzeichnung des Herkunftsmerkmals: wahlweise - made in Germany , MII, MIT oder MIC. Materialänderung beim Hersteller ACI. Folgende Radausführungen sind neu, bzw. es ergaben sich Änderungen im Verwendungsbereich. TREZHSA40W634 TREZHSA50W634 TREZ7SA37W651 TREZ6SA38W561 TREZ6SA38W541 TREZASA38566 TREZ0SA40W671 TREZUSA40702 TREZ0SA48W671 TREZ0SA40W641 TREZ0SA48W641 I. Übersicht Ausführung Ausführungsbezeichnung TREZ6KA38D581 TREZ6KA38O581 TREZ6SA38D581 TREZ6SA38O581 TREZ6SA38T581 TREZ6SA38W581 TREZ6SA38Y581 TREZ6SA38581 TREZ6KA38D541 TREZ6KA38O541 TREZ6SA38D541 TREZ6SA38O541 TREZ6SA38T541 TREZ6SA38W541 TREZ6SA38Y541 Kennzeichnung Rad Kennzeichnung Zentrierring PCD100 ET38 PCD100 ET38 PCD100 ET38 PCD100 ET38 PCD100 ET38 PCD100 ET38 PCD100 ET38 PCD100 ET38 PCD100 ET38 PCD100 ET38 PCD100 ET38 PCD100 ET38 PCD100 ET38 PCD100 ET38 PCD100 ET38 Ø60.1 Ø58.1 Ø60.1 Ø58.1 Ø60.1 Ø58.1 Ø60.1 Ø58.1 Ø60.1 Ø58.1 Ø60.1 Ø58.1 Ø60.1 Ø58.1 Ø60.1 Ø58.1 Ø60.1 Ø54.1 Ø60.1 Ø54.1 Ø60.1 Ø54.1 Ø60.1 Ø54.1 Ø60.1 Ø54.1 Ø60.1 Ø54.1 Ø60.1 Ø54.1 Lochkreis (mm) / -zahl 100/5 100/5 100/5 100/5 100/5 100/5 100/5 100/5 100/5 100/5 100/5 100/5 100/5 100/5 100/5 Mitten Einloch preß(mm) tiefe (mm) 58,1 58,1 58,1 58,1 58,1 58,1 58,1 58,1 54,1 54,1 54,1 54,1 54,1 54,1 54,1 38 38 38 38 38 38 38 38 38 38 38 38 38 38 38 zul. Radlast (kg) 638 638 638 638 638 638 638 638 638 638 638 638 638 638 638 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. zul. Abroll umf. (mm) gültig ab Fertig. Datum 1995 1995 1995 1995 1995 1995 1995 1995 1995 1995 1995 1995 1995 1995 1995 10/09 04/12 10/09 04/12 01/11 03/09 06/09 03/09 10/09 04/12 10/09 04/12 01/11 03/09 06/09 Gutachten 366-0177-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675 Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 16 H2 Antragsteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREZ_A Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 23 TREZ6SA38541 TREZ6KA38D561 TREZ6KA38O561 TREZ6SA38D561 TREZ6SA38O561 TREZ6SA38T561 TREZ6SA38W561 TREZ6SA38Y561 TREZ6SA38561 TREZ6KA38D571 TREZ6KA38O571 TREZ6SA38D571 TREZ6SA38O571 TREZ6SA38T571 TREZ6SA38W571 TREZ6SA38Y571 TREZ6SA38571 TREZAKA38D566 TREZAKA38O566 TREZAKA38T566 TREZAKA38W566 TREZAKA38Y566 TREZAKA38566 TREZASA38D566 TREZASA38O566 TREZASA38T566 TREZASA38W566 TREZASA38Y566 TREZASA38566 TREZASA38566 TREZHSA40D581 TREZHSA40O581 TREZHSA40T581 TREZHSA40W581 TREZHSA40Y581 TREZHSA40581 TREZHKA50D601 TREZHKA50O601 TREZHKA50T601 TREZHKA50W601 TREZHKA50Y601 TREZHKA50601 TREZHSA40D601 TREZHSA40O601 TREZHSA40T601 TREZHSA40W601 TREZHSA40Y601 TREZHSA40601 TREZHSA50D601 TREZHSA50O601 PCD100 ET38 PCD100 ET38 PCD100 ET38 PCD100 ET38 PCD100 ET38 PCD100 ET38 PCD100 ET38 PCD100 ET38 PCD100 ET38 PCD100 ET38 PCD100 ET38 PCD100 ET38 PCD100 ET38 PCD100 ET38 PCD100 ET38 PCD100 ET38 PCD100 ET38 PCD105 ET38 PCD105 ET38 PCD105 ET38 PCD105 ET38 PCD105 ET38 PCD105 ET38 PCD105 ET38 PCD105 ET38 PCD105 ET38 PCD105 ET38 PCD105 ET38 PCD105 ET38 PCD105 ET38 PCD108 ET40 PCD108 ET40 PCD108 ET40 PCD108 ET40 PCD108 ET40 PCD108 ET40 PCD108 ET50 PCD108 ET50 PCD108 ET50 PCD108 ET50 PCD108 ET50 PCD108 ET50 PCD108 ET40 PCD108 ET40 PCD108 ET40 PCD108 ET40 PCD108 ET40 PCD108 ET40 PCD108 ET50 PCD108 ET50 Ø60.1 Ø54.1 Ø60.1 Ø56.1 Ø60.1 Ø56.1 Ø60.1 Ø56.1 Ø60.1 Ø56.1 Ø60.1 Ø56.1 Ø60.1 Ø56.1 Ø60.1 Ø56.1 Ø60.1 Ø56.1 Ø60.1 Ø57.1 Ø60.1 Ø57.1 Ø60.1 Ø57.1 Ø60.1 Ø57.1 Ø60.1 Ø57.1 Ø60.1 Ø57.1 Ø60.1 Ø57.1 Ø60.1 Ø57.1 ohne ohne ohne ohne ohne ohne ohne ohne ohne ohne ohne ohne ohne Ø70.1 Ø58.1 Ø70.1 Ø58.1 Ø70.1 Ø58.1 Ø70.1 Ø58.1 Ø70.1 Ø58.1 Ø70.1 Ø58.1 Ø70.1 Ø60.1 Ø70.1 Ø60.1 Ø70.1 Ø60.1 Ø70.1 Ø60.1 Ø70.1 Ø60.1 Ø70.1 Ø60.1 Ø70.1 Ø60.1 Ø70.1 Ø60.1 Ø70.1 Ø60.1 Ø70.1 Ø60.1 Ø70.1 Ø60.1 Ø70.1 Ø60.1 Ø70.1 Ø60.1 Ø70.1 Ø60.1 100/5 100/5 100/5 100/5 100/5 100/5 100/5 100/5 100/5 100/5 100/5 100/5 100/5 100/5 100/5 100/5 100/5 105/5 105/5 105/5 105/5 105/5 105/5 105/5 105/5 105/5 105/5 105/5 105/5 105/5 108/5 108/5 108/5 108/5 108/5 108/5 108/5 108/5 108/5 108/5 108/5 108/5 108/5 108/5 108/5 108/5 108/5 108/5 108/5 108/5 54,1 56,1 56,1 56,1 56,1 56,1 56,1 56,1 56,1 57,1 57,1 57,1 57,1 57,1 57,1 57,1 57,1 56,6 56,6 56,6 56,6 56,6 56,6 56,6 56,6 56,6 56,6 56,6 56,6 56,6 58,1 58,1 58,1 58,1 58,1 58,1 60,1 60,1 60,1 60,1 60,1 60,1 60,1 60,1 60,1 60,1 60,1 60,1 60,1 60,1 38 38 38 38 38 38 38 38 38 38 38 38 38 38 38 38 38 38 38 38 38 38 38 38 38 38 38 38 38 38 40 40 40 40 40 40 50 50 50 50 50 50 40 40 40 40 40 40 50 50 638 610 610 610 610 610 610 610 610 638 638 638 638 638 638 638 638 625 625 625 625 625 625 625 625 625 625 625 625 625 638 638 638 638 638 638 638 638 638 638 638 638 638 638 638 638 638 638 638 638 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. 1995 2092 2092 2092 2092 2092 2092 2092 2092 1995 1995 1995 1995 1995 1995 1995 1995 2025 2025 2025 2025 2025 2025 2025 2025 2025 2025 2025 2025 2025 1995 1995 1995 1995 1995 1995 1995 1995 1995 1995 1995 1995 1995 1995 1995 1995 1995 1995 1995 1995 03/09 10/09 04/12 10/09 04/12 01/11 03/09 06/09 03/09 10/09 04/12 10/09 04/12 01/11 03/09 06/09 03/09 10/09 04/12 01/11 03/09 06/09 06/09 10/09 04/12 01/11 06/09 06/09 06/09 01/12 10/09 04/12 01/11 03/09 06/09 03/09 10/09 04/12 01/11 03/09 06/09 06/09 10/09 04/12 01/11 03/09 06/09 03/09 10/09 04/12 Gutachten 366-0177-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675 Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 16 H2 Antragsteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREZ_A Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 23 TREZHSA50T601 TREZHSA50W601 TREZHSA50Y601 TREZHSA50601 TREZHKA50D634 TREZHKA50O634 TREZHKA50T634 TREZHKA50W634 TREZHKA50Y634 TREZHKA50634 TREZHSA40D634 TREZHSA40D634 TREZHSA40O634 TREZHSA40T634 TREZHSA40W634 TREZHSA40W634 TREZHSA40Y634 TREZHSA40634 TREZHSA40634 TREZHSA50D634 TREZHSA50D634 TREZHSA50O634 TREZHSA50T634 TREZHSA50W634 TREZHSA50W634 TREZHSA50Y634 TREZHSA50634 TREZHSA50634 TREZHSA525W63 4 TREZHSA525634 TREZHKA50D651 TREZHKA50O651 TREZHKA50T651 TREZHKA50W651 TREZHKA50Y651 TREZHKA50651 TREZHSA40D651 TREZHSA40D651 TREZHSA40O651 TREZHSA40T651 TREZHSA40W651 TREZHSA40W651 TREZHSA40Y651 TREZHSA40651 TREZHSA40651 TREZHSA50D651 TREZHSA50O651 TREZHSA50T651 TREZHSA50W651 PCD108 ET50 PCD108 ET50 PCD108 ET50 PCD108 ET50 PCD108 ET50 PCD108 ET50 PCD108 ET50 PCD108 ET50 PCD108 ET50 PCD108 ET50 PCD108 ET40 PCD108 ET40 PCD108 ET40 PCD108 ET40 PCD108 ET40 PCD108 ET40 PCD108 ET40 PCD108 ET40 PCD108 ET40 PCD108 ET50 PCD108 ET50 PCD108 ET50 PCD108 ET50 PCD108 ET50 PCD108 ET50 PCD108 ET50 PCD108 ET50 PCD108 ET50 PCD108 ET52,5 Ø70.1 Ø60.1 Ø70.1 Ø60.1 Ø70.1 Ø60.1 Ø70.1 Ø60.1 Ø70.1 Ø63.4 Ø70.1 Ø63.4 Ø70.1 Ø63.4 Ø70.1 Ø63.4 Ø70.1 Ø63.4 Ø70.1 Ø63.4 Ø70.1 Ø63.4 Ø70.1 Ø63.4 Ø70.1 Ø63.4 Ø70.1 Ø63.4 Ø70.1 Ø63.4 Ø70.1 Ø63.4 Ø70.1 Ø63.4 Ø70.1 Ø63.4 Ø70.1 Ø63.4 Ø70.1 Ø63.4 Ø70.1 Ø63.4 Ø70.1 Ø63.4 Ø70.1 Ø63.4 Ø70.1 Ø63.4 Ø70.1 Ø63.4 Ø70.1 Ø63.4 Ø70.1 Ø63.4 Ø70.1 Ø63.4 ohne 108/5 108/5 108/5 108/5 108/5 108/5 108/5 108/5 108/5 108/5 108/5 108/5 108/5 108/5 108/5 108/5 108/5 108/5 108/5 108/5 108/5 108/5 108/5 108/5 108/5 108/5 108/5 108/5 108/5 60,1 60,1 60,1 60,1 63,4 63,4 63,4 63,4 63,4 63,4 63,4 63,4 63,4 63,4 63,4 63,4 63,4 63,4 63,4 63,4 63,4 63,4 63,4 63,4 63,4 63,4 63,4 63,4 63,4 50 50 50 50 50 50 50 50 50 50 40 40 40 40 40 40 40 40 40 50 50 50 50 50 50 50 50 50 52,5 638 638 638 638 638 638 638 638 638 638 610 638 638 638 610 638 638 610 638 595 638 638 638 595 638 638 595 638 638 1995 1995 1995 1995 1995 1995 1995 1995 1995 1995 2098 1995 1995 1995 2098 1995 1995 2098 1995 2159 1995 1995 1995 2159 1995 1995 2159 1995 1995 01/11 03/09 06/09 03/09 10/09 04/12 01/11 03/09 06/09 06/09 10/09 10/09 04/12 01/11 03/09 03/09 06/09 03/09 03/09 10/09 10/09 04/12 01/11 03/09 03/09 06/09 03/09 03/09 03/09 PCD108 ET52,5 PCD108 ET50 PCD108 ET50 PCD108 ET50 PCD108 ET50 PCD108 ET50 PCD108 ET50 PCD108 ET40 PCD108 ET40 PCD108 ET40 PCD108 ET40 PCD108 ET40 PCD108 ET40 PCD108 ET40 PCD108 ET40 PCD108 ET40 PCD108 ET50 PCD108 ET50 PCD108 ET50 PCD108 ET50 ohne Ø70.1 Ø65.1 Ø70.1 Ø65.1 Ø70.1 Ø65.1 Ø70.1 Ø65.1 Ø70.1 Ø65.1 Ø70.1 Ø65.1 Ø70.1 Ø65.1 Ø70.1 Ø65.1 Ø70.1 Ø65.1 Ø70.1 Ø65.1 Ø70.1 Ø65.1 Ø70.1 Ø65.1 Ø70.1 Ø65.1 Ø70.1 Ø65.1 Ø70.1 Ø65.1 Ø70.1 Ø65.1 Ø70.1 Ø65.1 Ø70.1 Ø65.1 Ø70.1 Ø65.1 108/5 108/5 108/5 108/5 108/5 108/5 108/5 108/5 108/5 108/5 108/5 108/5 108/5 108/5 108/5 108/5 108/5 108/5 108/5 108/5 63,4 65,1 65,1 65,1 65,1 65,1 65,1 65,1 65,1 65,1 65,1 65,1 65,1 65,1 65,1 65,1 65,1 65,1 65,1 65,1 52,5 50 50 50 50 50 50 40 40 40 40 40 40 40 40 40 50 50 50 50 638 638 638 638 638 638 638 610 638 638 638 610 638 638 610 638 638 638 638 638 1995 1995 1995 1995 1995 1995 1995 2090 1995 1995 1995 2090 1995 1995 2090 1995 1995 1995 1995 1995 03/09 10/09 04/12 01/11 03/09 06/09 06/09 10/09 10/09 04/12 01/11 03/09 03/09 06/09 03/09 03/09 10/09 04/12 01/11 03/09 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0177-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675 Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 16 H2 Antragsteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREZ_A Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 23 TREZHSA50Y651 TREZHSA50651 TREZ7SA37D651 TREZ7SA37O651 TREZ7SA37T651 TREZ7SA37W651 TREZ7SA37Y651 TREZ7SA37651 TREZ7SA41W651 TREZ7SA41651 TREZ8KA50D571 TREZ8KA50O571 TREZ8KA50T571 TREZ8KA50W571 TREZ8KA50Y571 TREZ8KA50571 TREZ8SA50D571 TREZ8SA50O571 TREZ8SA50T571 TREZ8SA50W571 TREZ8SA50Y571 TREZ8SA50571 TREZ8KA50D666 TREZ8KA50O666 TREZ8KA50T666 TREZ8KA50W666 TREZ8KA50Y666 TREZ8KA50666 TREZ8SA40W666 TREZ8SA40666 TREZ8SA50D666 TREZ8SA50O666 TREZ8SA50T666 TREZ8SA50W666 TREZ8SA50Y666 TREZ8SA50666 TREZ0SA40D566 TREZ0SA40O566 TREZ0SA40T566 TREZ0SA40W566 TREZ0SA40Y566 TREZ0SA40566 TREZ0KA48D601 TREZ0KA48O601 TREZ0KA48T601 TREZ0KA48W601 TREZ0KA48Y601 TREZ0KA48601 TREZ0SA40D601 TREZ0SA40O601 PCD108 ET50 PCD108 ET50 PCD110 ET37 PCD110 ET37 PCD110 ET37 PCD110 ET37 PCD110 ET37 PCD110 ET37 PCD110 ET41 PCD110 ET41 PCD112 ET50 PCD112 ET50 PCD112 ET50 PCD112 ET50 PCD112 ET50 PCD112 ET50 PCD112 ET50 PCD112 ET50 PCD112 ET50 PCD112 ET50 PCD112 ET50 PCD112 ET50 PCD112 ET50 PCD112 ET50 PCD112 ET50 PCD112 ET50 PCD112 ET50 PCD112 ET50 PCD112 ET40 PCD112 ET40 PCD112 ET50 PCD112 ET50 PCD112 ET50 PCD112 ET50 PCD112 ET50 PCD112 ET50 PCD114.3 ET40 PCD114.3 ET40 PCD114.3 ET40 PCD114.3 ET40 PCD114.3 ET40 PCD114.3 ET40 PCD114.3 ET48 PCD114.3 ET48 PCD114.3 ET48 PCD114.3 ET48 PCD114.3 ET48 PCD114.3 ET48 PCD114.3 ET40 PCD114.3 ET40 Ø70.1 Ø65.1 Ø70.1 Ø65.1 ohne ohne ohne ohne ohne ohne ohne ohne Ø70.1 Ø57.1 Ø70.1 Ø57.1 Ø70.1 Ø57.1 Ø70.1 Ø57.1 Ø70.1 Ø57.1 Ø70.1 Ø57.1 Ø70.1 Ø57.1 Ø70.1 Ø57.1 Ø70.1 Ø57.1 Ø70.1 Ø57.1 Ø70.1 Ø57.1 Ø70.1 Ø57.1 Ø70.1 Ø66.6 Ø70.1 Ø66.6 Ø70.1 Ø66.6 Ø70.1 Ø66.6 Ø70.1 Ø66.6 Ø70.1 Ø66.6 Ø70.1 Ø66.6 Ø70.1 Ø66.6 Ø70.1 Ø66.6 Ø70.1 Ø66.6 Ø70.1 Ø66.6 Ø70.1 Ø66.6 Ø70.1 Ø66.6 Ø70.1 Ø66.6 Ø71.6 Ø56.6 Ø71.6 Ø56.6 Ø71.6 Ø56.6 Ø71.6 Ø56.6 Ø71.6 Ø56.6 Ø71.6 Ø56.6 Ø71.6 Ø60.1 Ø71.6 Ø60.1 Ø71.6 Ø60.1 Ø71.6 Ø60.1 Ø71.6 Ø60.1 Ø71.6 Ø60.1 Ø71.6 Ø60.1 Ø71.6 Ø60.1 108/5 108/5 110/5 110/5 110/5 110/5 110/5 110/5 110/5 110/5 112/5 112/5 112/5 112/5 112/5 112/5 112/5 112/5 112/5 112/5 112/5 112/5 112/5 112/5 112/5 112/5 112/5 112/5 112/5 112/5 112/5 112/5 112/5 112/5 112/5 112/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 65,1 65,1 65,1 65,1 65,1 65,1 65,1 65,1 65,1 65,1 57,1 57,1 57,1 57,1 57,1 57,1 57,1 57,1 57,1 57,1 57,1 57,1 66,6 66,6 66,6 66,6 66,6 66,6 66,6 66,6 66,6 66,6 66,6 66,6 66,6 66,6 56,6 56,6 56,6 56,6 56,6 56,6 60,1 60,1 60,1 60,1 60,1 60,1 60,1 60,1 50 50 37 37 37 37 37 37 41 41 50 50 50 50 50 50 50 50 50 50 50 50 50 50 50 50 50 50 40 40 50 50 50 50 50 50 40 40 40 40 40 40 48 48 48 48 48 48 40 40 638 638 638 638 638 638 638 638 638 638 638 638 638 638 638 638 638 638 638 638 638 638 638 638 638 638 638 638 638 638 638 638 638 638 638 638 638 638 638 638 638 638 625 625 625 625 625 625 630 630 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. 1995 1995 1995 1995 1995 1995 1995 1995 1995 1995 1995 1995 1995 1995 1995 1995 1995 1995 1995 1995 1995 1995 1995 1995 1995 1995 1995 1995 1995 1995 1995 1995 1995 1995 1995 1995 1995 1995 1995 1995 1995 1995 2025 2025 2025 2025 2025 2025 2025 2025 06/09 03/09 10/09 04/12 01/11 03/09 06/09 03/09 03/09 03/09 10/09 04/12 01/11 03/09 06/09 06/09 10/09 04/12 01/11 03/09 06/09 03/09 10/09 04/12 01/11 03/09 06/09 06/09 03/09 03/09 10/09 04/12 01/11 03/09 06/09 03/09 10/09 04/12 01/11 03/09 06/09 03/09 10/09 04/12 01/11 03/09 06/09 06/09 10/09 04/12 Gutachten 366-0177-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675 Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 16 H2 Antragsteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREZ_A Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 23 TREZ0SA40T601 TREZ0SA40W601 TREZ0SA40Y601 TREZ0SA40601 TREZ0SA48D601 TREZ0SA48O601 TREZ0SA48T601 TREZ0SA48W601 TREZ0SA48Y601 TREZ0SA48601 TREZ0KA48D641 TREZ0KA48O641 TREZ0KA48T641 TREZ0KA48W641 TREZ0KA48Y641 TREZ0KA48641 TREZ0SA40D641 TREZ0SA40O641 TREZ0SA40T641 TREZ0SA40W641 TREZ0SA40Y641 TREZ0SA40641 TREZ0SA48D641 TREZ0SA48O641 TREZ0SA48T641 TREZ0SA48W641 TREZ0SA48Y641 TREZ0SA48641 TREZ0KA48D661 TREZ0KA48O661 TREZ0KA48T661 TREZ0KA48W661 TREZ0KA48Y661 TREZ0KA48661 TREZ0SA40D661 TREZ0SA40O661 TREZ0SA40T661 TREZ0SA40W661 TREZ0SA40Y661 TREZ0SA40661 TREZ0SA48D661 TREZ0SA48O661 TREZ0SA48T661 TREZ0SA48W661 TREZ0SA48Y661 TREZ0SA48661 TREZ0KA48D666 TREZ0KA48O666 TREZ0KA48T666 TREZ0KA48W666 PCD114.3 ET40 PCD114.3 ET40 PCD114.3 ET40 PCD114.3 ET40 PCD114.3 ET48 PCD114.3 ET48 PCD114.3 ET48 PCD114.3 ET48 PCD114.3 ET48 PCD114.3 ET48 PCD114.3 ET48 PCD114.3 ET48 PCD114.3 ET48 PCD114.3 ET48 PCD114.3 ET48 PCD114.3 ET48 PCD114.3 ET40 PCD114.3 ET40 PCD114.3 ET40 PCD114.3 ET40 PCD114.3 ET40 PCD114.3 ET40 PCD114.3 ET48 PCD114.3 ET48 PCD114.3 ET48 PCD114.3 ET48 PCD114.3 ET48 PCD114.3 ET48 PCD114.3 ET48 PCD114.3 ET48 PCD114.3 ET48 PCD114.3 ET48 PCD114.3 ET48 PCD114.3 ET48 PCD114.3 ET40 PCD114.3 ET40 PCD114.3 ET40 PCD114.3 ET40 PCD114.3 ET40 PCD114.3 ET40 PCD114.3 ET48 PCD114.3 ET48 PCD114.3 ET48 PCD114.3 ET48 PCD114.3 ET48 PCD114.3 ET48 PCD114.3 ET48 PCD114.3 ET48 PCD114.3 ET48 PCD114.3 ET48 Ø71.6 Ø60.1 Ø71.6 Ø60.1 Ø71.6 Ø60.1 Ø71.6 Ø60.1 Ø71.6 Ø60.1 Ø71.6 Ø60.1 Ø71.6 Ø60.1 Ø71.6 Ø60.1 Ø71.6 Ø60.1 Ø71.6 Ø60.1 Ø71.6 Ø64.1 Ø71.6 Ø64.1 Ø71.6 Ø64.1 Ø71.6 Ø64.1 Ø71.6 Ø64.1 Ø71.6 Ø64.1 Ø71.6 Ø64.1 Ø71.6 Ø64.1 Ø71.6 Ø64.1 Ø71.6 Ø64.1 Ø71.6 Ø64.1 Ø71.6 Ø64.1 Ø71.6 Ø64.1 Ø71.6 Ø64.1 Ø71.6 Ø64.1 Ø71.6 Ø64.1 Ø71.6 Ø64.1 Ø71.6 Ø64.1 Ø71.6 Ø66.1 Ø71.6 Ø66.1 Ø71.6 Ø66.1 Ø71.6 Ø66.1 Ø71.6 Ø66.1 Ø71.6 Ø66.1 Ø71.6 Ø66.1 Ø71.6 Ø66.1 Ø71.6 Ø66.1 Ø71.6 Ø66.1 Ø71.6 Ø66.1 Ø71.6 Ø66.1 Ø71.6 Ø66.1 Ø71.6 Ø66.1 Ø71.6 Ø66.1 Ø71.6 Ø66.1 Ø71.6 Ø66.1 Ø71.6 Ø66.1 Ø71.6 Ø66.6 Ø71.6 Ø66.6 Ø71.6 Ø66.6 Ø71.6 Ø66.6 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 60,1 60,1 60,1 60,1 60,1 60,1 60,1 60,1 60,1 60,1 64,1 64,1 64,1 64,1 64,1 64,1 64,1 64,1 64,1 64,1 64,1 64,1 64,1 64,1 64,1 64,1 64,1 64,1 66,1 66,1 66,1 66,1 66,1 66,1 66,1 66,1 66,1 66,1 66,1 66,1 66,1 66,1 66,1 66,1 66,1 66,1 66,6 66,6 66,6 66,6 40 40 40 40 48 48 48 48 48 48 48 48 48 48 48 48 40 40 40 40 40 40 48 48 48 48 48 48 48 48 48 48 48 48 40 40 40 40 40 40 48 48 48 48 48 48 48 48 48 48 630 630 630 630 625 625 625 625 625 625 610 610 610 610 610 610 638 638 638 638 638 638 610 610 610 610 610 610 638 638 638 638 638 638 610 610 610 610 610 610 638 638 638 638 638 638 610 610 610 610 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. 2025 2025 2025 2025 2025 2025 2025 2025 2025 2025 2090 2090 2090 2090 2090 2090 1995 1995 1995 1995 1995 1995 2090 2090 2090 2090 2090 2090 1995 1995 1995 1995 1995 1995 2098 2098 2098 2098 2098 2098 1995 1995 1995 1995 1995 1995 2098 2098 2098 2098 01/11 03/09 06/09 03/09 10/09 04/12 01/11 03/09 06/09 03/09 06/09 04/12 01/11 03/09 06/09 06/09 10/09 04/12 01/11 03/09 06/09 03/09 10/09 04/12 01/11 03/09 06/09 03/09 10/09 04/12 01/11 03/09 06/09 06/09 10/09 04/12 01/11 03/09 06/09 03/09 10/09 04/12 01/11 03/09 06/09 03/09 10/09 04/12 01/11 03/09 Gutachten 366-0177-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675 Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 16 H2 Antragsteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREZ_A Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 23 TREZ0KA48Y666 TREZ0KA48666 TREZ0SA40D666 TREZ0SA40O666 TREZ0SA40T666 TREZ0SA40W666 TREZ0SA40Y666 TREZ0SA40666 TREZ0SA48D666 TREZ0SA48O666 TREZ0SA48T666 TREZ0SA48W666 TREZ0SA48Y666 TREZ0SA48666 TREZ0KA48D671 TREZ0KA48O671 TREZ0KA48T671 TREZ0KA48W671 TREZ0KA48Y671 TREZ0KA48671 TREZ0SA40D671 TREZ0SA40O671 TREZ0SA40T671 TREZ0SA40W671 TREZ0SA40Y671 TREZ0SA40671 TREZ0SA48D671 TREZ0SA48D671 TREZ0SA48O671 TREZ0SA48T671 TREZ0SA48W671 TREZ0SA48W671 TREZ0SA48Y671 TREZ0SA48Y671 TREZ0SA48671 TREZ0SA48671 TREZ0SA35W716 TREZ0SA35716 TREZ0SA40D716 TREZ0SA40O716 TREZ0SA40T716 TREZ0SA40W716 TREZ0SA40Y716 TREZ0SA40716 TREZUKA40D702 TREZUKA40O702 TREZUKA40T702 TREZUKA40W702 TREZUKA40Y702 TREZUKA40702 PCD114.3 ET48 PCD114.3 ET48 PCD114.3 ET40 PCD114.3 ET40 PCD114.3 ET40 PCD114.3 ET40 PCD114.3 ET40 PCD114.3 ET40 PCD114.3 ET48 PCD114.3 ET48 PCD114.3 ET48 PCD114.3 ET48 PCD114.3 ET48 PCD114.3 ET48 PCD114.3 ET48 PCD114.3 ET48 PCD114.3 ET48 PCD114.3 ET48 PCD114.3 ET48 PCD114.3 ET48 PCD114.3 ET40 PCD114.3 ET40 PCD114.3 ET40 PCD114.3 ET40 PCD114.3 ET40 PCD114.3 ET40 PCD114.3 ET48 PCD114.3 ET48 PCD114.3 ET48 PCD114.3 ET48 PCD114.3 ET48 PCD114.3 ET48 PCD114.3 ET48 PCD114.3 ET48 PCD114.3 ET48 PCD114.3 ET48 PCD114.3 ET35 PCD114.3 ET35 PCD114.3 ET40 PCD114.3 ET40 PCD114.3 ET40 PCD114.3 ET40 PCD114.3 ET40 PCD114.3 ET40 PCD115 ET40 PCD115 ET40 PCD115 ET40 PCD115 ET40 PCD115 ET40 PCD115 ET40 Ø71.6 Ø66.6 Ø71.6 Ø66.6 Ø71.6 Ø66.6 Ø71.6 Ø66.6 Ø71.6 Ø66.6 Ø71.6 Ø66.6 Ø71.6 Ø66.6 Ø71.6 Ø66.6 Ø71.6 Ø66.6 Ø71.6 Ø66.6 Ø71.6 Ø66.6 Ø71.6 Ø66.6 Ø71.6 Ø66.6 Ø71.6 Ø66.6 Ø71.6 Ø67.1 Ø71.6 Ø67.1 Ø71.6 Ø67.1 Ø71.6 Ø67.1 Ø71.6 Ø67.1 Ø71.6 Ø67.1 Ø71.6 Ø67.1 Ø71.6 Ø67.1 Ø71.6 Ø67.1 Ø71.6 Ø67.1 Ø71.6 Ø67.1 Ø71.6 Ø67.1 Ø71.6 Ø67.1 Ø71.6 Ø67.1 Ø71.6 Ø67.1 Ø71.6 Ø67.1 Ø71.6 Ø67.1 Ø71.6 Ø67.1 Ø71.6 Ø67.1 Ø71.6 Ø67.1 Ø71.6 Ø67.1 Ø71.6 Ø67.1 ohne ohne ohne ohne ohne ohne ohne ohne ohne ohne ohne ohne ohne ohne 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 115/5 115/5 115/5 115/5 115/5 115/5 66,6 66,6 66,6 66,6 66,6 66,6 66,6 66,6 66,6 66,6 66,6 66,6 66,6 66,6 67,1 67,1 67,1 67,1 67,1 67,1 67,1 67,1 67,1 67,1 67,1 67,1 67,1 67,1 67,1 67,1 67,1 67,1 67,1 67,1 67,1 67,1 71,6 71,6 71,6 71,6 71,6 71,6 71,6 71,6 70,2 70,2 70,2 70,2 70,2 70,2 48 48 40 40 40 40 40 40 48 48 48 48 48 48 48 48 48 48 48 48 40 40 40 40 40 40 48 48 48 48 48 48 48 48 48 48 35 35 40 40 40 40 40 40 40 40 40 40 40 40 610 610 610 610 610 610 610 610 610 610 610 610 610 610 638 595 638 638 638 638 638 638 638 638 638 638 595 638 595 595 595 638 595 638 595 638 638 638 630 630 630 630 630 630 615 615 615 615 615 615 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. 2098 2098 2098 2098 2098 2098 2098 2098 2098 2098 2098 2098 2098 2098 1995 2160 1995 1995 1995 1995 1995 1995 1995 1995 1995 1995 2160 1995 2160 2160 2160 1995 2160 1995 2160 1995 1995 1995 2025 2025 2025 2025 2025 2025 2050 2050 2050 2050 2050 2050 06/09 06/09 10/09 04/12 01/11 03/09 06/09 03/09 10/09 04/12 01/11 03/09 06/09 03/09 10/09 04/12 01/11 03/09 06/09 06/09 10/09 04/12 01/11 03/09 06/09 03/09 10/09 10/09 04/12 01/11 03/09 03/09 06/09 03/09 03/09 03/09 03/09 03/09 10/09 04/12 01/11 03/09 06/09 03/09 10/09 04/12 01/11 03/09 06/09 06/09 Gutachten 366-0177-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675 Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 16 H2 Antragsteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREZ_A Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 23 TREZUSA40D702 TREZUSA40O702 TREZUSA40T702 TREZUSA40W702 TREZUSA40Y702 TREZUSA40702 I.1. PCD115 ET40 PCD115 ET40 PCD115 ET40 PCD115 ET40 PCD115 ET40 PCD115 ET40 ohne ohne ohne ohne ohne ohne 115/5 115/5 115/5 115/5 115/5 115/5 70,2 70,2 70,2 70,2 70,2 70,2 40 40 40 40 40 40 615 615 615 615 615 615 2050 2050 2050 2050 2050 2050 Beschreibung der Sonderräder Antragsteller :Alu-Design GmbH & Co. KG 58809 Neuenrade-Küntrop Hersteller : Alu-Design GmbH & Co. KG 58809 Neuenrade-Küntrop Handelsmarke : Dezent RE Art der Sonderräder : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt Korrosionsschutz : Mehrschicht-Einbrennlackierung Masse des Rades : ca. 8,6 kg I.2. Radanschluß siehe Anlage I.3. Kennzeichnung der Sonderräder An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw. eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung TREZ8KA50D666: : Außenseite : Innenseite Radtyp : -- : TREZ_A Radausführung : -- : PCD112 ET50 Radgröße : -- : 6 1/2 J X 16 H2 Typzeichen : KBA 47675 : -- Einpreßtiefe : -- : ET50 Herstellungsdatum : -- : Fertigungsmonat und -jahr z.B. 10.09 Herkunftsmerkmal : -- : siehe 0. im GA Gießereikennzeichnung : -- : ZCW /MS /SY /HS/HLT/CO Japan. Prüfwertzeichen : -- : JWL Weitere Kennzeichnung : -- : DEZENT Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein. I.4. Verwendungsbereich Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. 10/09 04/12 01/11 06/09 06/09 06/09 Gutachten 366-0177-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675 Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 16 H2 Antragsteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREZ_A Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 23 II. Sonderradprüfung Die hier beschriebenen Sonderräder wurden gemäß der "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anh. BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998 geprüft. II.1. Felge Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm. Die nachgeprüften Muster stimmen in den wesentlichen Punkten mit den unter Ziffer V.3. aufgeführten Unterlagen überein. II.2. Werkstoff der Sonderräder: Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft. II.3. Festigkeitsprüfung: Ein Festigkeitsnachweis vom TÜV NORD mit Nr. RP-003844-B0-144 vom 25.06.2009, mit Nr. RP-003859-B0-144 vom 12.05.2009, mit Nr. RP-003880-B0-144 vom 18.06.2009, mit Nr. RP-003936-A0-144 vom 16.11.2009, mit Nr. RP-004220-A0-144 vom 07.06.2011 und mit Nr. RP-004345-B0-144 vom 26.09.2012 liegt vor. III. Anbau- und Verwendungsprüfung: III.1. Anbauuntersuchung am Fahrzeug: Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen Bedingungen gewährleistet. III.2. Fahrversuche: Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise nicht vor. Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt. Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen. Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen. III.3. Fahrwerksfestigkeit: Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich. IV. Zusammenfassung: Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen Bedenken. Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten. Er hat darüberhinaus dafür zu sorgen, daß dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt werden, wenn - sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0177-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675 Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 16 H2 Antragsteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREZ_A Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 23 - sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern. - ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern. V. Unterlagen und Anlagen: V.1. Verwendungsbereichsanlagen: Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen ergänzt: Anl Hersteller age 1 FIAT 3 FUJI HEAVY IND.(J) 2 TOYOTA 6 FUJI HEAVY IND.(J) 5 ROVER Ausführung ET erstellt am TREZ6KA38D581; TREZ6KA38O581; TREZ6SA38D581; TREZ6SA38O581; TREZ6SA38T581; TREZ6SA38W581; TREZ6SA38Y581; TREZ6SA38581 TREZ6KA38D541; TREZ6KA38O541; TREZ6SA38D541; TREZ6SA38O541; TREZ6SA38T541; TREZ6SA38W541; TREZ6SA38Y541; TREZ6SA38541 TREZ6KA38D541; TREZ6KA38O541; TREZ6SA38D541; TREZ6SA38O541; TREZ6SA38T541; TREZ6SA38W541; TREZ6SA38Y541; TREZ6SA38541 TREZ6KA38D561; TREZ6KA38O561; TREZ6SA38D561; TREZ6SA38O561; TREZ6SA38T561; TREZ6SA38W561; TREZ6SA38Y561; TREZ6SA38561 TREZ6KA38D561; TREZ6KA38O561; TREZ6SA38D561; TREZ6SA38O561; TREZ6SA38T561; TREZ6SA38W561; TREZ6SA38Y561; TREZ6SA38561 38 04.10.2012 Allg. Hinweise liegt bei 38 04.10.2012 liegt bei 38 04.10.2012 liegt bei 38 04.10.2012 liegt bei 38 04.10.2012 liegt bei Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0177-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675 Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 16 H2 Antragsteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREZ_A Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 23 4 TOYOTA 10 AUDI 8 CHRYSLER (USA) 11 SEAT 7 SKODA 9 VOLKSWAGEN TREZ6KA38D561; TREZ6KA38O561; TREZ6SA38D561; TREZ6SA38O561; TREZ6SA38T561; TREZ6SA38W561; TREZ6SA38Y561; TREZ6SA38561 TREZ6KA38D571; TREZ6KA38O571; TREZ6SA38D571; TREZ6SA38O571; TREZ6SA38T571; TREZ6SA38W571; TREZ6SA38Y571; TREZ6SA38571 TREZ6KA38D571; TREZ6KA38O571; TREZ6SA38D571; TREZ6SA38O571; TREZ6SA38T571; TREZ6SA38W571; TREZ6SA38Y571; TREZ6SA38571 TREZ6KA38D571; TREZ6KA38O571; TREZ6SA38D571; TREZ6SA38O571; TREZ6SA38T571; TREZ6SA38W571; TREZ6SA38Y571; TREZ6SA38571 TREZ6KA38D571; TREZ6KA38O571; TREZ6SA38D571; TREZ6SA38O571; TREZ6SA38T571; TREZ6SA38W571; TREZ6SA38Y571; TREZ6SA38571 TREZ6KA38D571; TREZ6KA38O571; TREZ6SA38D571; TREZ6SA38O571; TREZ6SA38T571; TREZ6SA38W571; TREZ6SA38Y571; TREZ6SA38571 38 04.10.2012 liegt bei 38 04.10.2012 liegt bei 38 04.10.2012 liegt bei 38 04.10.2012 liegt bei 38 04.10.2012 liegt bei 38 04.10.2012 liegt bei Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0177-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675 Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 16 H2 Antragsteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREZ_A Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 23 12 GM DAEWOO (ROK), GM KOREA (ROK) 13 OPEL, OPEL / VAUXHALL 14 FIAT 15 RENAULT 16 RENAULT TREZAKA38D566; TREZAKA38O566; TREZAKA38T566; TREZAKA38W566; TREZAKA38Y566; TREZAKA38566; TREZASA38D566; TREZASA38O566; TREZASA38T566; TREZASA38W566; TREZASA38Y566; TREZASA38566; TREZASA38566 TREZAKA38D566; TREZAKA38O566; TREZAKA38T566; TREZAKA38W566; TREZAKA38Y566; TREZAKA38566; TREZASA38D566; TREZASA38O566; TREZASA38T566; TREZASA38W566; TREZASA38Y566; TREZASA38566; TREZASA38566 TREZHSA40D581; TREZHSA40O581; TREZHSA40T581; TREZHSA40W581; TREZHSA40Y581; TREZHSA40581 TREZHSA40D601; TREZHSA40O601; TREZHSA40T601; TREZHSA40W601; TREZHSA40Y601; TREZHSA40601 TREZHKA50D601; TREZHKA50O601; TREZHKA50T601; TREZHKA50W601; TREZHKA50Y601; TREZHKA50601; TREZHSA50D601; TREZHSA50O601; TREZHSA50T601; TREZHSA50W601; TREZHSA50Y601; TREZHSA50601 38 04.10.2012 liegt bei 38 04.10.2012 liegt bei 40 04.10.2012 liegt bei 40 04.10.2012 liegt bei 50 04.10.2012 liegt bei Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0177-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675 Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 16 H2 Antragsteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREZ_A Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 23 17 FORD 20 FORD 18 JAGUAR 22 JAGUAR TREZHSA40D634; TREZHSA40D634; TREZHSA40O634; TREZHSA40T634; TREZHSA40W634; TREZHSA40W634; TREZHSA40Y634; TREZHSA40634; TREZHSA40634 TREZHKA50D634; TREZHKA50O634; TREZHKA50T634; TREZHKA50W634; TREZHKA50Y634; TREZHKA50634; TREZHSA50D634; TREZHSA50D634; TREZHSA50O634; TREZHSA50T634; TREZHSA50W634; TREZHSA50W634; TREZHSA50Y634; TREZHSA50634; TREZHSA50634 TREZHSA40D634; TREZHSA40D634; TREZHSA40O634; TREZHSA40T634; TREZHSA40W634; TREZHSA40W634; TREZHSA40Y634; TREZHSA40634; TREZHSA40634 TREZHKA50D634; TREZHKA50O634; TREZHKA50T634; TREZHKA50W634; TREZHKA50Y634; TREZHKA50634; TREZHSA50D634; TREZHSA50D634; TREZHSA50O634; TREZHSA50T634; TREZHSA50W634; TREZHSA50W634; TREZHSA50Y634; TREZHSA50634; TREZHSA50634 40 04.10.2012 liegt bei 50 04.10.2012 liegt bei 40 04.10.2012 liegt bei 50 04.10.2012 liegt bei Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0177-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675 Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 16 H2 Antragsteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREZ_A Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 23 19 VOLVO 21 VOLVO 24 PEUGEOT 23 VOLVO TREZHSA40D634; TREZHSA40D634; TREZHSA40O634; TREZHSA40T634; TREZHSA40W634; TREZHSA40W634; TREZHSA40Y634; TREZHSA40634; TREZHSA40634 TREZHKA50D634; TREZHKA50O634; TREZHKA50T634; TREZHKA50W634; TREZHKA50Y634; TREZHKA50634; TREZHSA50D634; TREZHSA50D634; TREZHSA50O634; TREZHSA50T634; TREZHSA50W634; TREZHSA50W634; TREZHSA50Y634; TREZHSA50634; TREZHSA50634 TREZHSA40D651; TREZHSA40D651; TREZHSA40O651; TREZHSA40T651; TREZHSA40W651; TREZHSA40W651; TREZHSA40Y651; TREZHSA40651; TREZHSA40651 TREZHSA40D651; TREZHSA40D651; TREZHSA40O651; TREZHSA40T651; TREZHSA40W651; TREZHSA40W651; TREZHSA40Y651; TREZHSA40651; TREZHSA40651 40 04.10.2012 liegt bei 50 04.10.2012 liegt bei 40 04.10.2012 liegt bei 40 04.10.2012 liegt bei Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0177-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675 Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 16 H2 Antragsteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREZ_A Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 23 25 VOLVO 28 FIAT 26 OPEL, OPEL / VAUXHALL 27 SAAB 31 AUDI TREZHKA50D651; TREZHKA50O651; TREZHKA50T651; TREZHKA50W651; TREZHKA50Y651; TREZHKA50651; TREZHSA50D651; TREZHSA50O651; TREZHSA50T651; TREZHSA50W651; TREZHSA50Y651; TREZHSA50651 TREZ7SA37D651; TREZ7SA37O651; TREZ7SA37T651; TREZ7SA37W651; TREZ7SA37Y651; TREZ7SA37651 TREZ7SA37D651; TREZ7SA37O651; TREZ7SA37T651; TREZ7SA37W651; TREZ7SA37Y651; TREZ7SA37651 TREZ7SA37D651; TREZ7SA37O651; TREZ7SA37T651; TREZ7SA37W651; TREZ7SA37Y651; TREZ7SA37651 TREZ8KA50D571; TREZ8KA50O571; TREZ8KA50T571; TREZ8KA50W571; TREZ8KA50Y571; TREZ8KA50571; TREZ8SA50D571; TREZ8SA50O571; TREZ8SA50T571; TREZ8SA50W571; TREZ8SA50Y571; TREZ8SA50571 50 04.10.2012 liegt bei 37 04.10.2012 liegt bei 37 04.10.2012 liegt bei 37 04.10.2012 liegt bei 50 04.10.2012 liegt bei Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0177-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675 Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 16 H2 Antragsteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREZ_A Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 23 30 SEAT 29 SKODA 32 VOLKSWAGEN 33 DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ TREZ8KA50D571; TREZ8KA50O571; TREZ8KA50T571; TREZ8KA50W571; TREZ8KA50Y571; TREZ8KA50571; TREZ8SA50D571; TREZ8SA50O571; TREZ8SA50T571; TREZ8SA50W571; TREZ8SA50Y571; TREZ8SA50571 TREZ8KA50D571; TREZ8KA50O571; TREZ8KA50T571; TREZ8KA50W571; TREZ8KA50Y571; TREZ8KA50571; TREZ8SA50D571; TREZ8SA50O571; TREZ8SA50T571; TREZ8SA50W571; TREZ8SA50Y571; TREZ8SA50571 TREZ8KA50D571; TREZ8KA50O571; TREZ8KA50T571; TREZ8KA50W571; TREZ8KA50Y571; TREZ8KA50571; TREZ8SA50D571; TREZ8SA50O571; TREZ8SA50T571; TREZ8SA50W571; TREZ8SA50Y571; TREZ8SA50571 TREZ8KA50D666; TREZ8KA50O666; TREZ8KA50T666; TREZ8KA50W666; TREZ8KA50Y666; TREZ8KA50666; TREZ8SA50D666; TREZ8SA50O666; TREZ8SA50T666; TREZ8SA50W666; TREZ8SA50Y666; TREZ8SA50666 50 04.10.2012 liegt bei 50 04.10.2012 liegt bei 50 04.10.2012 liegt bei 50 04.10.2012 liegt bei Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0177-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675 Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 16 H2 Antragsteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREZ_A Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 23 34 DAEWOO MOTOR CO. LTD, DAEWOO-FSO Motor Sp. z o.o. 38 SUZUKI 37 TOYOTA 35 SUZUKI 36 TOYOTA TREZ0SA40D566; TREZ0SA40O566; TREZ0SA40T566; TREZ0SA40W566; TREZ0SA40Y566; TREZ0SA40566 TREZ0KA48D601; TREZ0KA48O601; TREZ0KA48T601; TREZ0KA48W601; TREZ0KA48Y601; TREZ0KA48601; TREZ0SA48D601; TREZ0SA48O601; TREZ0SA48T601; TREZ0SA48W601; TREZ0SA48Y601; TREZ0SA48601 TREZ0KA48D601; TREZ0KA48O601; TREZ0KA48T601; TREZ0KA48W601; TREZ0KA48Y601; TREZ0KA48601; TREZ0SA48D601; TREZ0SA48O601; TREZ0SA48T601; TREZ0SA48W601; TREZ0SA48Y601; TREZ0SA48601 TREZ0SA40D601; TREZ0SA40O601; TREZ0SA40T601; TREZ0SA40W601; TREZ0SA40Y601; TREZ0SA40601 TREZ0SA40D601; TREZ0SA40O601; TREZ0SA40T601; TREZ0SA40W601; TREZ0SA40Y601; TREZ0SA40601 40 04.10.2012 liegt bei 48 04.10.2012 liegt bei 48 04.10.2012 liegt bei 40 04.10.2012 liegt bei 40 04.10.2012 liegt bei Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0177-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675 Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 16 H2 Antragsteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREZ_A Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 23 40 HONDA 39 HONDA 43 AUTOMOBILES DACIA S.A. 41 NISSAN, Nissan International S. A. 42 RENAULT 46 AUTOMOBILES DACIA S.A. TREZ0KA48D641; TREZ0KA48O641; TREZ0KA48T641; TREZ0KA48W641; TREZ0KA48Y641; TREZ0KA48641; TREZ0SA48D641; TREZ0SA48O641; TREZ0SA48T641; TREZ0SA48W641; TREZ0SA48Y641; TREZ0SA48641 TREZ0SA40D641; TREZ0SA40O641; TREZ0SA40T641; TREZ0SA40W641; TREZ0SA40Y641; TREZ0SA40641 TREZ0SA40D661; TREZ0SA40O661; TREZ0SA40T661; TREZ0SA40W661; TREZ0SA40Y661; TREZ0SA40661 TREZ0SA40D661; TREZ0SA40O661; TREZ0SA40T661; TREZ0SA40W661; TREZ0SA40Y661; TREZ0SA40661 TREZ0SA40D661; TREZ0SA40O661; TREZ0SA40T661; TREZ0SA40W661; TREZ0SA40Y661; TREZ0SA40661 TREZ0KA48D661; TREZ0KA48O661; TREZ0KA48T661; TREZ0KA48W661; TREZ0KA48Y661; TREZ0KA48661; TREZ0SA48D661; TREZ0SA48O661; TREZ0SA48T661; TREZ0SA48W661; TREZ0SA48Y661; TREZ0SA48661 48 04.10.2012 liegt bei 40 04.10.2012 liegt bei 40 04.10.2012 liegt bei 40 04.10.2012 liegt bei 40 04.10.2012 liegt bei 48 04.10.2012 liegt bei Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0177-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675 Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 16 H2 Antragsteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREZ_A Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 23 45 RENAULT 58 CITROEN 56 HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR (CZ) TREZ0KA48D661; TREZ0KA48O661; TREZ0KA48T661; TREZ0KA48W661; TREZ0KA48Y661; TREZ0KA48661; TREZ0SA48D661; TREZ0SA48O661; TREZ0SA48T661; TREZ0SA48W661; TREZ0SA48Y661; TREZ0SA48661 TREZ0KA48D671; TREZ0KA48O671; TREZ0KA48T671; TREZ0KA48W671; TREZ0KA48Y671; TREZ0KA48671; TREZ0SA48D671; TREZ0SA48D671; TREZ0SA48O671; TREZ0SA48T671; TREZ0SA48W671; TREZ0SA48W671; TREZ0SA48Y671; TREZ0SA48Y671; TREZ0SA48671; TREZ0SA48671 TREZ0KA48D671; TREZ0KA48O671; TREZ0KA48T671; TREZ0KA48W671; TREZ0KA48Y671; TREZ0KA48671; TREZ0SA48D671; TREZ0SA48D671; TREZ0SA48O671; TREZ0SA48T671; TREZ0SA48W671; TREZ0SA48W671; TREZ0SA48Y671; TREZ0SA48Y671; TREZ0SA48671; TREZ0SA48671 48 04.10.2012 liegt bei 48 04.10.2012 liegt bei 48 04.10.2012 liegt bei Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0177-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675 Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 16 H2 Antragsteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREZ_A Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 19 von 23 62 KIA 59 KIA MOTORS (SK) 61 MAZDA TREZ0KA48D671; TREZ0KA48O671; TREZ0KA48T671; TREZ0KA48W671; TREZ0KA48Y671; TREZ0KA48671; TREZ0SA48D671; TREZ0SA48D671; TREZ0SA48O671; TREZ0SA48T671; TREZ0SA48W671; TREZ0SA48W671; TREZ0SA48Y671; TREZ0SA48Y671; TREZ0SA48671; TREZ0SA48671 TREZ0KA48D671; TREZ0KA48O671; TREZ0KA48T671; TREZ0KA48W671; TREZ0KA48Y671; TREZ0KA48671; TREZ0SA48D671; TREZ0SA48D671; TREZ0SA48O671; TREZ0SA48T671; TREZ0SA48W671; TREZ0SA48W671; TREZ0SA48Y671; TREZ0SA48Y671; TREZ0SA48671; TREZ0SA48671 TREZ0KA48D671; TREZ0KA48O671; TREZ0KA48T671; TREZ0KA48W671; TREZ0KA48Y671; TREZ0KA48671; TREZ0SA48D671; TREZ0SA48D671; TREZ0SA48O671; TREZ0SA48T671; TREZ0SA48W671; TREZ0SA48W671; TREZ0SA48Y671; TREZ0SA48Y671; TREZ0SA48671; TREZ0SA48671 48 04.10.2012 liegt bei 48 04.10.2012 liegt bei 48 04.10.2012 liegt bei Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0177-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675 Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 16 H2 Antragsteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREZ_A Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 20 von 23 60 MITSUBISHI 57 PEUGEOT 44 DAIHATSU 47 DAIHATSU TREZ0KA48D671; TREZ0KA48O671; TREZ0KA48T671; TREZ0KA48W671; TREZ0KA48Y671; TREZ0KA48671; TREZ0SA48D671; TREZ0SA48D671; TREZ0SA48O671; TREZ0SA48T671; TREZ0SA48W671; TREZ0SA48W671; TREZ0SA48Y671; TREZ0SA48Y671; TREZ0SA48671; TREZ0SA48671 TREZ0KA48D671; TREZ0KA48O671; TREZ0KA48T671; TREZ0KA48W671; TREZ0KA48Y671; TREZ0KA48671; TREZ0SA48D671; TREZ0SA48D671; TREZ0SA48O671; TREZ0SA48T671; TREZ0SA48W671; TREZ0SA48W671; TREZ0SA48Y671; TREZ0SA48Y671; TREZ0SA48671; TREZ0SA48671 TREZ0SA40D666; TREZ0SA40O666; TREZ0SA40T666; TREZ0SA40W666; TREZ0SA40Y666; TREZ0SA40666 TREZ0KA48D666; TREZ0KA48O666; TREZ0KA48T666; TREZ0KA48W666; TREZ0KA48Y666; TREZ0KA48666; TREZ0SA48D666; TREZ0SA48O666; TREZ0SA48T666; TREZ0SA48W666; TREZ0SA48Y666; TREZ0SA48666 48 04.10.2012 liegt bei 48 04.10.2012 liegt bei 40 04.10.2012 liegt bei 48 04.10.2012 liegt bei Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0177-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675 Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 16 H2 Antragsteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREZ_A Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 21 von 23 54 CITROEN 53 FORD 49 HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR (CZ) 55 KIA 48 KIA MOTORS (SK) 51 MAZDA 52 MITSUBISHI 50 PEUGEOT TREZ0SA40D671; TREZ0SA40O671; TREZ0SA40T671; TREZ0SA40W671; TREZ0SA40Y671; TREZ0SA40671 TREZ0SA40D671; TREZ0SA40O671; TREZ0SA40T671; TREZ0SA40W671; TREZ0SA40Y671; TREZ0SA40671 TREZ0SA40D671; TREZ0SA40O671; TREZ0SA40T671; TREZ0SA40W671; TREZ0SA40Y671; TREZ0SA40671 TREZ0SA40D671; TREZ0SA40O671; TREZ0SA40T671; TREZ0SA40W671; TREZ0SA40Y671; TREZ0SA40671 TREZ0SA40D671; TREZ0SA40O671; TREZ0SA40T671; TREZ0SA40W671; TREZ0SA40Y671; TREZ0SA40671 TREZ0SA40D671; TREZ0SA40O671; TREZ0SA40T671; TREZ0SA40W671; TREZ0SA40Y671; TREZ0SA40671 TREZ0SA40D671; TREZ0SA40O671; TREZ0SA40T671; TREZ0SA40W671; TREZ0SA40Y671; TREZ0SA40671 TREZ0SA40D671; TREZ0SA40O671; TREZ0SA40T671; TREZ0SA40W671; TREZ0SA40Y671; TREZ0SA40671 40 04.10.2012 liegt bei 40 04.10.2012 liegt bei 40 04.10.2012 liegt bei 40 04.10.2012 liegt bei 40 04.10.2012 liegt bei 40 04.10.2012 liegt bei 40 04.10.2012 liegt bei 40 04.10.2012 liegt bei Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0177-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675 Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 16 H2 Antragsteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREZ_A Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 22 von 23 63 CHRYSLER (USA) 64 GM DAEWOO (ROK) 65 GMC 66 OPEL, OPEL / VAUXHALL TREZ0SA40D716; TREZ0SA40O716; TREZ0SA40T716; TREZ0SA40W716; TREZ0SA40Y716; TREZ0SA40716 TREZUKA40D702; TREZUKA40O702; TREZUKA40T702; TREZUKA40W702; TREZUKA40Y702; TREZUKA40702; TREZUSA40D702; TREZUSA40O702; TREZUSA40T702; TREZUSA40W702; TREZUSA40Y702; TREZUSA40702 TREZUKA40D702; TREZUKA40O702; TREZUKA40T702; TREZUKA40W702; TREZUKA40Y702; TREZUKA40702; TREZUSA40D702; TREZUSA40O702; TREZUSA40T702; TREZUSA40W702; TREZUSA40Y702; TREZUSA40702 TREZUKA40D702; TREZUKA40O702; TREZUKA40T702; TREZUKA40W702; TREZUKA40Y702; TREZUKA40702; TREZUSA40D702; TREZUSA40O702; TREZUSA40T702; TREZUSA40W702; TREZUSA40Y702; TREZUSA40702 40 04.10.2012 liegt bei 40 04.10.2012 liegt bei 40 04.10.2012 liegt bei 40 04.10.2012 liegt bei Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0177-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675 Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 16 H2 Antragsteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREZ_A Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 23 von 23 V.2. Allgemeine Hinweise: siehe Anlage: Allgemeine Hinweise V.3. Technische Unterlagen: siehe Anlage: Technische Unterlagen Abel Sachverständiger Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025 Wien, 04.10.2012 KUB Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0177-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675 ANLAGE: Technische Unterlagen Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREZ_A Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 1 Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen: Bezeichnung Nabenkappe Radbeschreibung Radmuttern Radschrauben Radzeichnung CO Bl.1-4 Radzeichnung HLT Bl.1-4 Radzeichnung Meshindo Radzeichnung Meshindo Radzeichnung Seyen Radzeichnung Wanfeng Tabelle AEZ Ring System Technischer Bericht Technischer Bericht Technischer Bericht Technischer Bericht Technischer Bericht Technischer Bericht Zentrierringe Zentrierringe Zentrierringe Unterlagen ZT 2000 12. Ausführung AEZ M01 AEZ S01-01 Dezent RE TREZ_A W-375665-8329-01 W-375665-8329B-01 W-5164 665 01 R0 56111665(I) -RP-003880-B0-144 RP-003859-B0-144 RP-004345-B0-144 RP-003844-B0-144 RP-003936-A0-144 RP-004220-A0-144 Ringe 71,6 und diverse Ringe 60 Ringe 70 Datum / Änderung / Datum 15.08.2000 01.08.2012 22.11.1994 12.04.2002 31.10.1999 1/01.09.2002 06.12.2011 01.08.2012 24.01.2011 04.06.2009 04.06.2009 20.06.2009 26.05.2009 28.08.2006 18.06.2009 12.05.2009 26.09.2012 25.06.2009 16.11.2009 07.06.2011 09.08.2002 28.08.2006 09.08.2002 28.08.2006 09.08.2002 28.08.2006 TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN Gutachten 366-0177-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675 ANLAGE: Allgemeine Hinweise Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREZ_A Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 1 Wuchtgewichte Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw. unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten. Allgemeine Reifenhinweise Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen. Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des Sturzwinkels zu beachten. Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern bestätigen zu lassen. Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen Reifenfülldruck zu beachten ist. Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart, Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon unberührt. Ersatzrad Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind. Allgemeine Radhinweise Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig. TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN Gutachten 366-0177-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675 ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus Hersteller: Alu-Design GmbH und Co. KG Radtyp: TREZ_A Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 1 Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr. 26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 A-1230 WIEN Gutachten 366-0177-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675 ANLAGE: Radabdeckung Hersteller: Alu-Design GmbH und Co. KG Radtyp: TREZ_A Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 1 Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M. Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Radabdeckungsauflagen beschrieben sind. Vorderachse Bereich 30 Grad vor der Radmitte Zu Auflage 241 bzw. 245 Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Zu Auflage 242 bzw. 246 Bereich 30 Grad vor und 50 Grad hinter der Radmitte Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Zu Auflage 244 bzw. 248 Bereich 30 Grad vor und 50 Grad hinter der Radmitte Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M Hinterachse Bereich 30 Grad vor der Radmitte Zu Auflage 243 bzw. 247 TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRASSE 10 A-1230 WIEN TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG Anbauabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO Nachweis gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO Für: Leichtmetallrad Typ: TREZ_A des Herstellers / Importeurs: Alu-Design GmbH & Co. KG 04.10.2012 58809 Neuenrade-Küntrop Datum: Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO Hiermit wird bestätigt, daß der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am Fahrzeughersteller: , Fahrzeugtyp: , Fahrzeug-Ident-Nr.: ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht. Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein / Anbaubestätigung / Teile-ABE *) wurden berücksichtigt. Bemerkungen / Hinweise / Auflagen: Änderungen zu Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden. Untersuchungsbericht / Gutachten-Nr.: Ort u. Datum der Abnahme: Unterschrift u. Name a.a.S.o.P. / Prüf-Ing. Fahrzeugbeschreibung B - 2.1 J 2.2 4 E D.1 D.2 3 - - 18 - 19 - 20 - G - /- T 12 - 13 - Q - - F.1 - F.2 - 7.1 - 7.2 - 7.3 - - 8.1 - 8.2 - 8.3 - - U.1 - U.2 - U.3 - O.2 - - - O.1 - 2 - 15.1 - 15.2 - 15.3 - R - K - 6 - 21 - 5 - 14 P.3 - 10 - 22 - V.7 D.3 V.9 9 P.2 P.4 L - 14.1 P.1 - S.1 - S.2 11 17 - 16 - - - - Zusatzinformation Radtyp Hersteller Stand :TREZ_A :Alu-Design GmbH & Co. KG :04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 2 Zu Auflage 21B: Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Zu Auflage 21P: Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Zu Auflage 22B: Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Zu Auflage 22I: Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Zu Auflage 26B: Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Zu Auflage 26N: Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Zu Auflage 26P: Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Zu Auflage 27H: Zusatzinformation Radtyp Hersteller Stand :TREZ_A :Alu-Design GmbH & Co. KG :04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 2 Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Zu Auflage 27I: Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Gutachten 366-0177-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675 ANLAGE: 37 TOYOTA Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREZ_A Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 3 Fahrzeughersteller : TOYOTA Raddaten: Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 48 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Kennzeichnung Rad TREZ0KA48D601 PCD114.3 ET48 TREZ0KA48O601 PCD114.3 ET48 TREZ0KA48T601 PCD114.3 ET48 TREZ0KA48W601 PCD114.3 ET48 TREZ0KA48Y601 PCD114.3 ET48 TREZ0KA48601 PCD114.3 ET48 TREZ0SA48D601 PCD114.3 ET48 TREZ0SA48O601 PCD114.3 ET48 TREZ0SA48T601 PCD114.3 ET48 TREZ0SA48W601 PCD114.3 ET48 TREZ0SA48Y601 PCD114.3 ET48 TREZ0SA48601 PCD114.3 ET48 Kennzeichnung Zentrierring Ø71.6 Ø60.1 Ø71.6 Ø60.1 Ø71.6 Ø60.1 Ø71.6 Ø60.1 Ø71.6 Ø60.1 Ø71.6 Ø60.1 Ø71.6 Ø60.1 Ø71.6 Ø60.1 Ø71.6 Ø60.1 Ø71.6 Ø60.1 Ø71.6 Ø60.1 Ø71.6 Ø60.1 Mitten Zentrierringloch werkstoff (mm) 60,1 60,1 60,1 60,1 60,1 60,1 60,1 60,1 60,1 60,1 60,1 60,1 Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : TOYOTA Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJT4 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 104 Nm für Typ : V3 135 Nm für Typ : XE1 erhöhtes Anzugsmoment LEXUS IS 200, IS 300 Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e11*2001/116*0110*.., XE1 114 - 157 205/55R16 Auflagen zu Reifen 51G zul. Radlast (kg) 625 625 625 625 625 625 625 625 625 625 625 625 zul. Abroll umf. (mm) 2025 2025 2025 2025 2025 2025 2025 2025 2025 2025 2025 2025 gültig ab Fertig datum 10/09 04/12 01/11 03/09 06/09 06/09 10/09 04/12 01/11 03/09 06/09 03/09 Auflagen erhöhtes e11*98/14*0110*.. Anzugsmoment 135 Nm; Kombi; Limousine; Heckantrieb; 10B; 11G; 11H; 12T; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740; 76U TOYOTA CAMRY Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e6*2001/116*0085*.., 112 - 137 215/60R16 V3 Auflagen zu Reifen 51G Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; e6*98/14*0085*.. 12T; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0177-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675 ANLAGE: 37 TOYOTA Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREZ_A Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 3 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0177-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675 ANLAGE: 37 TOYOTA Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREZ_A Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 3 2. Ziehen Sie die Radschrauben über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0177-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675 ANLAGE: 38 SUZUKI Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREZ_A Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 4 Fahrzeughersteller : SUZUKI Raddaten: Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 48 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Kennzeichnung Rad TREZ0KA48D601 PCD114.3 ET48 TREZ0KA48O601 PCD114.3 ET48 TREZ0KA48T601 PCD114.3 ET48 TREZ0KA48W601 PCD114.3 ET48 TREZ0KA48Y601 PCD114.3 ET48 TREZ0KA48601 PCD114.3 ET48 TREZ0SA48D601 PCD114.3 ET48 TREZ0SA48O601 PCD114.3 ET48 TREZ0SA48T601 PCD114.3 ET48 TREZ0SA48W601 PCD114.3 ET48 TREZ0SA48Y601 PCD114.3 ET48 TREZ0SA48601 PCD114.3 ET48 Kennzeichnung Zentrierring Ø71.6 Ø60.1 Ø71.6 Ø60.1 Ø71.6 Ø60.1 Ø71.6 Ø60.1 Ø71.6 Ø60.1 Ø71.6 Ø60.1 Ø71.6 Ø60.1 Ø71.6 Ø60.1 Ø71.6 Ø60.1 Ø71.6 Ø60.1 Ø71.6 Ø60.1 Ø71.6 Ø60.1 Mitten Zentrierringloch werkstoff (mm) 60,1 60,1 60,1 60,1 60,1 60,1 60,1 60,1 60,1 60,1 60,1 60,1 Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff zul. Radlast (kg) 625 625 625 625 625 625 625 625 625 625 625 625 zul. Abroll umf. (mm) 2025 2025 2025 2025 2025 2025 2025 2025 2025 2025 2025 2025 gültig ab Fertig datum 10/09 04/12 01/11 03/09 06/09 06/09 10/09 04/12 01/11 03/09 06/09 03/09 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SUZUKI Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad, für Typ : GY; FR Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJS7 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : MZ; NZ; FY; EY Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJS8 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 85 Nm für Typ : EY; FY; GY; MZ; NZ 140 Nm für Typ : FR FIAT SEDICI Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW e4*2001/116*0106*.. 79 - 88 FY KIZASHI Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW e4*2007/46*0142*.. FR 131 Reifen 205/60R16 92 215/50R16 90 215/55R16 93 Auflagen zu Reifen Auflagen Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P Reifen 215/55R16 93 215/60R16 95 225/55R16 95 Auflagen zu Reifen Auflagen Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76U Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0177-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675 ANLAGE: 38 SUZUKI Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREZ_A Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 4 SUZUKI SWIFT Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e4*2001/116*0090*.. 92 MZ 195/45R16 80 195/50R16 NZ e4*2007/46*0155*.. 100 SUZUKI SX4 Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW e4*2001/116*0105*.. 66 - 99 EY GY e4*2001/116*0124*.. 79 - 88 Auflagen zu Reifen 51G 195/50R16 84 205/45R16 83 Reifen 205/60R16 92 215/50R16 90 215/55R16 93 195/55R16 87 195/60R16 89 205/55R16 91 205/60R16 215/55R16 93 225/50R16 92 Auflagen zu Reifen 51G 11A; 24J 11A; 24J; 24M; 57T Auflagen Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Auflagen Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Stufenheck; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0177-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675 ANLAGE: 38 SUZUKI Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREZ_A Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 4 Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 205/55R16 Hinterachse: 225/50R16 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0177-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675 ANLAGE: 38 SUZUKI Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREZ_A Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 4 Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0177-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675 ANLAGE: 40 HONDA Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREZ_A Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 9 Fahrzeughersteller : HONDA Raddaten: Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 48 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Kennzeichnung Rad TREZ0KA48D641 PCD114.3 ET48 TREZ0KA48O641 PCD114.3 ET48 TREZ0KA48T641 PCD114.3 ET48 TREZ0KA48W641 PCD114.3 ET48 TREZ0KA48Y641 PCD114.3 ET48 TREZ0KA48641 PCD114.3 ET48 TREZ0SA48D641 PCD114.3 ET48 TREZ0SA48O641 PCD114.3 ET48 TREZ0SA48T641 PCD114.3 ET48 TREZ0SA48W641 PCD114.3 ET48 TREZ0SA48Y641 PCD114.3 ET48 TREZ0SA48641 PCD114.3 ET48 Kennzeichnung Zentrierring Ø71.6 Ø64.1 Ø71.6 Ø64.1 Ø71.6 Ø64.1 Ø71.6 Ø64.1 Ø71.6 Ø64.1 Ø71.6 Ø64.1 Ø71.6 Ø64.1 Ø71.6 Ø64.1 Ø71.6 Ø64.1 Ø71.6 Ø64.1 Ø71.6 Ø64.1 Ø71.6 Ø64.1 Mitten Zentrierringloch werkstoff (mm) 64,1 64,1 64,1 64,1 64,1 64,1 64,1 64,1 64,1 64,1 64,1 64,1 Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff zul. Radlast (kg) 610 610 610 610 610 610 610 610 610 610 610 610 zul. Abroll umf. (mm) 2090 2090 2090 2090 2090 2090 2090 2090 2090 2090 2090 2090 gültig ab Fertig datum 06/09 04/12 01/11 03/09 06/09 06/09 10/09 04/12 01/11 03/09 06/09 03/09 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : HONDA Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJH5 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 108 Nm für Typ : BE1; BE3; BE5; CL7; CL9; CM1; CM2; CN1; CN2; CU1; CU3; CW1; CW3; FK1; FK2; FK3; FN1; FN2; FN3; FN4; RD9 110 Nm für Typ : BB6; BB8; CG2; CL3; CL4; RD1; RD3; ZF1 ACCORD COUPE Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e6*95/54*0049*.. CG2 147 205/55R16 89 ACCORD SEDAN Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e6*2001/116*0091*.. 103 - 140 205/55R16 90 CL7 e6*2001/116*0092*.. CL9 215/55R16 93 e6*2001/116*0096*.. CN1 225/50R16 92 CL7 CL9 CN1 e6*2001/116*0091*.. e6*2001/116*0092*.. e6*2001/116*0096*.. 103 - 140 205/55R16 90 Auflagen zu Reifen 11A; 24M Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Auflagen zu Reifen Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76U Reifen mit Schneeketten; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76U 57T 12R Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0177-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675 ANLAGE: 40 HONDA Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREZ_A Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 9 ACCORD TOURER Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e6*2001/116*0093*.. 103 - 140 205/55R16 90 CM1 e6*2001/116*0094*.. CM2 215/55R16 93 e6*2001/116*0097*.. CN2 225/50R16 92 Auflagen zu Reifen 57T Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76U Reifen mit Schneeketten; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76U Kombi; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76U CM1 CM2 CN2 e6*2001/116*0093*.. e6*2001/116*0094*.. e6*2001/116*0097*.. 103 - 140 205/55R16 90 12R CW1 CW3 e6*2001/116*0120*.. e6*2001/116*0122*.. 110 215/60R16 110 - 115 205/60R16 92 215/55R16 93 215/60R16 95 225/55R16 95 115 205/60R16 51G 51J kW 84 Auflagen zu Reifen Auflagen 2-türig; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76U HONDA ACCORD Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e11*98/14*0165*.. CL3 113 205/50R16 87 e11*98/14*0166*.. CL4 Auflagen zu Reifen 11A; 24J; 24M CU1 CU3 51G 51J Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Stufenheck; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76U CR-Z Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis e11*2007/46*0100*.. ZF1 e6*2001/116*0113*.. e6*2001/116*0115*.. Reifen 195/50R16 84 195/55R16 87 205/50R16 87 110 215/60R16 110 - 115 205/60R16 92 215/55R16 93 215/60R16 95 225/55R16 95 115 205/60R16 HONDA CIVIC 3DR Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e11*2001/116*0297*.. 103 FN1 205/55R16 91 e11*2001/116*0298*.. FN3 215/55R16 93 225/50R16 92 FN2 e11*2001/116*0306*.. 148 205/55R16 91 215/55R16 93 225/50R16 92 51G 51G Auflagen zu Reifen Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 11A; 21P; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 11A; 21P; 22I; 24M; 57T 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76U 10B; 11B; 11G; 11H; 11A; 21P; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 11A; 21P; 22I; 24M; 57T 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0177-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675 ANLAGE: 40 HONDA Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREZ_A Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 9 HONDA CIVIC 3DR Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e11*2001/116*0334*.. 73 FN4 205/55R16 Auflagen zu Reifen 51G Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76U HONDA CIVIC 5DR Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e11*2001/116*0255*.. 73 - 104 195/55R16 87 FK1 e11*2001/116*0256*.. FK2 195/60R16 89 Auflagen zu Reifen 12N 12A Auflagen ab e11*2001/116*0255*0 7; ab e11*2001/116*0256*0 7; ab e11*2001/116*0257*0 6; Schrägheck; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76U FK3 e11*2001/116*0257*.. 73 - 110 205/50R16 87W 124; 5ET FK1 FK2 205/55R16 91 215/55R16 93 225/50R16 92 e11*2001/116*0255*.. 61 - 103 205/55R16 91 e11*2001/116*0256*.. 215/55R16 93 FK3 e11*2001/116*0257*.. 225/50R16 92 12A 11A; 12A; 26P 11A; 12A; 26P nur bis e11*2001/116*0255*0 6; nur bis e11*2001/116*0256*0 6; nur bis e11*2001/116*0257*0 5; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76U 57T HONDA CR-V Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e6*95/54*0044*.. RD1 94 - 108 215/60R16-95 e6*98/14*0076*.. RD3 Auflagen zu Reifen 11A; 24J; 24M RD9 215/65R16 12T; 51G Reifen 205/55R16 215/50R16 90 215/55R16 93 225/50R16 92 Auflagen zu Reifen 51G e11*2001/116*0234*.. 103 HONDA FR-V Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW e6*2001/116*0099*.. 92 - 110 BE1 e6*2001/116*0100*.. BE3 e6*2001/116*0104*.. BE5 Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0177-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675 ANLAGE: 40 HONDA Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREZ_A Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 9 HONDA PRELUDE Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e6*95/54*0037*.. BB6 136 - 147 205/50R16 e6*95/54*0038*.. BB8 Auflagen zu Reifen 11A; 22B; 51G Auflagen 10B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung). 12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0177-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675 ANLAGE: 40 HONDA Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREZ_A Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 9 21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 205/55R16 Hinterachse: 225/50R16 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1090kg. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0177-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675 ANLAGE: 40 HONDA Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREZ_A Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 9 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0177-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675 ANLAGE: 40 HONDA Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREZ_A Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 9 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: Fahrzeugtyp: Genehm.Nr.: Handelsbez.: HONDA FK3 e11*2001/116*0257*.. HONDA CIVIC 5DR Variante(n): ab e11*2001/116*0255*07, ab e11*2001/116*0256*07, ab e11*2001/116*0257*06, Frontantrieb, Schrägheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen 27I 27B 26P 26B Nacharbeit im Bereich von [mm] bis [mm] x = 245 y = 360 x = 295 y = 410 x = 195 y = 320 x = 245 y = 370 Achse HA HA VA VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen 27H 27F 26N 26J Im Bereich von [mm] bis [mm] x = 295 y = 410 x = 295 y = 410 x = 245 y = 370 x = 245 y = 370 Aufweiten um [mm] 8 30 8 27 Achse HA HA VA VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0177-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675 ANLAGE: 40 HONDA Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREZ_A Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 9 Fahrzeug: Hersteller: Fahrzeugtyp: Genehm.Nr.: Handelsbez.: HONDA FK2 e11*2001/116*0256*.. HONDA CIVIC 5DR Variante(n): ab e11*2001/116*0255*07, ab e11*2001/116*0256*07, ab e11*2001/116*0257*06, Frontantrieb, Schrägheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen 27I 27B 26P 26B Nacharbeit im Bereich von [mm] bis [mm] x = 245 y = 360 x = 295 y = 410 x = 195 y = 320 x = 245 y = 370 Achse HA HA VA VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen 27H 27F 26N 26J Im Bereich von [mm] bis [mm] x = 295 y = 410 x = 295 y = 410 x = 245 y = 370 x = 245 y = 370 Aufweiten um [mm] 8 30 8 27 Achse HA HA VA VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0177-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675 ANLAGE: 40 HONDA Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREZ_A Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 9 Fahrzeug: Hersteller: Fahrzeugtyp: Genehm.Nr.: Handelsbez.: HONDA FK1 e11*2001/116*0255*.. HONDA CIVIC 5DR Variante(n): ab e11*2001/116*0255*07, ab e11*2001/116*0256*07, ab e11*2001/116*0257*06, Frontantrieb, Schrägheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen 27I 27B 26P 26B Nacharbeit im Bereich von [mm] bis [mm] x = 245 y = 360 x = 295 y = 410 x = 195 y = 320 x = 245 y = 370 Achse HA HA VA VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen 26N 26J 27H 27F Im Bereich von [mm] bis [mm] x = 245 y = 370 x = 245 y = 370 x = 295 y = 410 x = 295 y = 410 Aufweiten um [mm] 8 27 8 30 Achse VA VA HA HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0177-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675 ANLAGE: 45 RENAULT Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREZ_A Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 5 Fahrzeughersteller : RENAULT Raddaten: Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 48 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Kennzeichnung Rad TREZ0KA48D661 PCD114.3 ET48 TREZ0KA48O661 PCD114.3 ET48 TREZ0KA48T661 PCD114.3 ET48 TREZ0KA48W661 PCD114.3 ET48 TREZ0KA48Y661 PCD114.3 ET48 TREZ0KA48661 PCD114.3 ET48 TREZ0SA48D661 PCD114.3 ET48 TREZ0SA48O661 PCD114.3 ET48 TREZ0SA48T661 PCD114.3 ET48 TREZ0SA48W661 PCD114.3 ET48 TREZ0SA48Y661 PCD114.3 ET48 TREZ0SA48661 PCD114.3 ET48 Kennzeichnung Zentrierring Ø71.6 Ø66.1 Ø71.6 Ø66.1 Ø71.6 Ø66.1 Ø71.6 Ø66.1 Ø71.6 Ø66.1 Ø71.6 Ø66.1 Ø71.6 Ø66.1 Ø71.6 Ø66.1 Ø71.6 Ø66.1 Ø71.6 Ø66.1 Ø71.6 Ø66.1 Ø71.6 Ø66.1 Mitten Zentrierringloch werkstoff (mm) 66,1 66,1 66,1 66,1 66,1 66,1 66,1 66,1 66,1 66,1 66,1 66,1 Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff zul. Radlast (kg) 638 638 638 638 638 638 638 638 638 638 638 638 zul. Abroll umf. (mm) 1995 1995 1995 1995 1995 1995 1995 1995 1995 1995 1995 1995 gültig ab Fertig datum 10/09 04/12 01/11 03/09 06/09 06/09 10/09 04/12 01/11 03/09 06/09 03/09 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : RENAULT Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : JZ; Z Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJR6 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : T Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJN6 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm für Typ : JZ erhöhtes Anzugsmoment; Z erhöhtes Anzugsmoment 170 Nm für Typ : T erhöhtes Anzugsmoment LAGUNA, LATITUDE Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e2*2001/116*0363*.. 81 - 110 205/55R16 91 T 205/60R16 92 81 - 127 215/55R16 93 215/60R16 95 225/50R16 92 225/55R16 95 103 195/60R16 Auflagen zu Reifen 12M 12T 12T 12A; 54F 12A; 57T 12A 12T; 51G Auflagen erhöhtes Anzugsmoment 170 Nm; Latitude (Stufenheck); Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 74U; 740; 76U; 4GE Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0177-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675 ANLAGE: 45 RENAULT Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREZ_A Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 5 MEGANE SCENIC Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e2*2001/116*0379*.., 63 - 103 205/60R16 JZ Auflagen zu Reifen 51G Auflagen erhöhtes e2*2007/46*0011*.. 215/55R16 93 MEGANE,FLUENCE Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e2*2001/116*0373*.. 78 - 103 205/50R16 91 Z 205/55R16 Z Z Z e2*2001/116*0373*.. Anzugsmoment 130 Nm; Scenic; Grand Scenic; kurzer Radstand; langer Radstand; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 74U; 740; 76U; 4LA Auflagen zu Reifen 51G 63 - 103 195/55R16 87 195/60R16 89 12T; 51J 12N; 51J 205/55R16 215/55R16 93 12T; 51G 12A e2*2001/116*0373*.., 63 - 103 195/55R16 87 e2*2007/46*0010*.. 12T; 51J 195/60R16 89 12N; 51J 205/55R16 215/55R16 93 12T; 51G 12A e2*2001/116*0373*.., 63 - 103 195/55R16 87 e2*2007/46*0010*.. 12T; 51J 195/60R16 89 12N; 51J 205/55R16 215/55R16 93 12T; 51G 12A Auflagen erhöhtes Anzugsmoment 130 Nm; Cabrio; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 74U; 740; 76U erhöhtes Anzugsmoment 130 Nm; Coupe; 2-türig; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 74U; 740; 76U erhöhtes Anzugsmoment 130 Nm; Kombi; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 74U; 740; 76U; 4LP erhöhtes Anzugsmoment 130 Nm; Schrägheck; 4-türig; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 74U; 740; 76U; 4LP Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0177-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675 ANLAGE: 45 RENAULT Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREZ_A Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 5 MEGANE,FLUENCE Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e2*2001/116*0373*.., 63 - 103 205/55R16 91 Z Auflagen zu Reifen Auflagen erhöhtes e2*2007/46*0010*.. 205/60R16 92 215/55R16 93 215/60R16 95 225/50R16 92 225/55R16 95 57T Anzugsmoment 130 Nm; Fluence (Stufenheck); 4türig; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 74U; 740; 76U; 4LP Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0177-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675 ANLAGE: 45 RENAULT Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREZ_A Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 5 4GE) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 40 70 018 59 R ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden. 4LA) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 40 70 004 35 R ( nur e2*2007/46*0011*..) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden. 4LP) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 40 70 004 35 R ( nur e2*2007/46*0010*..) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen. Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 205/55R16 Hinterachse: 225/50R16 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0177-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675 ANLAGE: 45 RENAULT Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREZ_A Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 5 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 74U) Die Sonderräder müssen an der Radanschlußfläche plan anliegen. Überstehende Teile wie Zentrierstifte, Befestigungsschrauben, Sicherungsringe, müssen entfernt werden oder durch geeignete Teile ersetzt werden. 76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0177-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675 ANLAGE: 46 DACIA Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREZ_A Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 3 Fahrzeughersteller : AUTOMOBILES DACIA S.A. Raddaten: Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 48 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Kennzeichnung Rad TREZ0KA48D661 PCD114.3 ET48 TREZ0KA48O661 PCD114.3 ET48 TREZ0KA48T661 PCD114.3 ET48 TREZ0KA48W661 PCD114.3 ET48 TREZ0KA48Y661 PCD114.3 ET48 TREZ0KA48661 PCD114.3 ET48 TREZ0SA48D661 PCD114.3 ET48 TREZ0SA48O661 PCD114.3 ET48 TREZ0SA48T661 PCD114.3 ET48 TREZ0SA48W661 PCD114.3 ET48 TREZ0SA48Y661 PCD114.3 ET48 TREZ0SA48661 PCD114.3 ET48 Kennzeichnung Zentrierring Ø71.6 Ø66.1 Ø71.6 Ø66.1 Ø71.6 Ø66.1 Ø71.6 Ø66.1 Ø71.6 Ø66.1 Ø71.6 Ø66.1 Ø71.6 Ø66.1 Ø71.6 Ø66.1 Ø71.6 Ø66.1 Ø71.6 Ø66.1 Ø71.6 Ø66.1 Ø71.6 Ø66.1 Mitten Zentrierringloch werkstoff (mm) 66,1 66,1 66,1 66,1 66,1 66,1 66,1 66,1 66,1 66,1 66,1 66,1 Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff zul. Radlast (kg) 638 638 638 638 638 638 638 638 638 638 638 638 zul. Abroll umf. (mm) 1995 1995 1995 1995 1995 1995 1995 1995 1995 1995 1995 1995 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUTOMOBILES DACIA S.A. Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJR6 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 105 Nm LOGAN,SANDERO,DUSTER, DOKKER Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen e2*2007/46*0030*.. SD 63 - 79 215/60R16 95 124 215/65R16 12T; 51G SD e2*2007/46*0030*.. 66 - 81 215/60R16 95 215/65R16 12T 12T; 51G LOGAN,SANDERO,DUSTER,LODGY, DOKKER Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen e2*2001/116*0314*.. 63 - 79 SD 215/60R16 95 124 215/65R16 12T; 51G gültig ab Fertig datum 10/09 04/12 01/11 03/09 06/09 06/09 10/09 04/12 01/11 03/09 06/09 03/09 Auflagen Duster; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 74U Duster; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 74U Auflagen Duster; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 74U Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0177-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675 ANLAGE: 46 DACIA Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREZ_A Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 3 LOGAN,SANDERO,DUSTER,LODGY, DOKKER Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen e2*2001/116*0314*.. 66 - 81 SD 215/60R16 95 12T 215/65R16 12T; 51G Auflagen Duster; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 74U Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0177-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675 ANLAGE: 46 DACIA Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREZ_A Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 3 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 74U) Die Sonderräder müssen an der Radanschlußfläche plan anliegen. Überstehende Teile wie Zentrierstifte, Befestigungsschrauben, Sicherungsringe, müssen entfernt werden oder durch geeignete Teile ersetzt werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0177-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675 ANLAGE: 47 DAIHATSU Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREZ_A Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 3 Fahrzeughersteller : DAIHATSU Raddaten: Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 48 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Kennzeichnung Rad TREZ0KA48D666 PCD114.3 ET48 TREZ0KA48O666 PCD114.3 ET48 TREZ0KA48T666 PCD114.3 ET48 TREZ0KA48W666 PCD114.3 ET48 TREZ0KA48Y666 PCD114.3 ET48 TREZ0KA48666 PCD114.3 ET48 TREZ0SA48D666 PCD114.3 ET48 TREZ0SA48O666 PCD114.3 ET48 TREZ0SA48T666 PCD114.3 ET48 TREZ0SA48W666 PCD114.3 ET48 TREZ0SA48Y666 PCD114.3 ET48 TREZ0SA48666 PCD114.3 ET48 Kennzeichnung Zentrierring Ø71.6 Ø66.6 Ø71.6 Ø66.6 Ø71.6 Ø66.6 Ø71.6 Ø66.6 Ø71.6 Ø66.6 Ø71.6 Ø66.6 Ø71.6 Ø66.6 Ø71.6 Ø66.6 Ø71.6 Ø66.6 Ø71.6 Ø66.6 Ø71.6 Ø66.6 Ø71.6 Ø66.6 Mitten Zentrierringloch werkstoff (mm) 66,6 66,6 66,6 66,6 66,6 66,6 66,6 66,6 66,6 66,6 66,6 66,6 Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIHATSU Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJD6 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm DAIHATSU TERIOS Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e13*2001/116*0179*.. 63 - 77 J2 215/65R16 225/60R16 98 235/60R16 235/60R16 100 Auflagen zu Reifen 51G 24K 51G 24K zul. Radlast (kg) 610 610 610 610 610 610 610 610 610 610 610 610 zul. Abroll umf. (mm) 2098 2098 2098 2098 2098 2098 2098 2098 2098 2098 2098 2098 gültig ab Fertig datum 10/09 04/12 01/11 03/09 06/09 06/09 10/09 04/12 01/11 03/09 06/09 03/09 Auflagen Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0177-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675 ANLAGE: 47 DAIHATSU Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREZ_A Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 3 Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung). 24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0177-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675 ANLAGE: 47 DAIHATSU Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREZ_A Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 3 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0177-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675 ANLAGE: 56 HYUNDAI Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREZ_A Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 5 Fahrzeughersteller : HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR (CZ) Raddaten: Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 48 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Kennzeichnung Rad TREZ0KA48D671 PCD114.3 ET48 TREZ0KA48O671 PCD114.3 ET48 TREZ0KA48T671 PCD114.3 ET48 TREZ0KA48W671 PCD114.3 ET48 TREZ0KA48Y671 PCD114.3 ET48 TREZ0KA48671 PCD114.3 ET48 TREZ0SA48D671 PCD114.3 ET48 TREZ0SA48D671 PCD114.3 ET48 TREZ0SA48O671 PCD114.3 ET48 TREZ0SA48T671 PCD114.3 ET48 TREZ0SA48W671 PCD114.3 ET48 TREZ0SA48W671 PCD114.3 ET48 TREZ0SA48Y671 PCD114.3 ET48 TREZ0SA48Y671 PCD114.3 ET48 TREZ0SA48671 PCD114.3 ET48 TREZ0SA48671 PCD114.3 ET48 Kennzeichnung Zentrierring Ø71.6 Ø67.1 Ø71.6 Ø67.1 Ø71.6 Ø67.1 Ø71.6 Ø67.1 Ø71.6 Ø67.1 Ø71.6 Ø67.1 Ø71.6 Ø67.1 Ø71.6 Ø67.1 Ø71.6 Ø67.1 Ø71.6 Ø67.1 Ø71.6 Ø67.1 Ø71.6 Ø67.1 Ø71.6 Ø67.1 Ø71.6 Ø67.1 Ø71.6 Ø67.1 Ø71.6 Ø67.1 Mitten Zentrierringloch werkstoff (mm) 67,1 67,1 67,1 67,1 67,1 67,1 67,1 67,1 67,1 67,1 67,1 67,1 67,1 67,1 67,1 67,1 Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR (CZ) Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJM5 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : FD; FDH 107 Nm für Typ : GDH; MD; YN 110 Nm für Typ : JC ELANTRA Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW e4*2007/46*0254*.. MD 97 Reifen 195/50R16 84 195/55R16 87 205/50R16 87 205/55R16 91 225/50R16 92 Auflagen zu Reifen 122 122 12O 12T 11A; 12A; 245; 57T zul. Radlast (kg) 638 595 638 638 638 638 595 638 595 595 595 638 595 638 595 638 zul. Abroll umf. (mm) 1995 2160 1995 1995 1995 1995 2160 1995 2160 2160 2160 1995 2160 1995 2160 1995 gültig ab Fertig datum 10/09 04/12 01/11 03/09 06/09 06/09 10/09 10/09 04/12 01/11 03/09 03/09 06/09 03/09 03/09 03/09 Auflagen Stufenheck; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P; 76U Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0177-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675 ANLAGE: 56 HYUNDAI Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREZ_A Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 5 i 30 Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW e11*2007/46*0337*.., 66 - 99 GDH Reifen 195/55R16 87 Auflagen zu Reifen 12M Auflagen Kombi; Schrägheck; 195/60R16 89 205/50R16 87 205/55R16 91 215/55R16 93 225/50R16 92 12R 12R 12T 12A 11A; 12A; 248; 57T 5-türig; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P; 76U; 4BO Auflagen zu Reifen 5ET; 51J 5ET Auflagen Nicht i 30CW (Kombi); Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P; 76U; 4BO i 30CW (Kombi); Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P; 76U; 4BO e11*2007/46*0338*.. i 30,i 30CW Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e11*2001/116*0313*.. 66 - 105 195/55R16 87 FD e11*2001/116*0343*.. FDH 205/50R16 87 205/55R16 91 215/55R16 93 FD FDH e11*2001/116*0313*.. 66 - 105 195/55R16 87 e11*2001/116*0343*.. 205/50R16 87 11A; 24M 5ET; 51J 5ET 205/55R16 91 IX20 Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis e4*2007/46*0207*.., JC kW 57 - 94 Reifen 195/55R16 87 Auflagen zu Reifen 51J Auflagen Schrägheck 4-türig; 195/60R16 89 205/50R16 87 205/55R16 91 215/55R16 93 51J Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P; 76U; 4BO Reifen 195/55R16 87 Auflagen zu Reifen 51J Auflagen Schrägheck; 195/60R16 89 205/55R16 91 215/55R16 93 225/50R16 92 51J Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76U e4*2007/46*0223*.. VENGA Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW e4*2007/46*0130*.., 55 - 94 YN 11A; 245 e4*2007/46*0131*.. 11A; 245; 248 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0177-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675 ANLAGE: 56 HYUNDAI Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREZ_A Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 5 Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 122) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0177-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675 ANLAGE: 56 HYUNDAI Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREZ_A Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 5 Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 4BO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 52933 2L600 ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 205/55R16 Hinterachse: 225/50R16 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1090kg. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0177-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675 ANLAGE: 56 HYUNDAI Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREZ_A Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 5 76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0177-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675 ANLAGE: 57 PEUGEOT Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREZ_A Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 3 Fahrzeughersteller : PEUGEOT Raddaten: Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 48 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Kennzeichnung Rad TREZ0KA48D671 PCD114.3 ET48 TREZ0KA48O671 PCD114.3 ET48 TREZ0KA48T671 PCD114.3 ET48 TREZ0KA48W671 PCD114.3 ET48 TREZ0KA48Y671 PCD114.3 ET48 TREZ0KA48671 PCD114.3 ET48 TREZ0SA48D671 PCD114.3 ET48 TREZ0SA48D671 PCD114.3 ET48 TREZ0SA48O671 PCD114.3 ET48 TREZ0SA48T671 PCD114.3 ET48 TREZ0SA48W671 PCD114.3 ET48 TREZ0SA48W671 PCD114.3 ET48 TREZ0SA48Y671 PCD114.3 ET48 TREZ0SA48Y671 PCD114.3 ET48 TREZ0SA48671 PCD114.3 ET48 TREZ0SA48671 PCD114.3 ET48 Kennzeichnung Zentrierring Ø71.6 Ø67.1 Ø71.6 Ø67.1 Ø71.6 Ø67.1 Ø71.6 Ø67.1 Ø71.6 Ø67.1 Ø71.6 Ø67.1 Ø71.6 Ø67.1 Ø71.6 Ø67.1 Ø71.6 Ø67.1 Ø71.6 Ø67.1 Ø71.6 Ø67.1 Ø71.6 Ø67.1 Ø71.6 Ø67.1 Ø71.6 Ø67.1 Ø71.6 Ø67.1 Ø71.6 Ø67.1 Mitten Zentrierringloch werkstoff (mm) 67,1 67,1 67,1 67,1 67,1 67,1 67,1 67,1 67,1 67,1 67,1 67,1 67,1 67,1 67,1 67,1 Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : PEUGEOT Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJM5 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 145 Nm 4008 Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis e2*2007/46*0115*.. B kW Reifen Auflagen zu Reifen 84 - 110 215/65R16 98 215/70R16 100 225/60R16 98 225/65R16 100 zul. Radlast (kg) 638 595 638 638 638 638 595 638 595 595 595 638 595 638 595 638 zul. Abroll umf. (mm) 1995 2160 1995 1995 1995 1995 2160 1995 2160 2160 2160 1995 2160 1995 2160 1995 gültig ab Fertig datum 10/09 04/12 01/11 03/09 06/09 06/09 10/09 10/09 04/12 01/11 03/09 03/09 06/09 03/09 03/09 03/09 Auflagen erhöhtes Anzugsmoment 145 Nm; Kombi; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P; 740; 76U Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0177-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675 ANLAGE: 57 PEUGEOT Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREZ_A Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 3 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0177-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675 ANLAGE: 57 PEUGEOT Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREZ_A Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 3 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0177-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675 ANLAGE: 58 CITROEN Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREZ_A Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 3 Fahrzeughersteller : CITROEN Raddaten: Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 48 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Kennzeichnung Rad TREZ0KA48D671 PCD114.3 ET48 TREZ0KA48O671 PCD114.3 ET48 TREZ0KA48T671 PCD114.3 ET48 TREZ0KA48W671 PCD114.3 ET48 TREZ0KA48Y671 PCD114.3 ET48 TREZ0KA48671 PCD114.3 ET48 TREZ0SA48D671 PCD114.3 ET48 TREZ0SA48D671 PCD114.3 ET48 TREZ0SA48O671 PCD114.3 ET48 TREZ0SA48T671 PCD114.3 ET48 TREZ0SA48W671 PCD114.3 ET48 TREZ0SA48W671 PCD114.3 ET48 TREZ0SA48Y671 PCD114.3 ET48 TREZ0SA48Y671 PCD114.3 ET48 TREZ0SA48671 PCD114.3 ET48 TREZ0SA48671 PCD114.3 ET48 Kennzeichnung Zentrierring Ø71.6 Ø67.1 Ø71.6 Ø67.1 Ø71.6 Ø67.1 Ø71.6 Ø67.1 Ø71.6 Ø67.1 Ø71.6 Ø67.1 Ø71.6 Ø67.1 Ø71.6 Ø67.1 Ø71.6 Ø67.1 Ø71.6 Ø67.1 Ø71.6 Ø67.1 Ø71.6 Ø67.1 Ø71.6 Ø67.1 Ø71.6 Ø67.1 Ø71.6 Ø67.1 Ø71.6 Ø67.1 Mitten Zentrierringloch werkstoff (mm) 67,1 67,1 67,1 67,1 67,1 67,1 67,1 67,1 67,1 67,1 67,1 67,1 67,1 67,1 67,1 67,1 Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : CITROEN Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJM5 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 145 Nm C4 AIRCROSS Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen e2*2007/46*0117*.. B 84 - 110 215/65R16 98 215/70R16 100 225/60R16 98 225/65R16 100 zul. Radlast (kg) 638 595 638 638 638 638 595 638 595 595 595 638 595 638 595 638 zul. Abroll umf. (mm) 1995 2160 1995 1995 1995 1995 2160 1995 2160 2160 2160 1995 2160 1995 2160 1995 gültig ab Fertig datum 10/09 04/12 01/11 03/09 06/09 06/09 10/09 10/09 04/12 01/11 03/09 03/09 06/09 03/09 03/09 03/09 Auflagen erhöhtes Anzugsmoment 145 Nm; Kombi; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P; 740; 76U Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0177-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675 ANLAGE: 58 CITROEN Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREZ_A Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 3 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0177-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675 ANLAGE: 58 CITROEN Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREZ_A Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 3 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0177-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675 ANLAGE: 59 KIA MOTORS Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREZ_A Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 3 Fahrzeughersteller : KIA MOTORS (SK) Raddaten: Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 48 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Kennzeichnung Rad TREZ0KA48D671 PCD114.3 ET48 TREZ0KA48O671 PCD114.3 ET48 TREZ0KA48T671 PCD114.3 ET48 TREZ0KA48W671 PCD114.3 ET48 TREZ0KA48Y671 PCD114.3 ET48 TREZ0KA48671 PCD114.3 ET48 TREZ0SA48D671 PCD114.3 ET48 TREZ0SA48D671 PCD114.3 ET48 TREZ0SA48O671 PCD114.3 ET48 TREZ0SA48T671 PCD114.3 ET48 TREZ0SA48W671 PCD114.3 ET48 TREZ0SA48W671 PCD114.3 ET48 TREZ0SA48Y671 PCD114.3 ET48 TREZ0SA48Y671 PCD114.3 ET48 TREZ0SA48671 PCD114.3 ET48 TREZ0SA48671 PCD114.3 ET48 Kennzeichnung Zentrierring Ø71.6 Ø67.1 Ø71.6 Ø67.1 Ø71.6 Ø67.1 Ø71.6 Ø67.1 Ø71.6 Ø67.1 Ø71.6 Ø67.1 Ø71.6 Ø67.1 Ø71.6 Ø67.1 Ø71.6 Ø67.1 Ø71.6 Ø67.1 Ø71.6 Ø67.1 Ø71.6 Ø67.1 Ø71.6 Ø67.1 Ø71.6 Ø67.1 Ø71.6 Ø67.1 Ø71.6 Ø67.1 Mitten Zentrierringloch werkstoff (mm) 67,1 67,1 67,1 67,1 67,1 67,1 67,1 67,1 67,1 67,1 67,1 67,1 67,1 67,1 67,1 67,1 Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : KIA MOTORS (SK) Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJM5 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 107 Nm CEE'D Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW e4*2007/46*0496*.. JD 66 - 99 VENGA Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW e4*2007/46*0261*.., 55 - 94 YNS zul. Radlast (kg) 638 595 638 638 638 638 595 638 595 595 595 638 595 638 595 638 zul. Abroll umf. (mm) 1995 2160 1995 1995 1995 1995 2160 1995 2160 2160 2160 1995 2160 1995 2160 1995 gültig ab Fertig datum 10/09 04/12 01/11 03/09 06/09 06/09 10/09 10/09 04/12 01/11 03/09 03/09 06/09 03/09 03/09 03/09 Reifen 195/55R16 87 195/60R16 89 205/50R16 87 205/55R16 91 215/50R16 90 215/55R16 93 225/50R16 92 Auflagen zu Reifen 122 122 12R 12R 12A 12A 11A; 12A; 246; 248 Auflagen Kombi; Schrägheck; 5-türig; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76U; 4BO Reifen 195/55R16 87 Auflagen zu Reifen 51J Auflagen Schrägheck; 195/60R16 89 205/55R16 91 215/55R16 93 225/50R16 92 51J Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76U; 4MO e4*2007/46*0262*.. 11A; 245; 248 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0177-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675 ANLAGE: 59 KIA MOTORS Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREZ_A Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 3 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 122) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0177-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675 ANLAGE: 59 KIA MOTORS Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREZ_A Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 3 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 4BO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 52933 2L600 ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden. 4MO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 52933 2L600 ( nur e4*2007/46*0261*..,e4*2007/46*0262*..) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0177-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675 ANLAGE: 60 MITSUBISHI Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREZ_A Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 3 Fahrzeughersteller : MITSUBISHI Raddaten: Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 48 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Kennzeichnung Rad TREZ0KA48D671 PCD114.3 ET48 TREZ0KA48O671 PCD114.3 ET48 TREZ0KA48T671 PCD114.3 ET48 TREZ0KA48W671 PCD114.3 ET48 TREZ0KA48Y671 PCD114.3 ET48 TREZ0KA48671 PCD114.3 ET48 TREZ0SA48D671 PCD114.3 ET48 TREZ0SA48D671 PCD114.3 ET48 TREZ0SA48O671 PCD114.3 ET48 TREZ0SA48T671 PCD114.3 ET48 TREZ0SA48W671 PCD114.3 ET48 TREZ0SA48W671 PCD114.3 ET48 TREZ0SA48Y671 PCD114.3 ET48 TREZ0SA48Y671 PCD114.3 ET48 TREZ0SA48671 PCD114.3 ET48 TREZ0SA48671 PCD114.3 ET48 Kennzeichnung Zentrierring Ø71.6 Ø67.1 Ø71.6 Ø67.1 Ø71.6 Ø67.1 Ø71.6 Ø67.1 Ø71.6 Ø67.1 Ø71.6 Ø67.1 Ø71.6 Ø67.1 Ø71.6 Ø67.1 Ø71.6 Ø67.1 Ø71.6 Ø67.1 Ø71.6 Ø67.1 Ø71.6 Ø67.1 Ø71.6 Ø67.1 Ø71.6 Ø67.1 Ø71.6 Ø67.1 Ø71.6 Ø67.1 Mitten Zentrierringloch werkstoff (mm) 67,1 67,1 67,1 67,1 67,1 67,1 67,1 67,1 67,1 67,1 67,1 67,1 67,1 67,1 67,1 67,1 Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MITSUBISHI Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJM5 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 145 Nm MITSUBISHI ASX Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*2007/46*0368*.. GA0 85 - 110 215/65R16 98 225/60R16 98 Auflagen zu Reifen 12T 12Q 225/65R16 100 12A zul. Radlast (kg) 638 595 638 638 638 638 595 638 595 595 595 638 595 638 595 638 zul. Abroll umf. (mm) 1995 2160 1995 1995 1995 1995 2160 1995 2160 2160 2160 1995 2160 1995 2160 1995 gültig ab Fertig datum 10/09 04/12 01/11 03/09 06/09 06/09 10/09 10/09 04/12 01/11 03/09 03/09 06/09 03/09 03/09 03/09 Auflagen erhöhtes Anzugsmoment 145 Nm; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P; 740; 76U Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0177-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675 ANLAGE: 60 MITSUBISHI Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREZ_A Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 3 ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben über Kreuz an. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0177-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675 ANLAGE: 60 MITSUBISHI Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREZ_A Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 3 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0177-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675 ANLAGE: 61 MAZDA Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREZ_A Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 6 Fahrzeughersteller : MAZDA Raddaten: Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 48 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Kennzeichnung Rad TREZ0KA48D671 PCD114.3 ET48 TREZ0KA48O671 PCD114.3 ET48 TREZ0KA48T671 PCD114.3 ET48 TREZ0KA48W671 PCD114.3 ET48 TREZ0KA48Y671 PCD114.3 ET48 TREZ0KA48671 PCD114.3 ET48 TREZ0SA48D671 PCD114.3 ET48 TREZ0SA48D671 PCD114.3 ET48 TREZ0SA48O671 PCD114.3 ET48 TREZ0SA48T671 PCD114.3 ET48 TREZ0SA48W671 PCD114.3 ET48 TREZ0SA48W671 PCD114.3 ET48 TREZ0SA48Y671 PCD114.3 ET48 TREZ0SA48Y671 PCD114.3 ET48 TREZ0SA48671 PCD114.3 ET48 TREZ0SA48671 PCD114.3 ET48 Kennzeichnung Zentrierring Ø71.6 Ø67.1 Ø71.6 Ø67.1 Ø71.6 Ø67.1 Ø71.6 Ø67.1 Ø71.6 Ø67.1 Ø71.6 Ø67.1 Ø71.6 Ø67.1 Ø71.6 Ø67.1 Ø71.6 Ø67.1 Ø71.6 Ø67.1 Ø71.6 Ø67.1 Ø71.6 Ø67.1 Ø71.6 Ø67.1 Ø71.6 Ø67.1 Ø71.6 Ø67.1 Ø71.6 Ø67.1 Mitten Zentrierringloch werkstoff (mm) 67,1 67,1 67,1 67,1 67,1 67,1 67,1 67,1 67,1 67,1 67,1 67,1 67,1 67,1 67,1 67,1 Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff zul. Radlast (kg) 638 595 638 638 638 638 595 638 595 595 595 638 595 638 595 638 zul. Abroll umf. (mm) 1995 2160 1995 1995 1995 1995 2160 1995 2160 2160 2160 1995 2160 1995 2160 1995 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MAZDA Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJM5 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : CP; CPD; GG/GY; GG1; GH; GHE; NC1; NC1E 120 Nm für Typ : BK; BL; BLE; CR1; CW 133 Nm für Typ : EP; EPR; EP2; EP2R MAZDA MX-5 Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e11*2001/116*0202*.. 93 - 118 205/50R16 87 NC1 e1*2001/116*0371*.. NC1E 215/50R16 90 MAZDA PREMACY Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*98/14*0116*.. CP 66 - 96 195/50R16 84 e1*98/14*0161*.. CPD 205/45R16 87 74 - 96 205/45R16 83 96 195/55R16 87 gültig ab Fertig datum 10/09 04/12 01/11 03/09 06/09 06/09 10/09 10/09 04/12 01/11 03/09 03/09 06/09 03/09 03/09 03/09 Auflagen zu Reifen 11A; 24J; 24M 11A; 24J; 24M Auflagen MX-5 "Softtop"; MX5 "Roadster Coupe"; Cabrio; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; MCU Auflagen zu Reifen 5EA Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P nicht Dieselmotor; 5DW 54F Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0177-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675 ANLAGE: 61 MAZDA Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREZ_A Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 6 MAZDA TRIBUTE Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e4*98/14*0044*.. EP 91 215/70R16 e4*98/14*0052*.. EPR e13*2001/116*0092*. EP2 e13*2001/116*0090*. EP2R MAZDA 3 Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*2001/116*0234*.. 62 - 110 205/55R16 BK 215/55R16 93 225/50R16 92 BK e1*2001/116*0234*.. 62 - 110 205/55R16 BL BLE e11*2001/116*0262*.. 76 - 136 205/55R16 91 e13*2007/46*1071*.. 215/55R16 93 225/50R16 92 MAZDA 5 Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e13*2001/116*0156*.. 81 - 107 205/55R16 CR1 215/55R16 93 CW e1*2007/46*0433*.. 85 - 110 195/55R16 91 205/50R16 91 205/55R16 91 MAZDA 6 Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*98/14*0188*.. GG/GY 88 - 122 205/55R16 e11*2001/116*0203*.. GG1 Auflagen zu Reifen 51G Auflagen Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 12T; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Auflagen zu Reifen 51G Auflagen Stufenheck; Schrägheck; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76U Reifen mit Schneeketten; Stufenheck; Schrägheck; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76U Stufenheck; Schrägheck; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76U 11A; 24J 12V; 51G 11A; 246; 57T Auflagen zu Reifen 12T; 51G 11A; 12A; 22I 121; 51J 11A; 12A; 22I 11A; 12A; 22I Auflagen zu Reifen 51G Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76U Kombi; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76U Auflagen Kombi; Stufenheck; Schrägheck; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76U Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0177-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675 ANLAGE: 61 MAZDA Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREZ_A Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 6 MAZDA 6 Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen e1*2001/116*0448*.. 88 - 125 205/55R16 91 GH e13*2007/46*1075*.. 88 - 136 195/65R16 92 GHE 205/55R16 91W 205/60R16 92 215/55R16 93 215/60R16 95 225/50R16 92 11A; 24J; 24M; 57T 225/55R16 95 11A; 24J; 24M GH GHE GH GHE e1*2001/116*0448*.. e13*2007/46*1075*.. e1*2001/116*0448*.. e13*2007/46*1075*.. 83 - 136 195/65R16 92 205/55R16 91 205/60R16 92 215/55R16 93 215/60R16 95 225/50R16 92 225/55R16 95 88 - 125 205/55R16 91 88 - 132 195/65R16 205/55R16 91W 205/60R16 92 215/55R16 93 215/60R16 95 225/50R16 92 225/55R16 95 Auflagen nur bis e13*2007/46*1075*01; nur bis e1*2001/116*0448*05; Schrägheck; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76U Kombi; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76U 11A; 21S; 24J; 24M; 57T 11A; 21S; 24J; 24M 51G; 52J 11A; 245; 57T 11A; 245 ab e13*2007/46*1075*02; ab e1*2001/116*0448*06; Stufenheck; Schrägheck; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76U Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0177-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675 ANLAGE: 61 MAZDA Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREZ_A Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 6 gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 121) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 7 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12V) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, deren Kettenglieder nicht mehr als 11 mm und Kettenschloss nicht mehr als 12 mm auftragen,z. B. Herst. RUD, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0177-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675 ANLAGE: 61 MAZDA Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREZ_A Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 6 Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. 54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen. Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 205/55R16 Hinterachse: 225/50R16 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 974kg. 5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1000kg. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0177-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675 ANLAGE: 61 MAZDA Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREZ_A Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 6 Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. MCU) Die Verwendung dieser Radgröße ist an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind, nur mit M+S-Bereifung zulässig. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0177-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675 ANLAGE: 62 KIA Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREZ_A Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 3 Fahrzeughersteller : KIA Raddaten: Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 48 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Kennzeichnung Rad TREZ0KA48D671 PCD114.3 ET48 TREZ0KA48O671 PCD114.3 ET48 TREZ0KA48T671 PCD114.3 ET48 TREZ0KA48W671 PCD114.3 ET48 TREZ0KA48Y671 PCD114.3 ET48 TREZ0KA48671 PCD114.3 ET48 TREZ0SA48D671 PCD114.3 ET48 TREZ0SA48D671 PCD114.3 ET48 TREZ0SA48O671 PCD114.3 ET48 TREZ0SA48T671 PCD114.3 ET48 TREZ0SA48W671 PCD114.3 ET48 TREZ0SA48W671 PCD114.3 ET48 TREZ0SA48Y671 PCD114.3 ET48 TREZ0SA48Y671 PCD114.3 ET48 TREZ0SA48671 PCD114.3 ET48 TREZ0SA48671 PCD114.3 ET48 Kennzeichnung Zentrierring Ø71.6 Ø67.1 Ø71.6 Ø67.1 Ø71.6 Ø67.1 Ø71.6 Ø67.1 Ø71.6 Ø67.1 Ø71.6 Ø67.1 Ø71.6 Ø67.1 Ø71.6 Ø67.1 Ø71.6 Ø67.1 Ø71.6 Ø67.1 Ø71.6 Ø67.1 Ø71.6 Ø67.1 Ø71.6 Ø67.1 Ø71.6 Ø67.1 Ø71.6 Ø67.1 Ø71.6 Ø67.1 Mitten Zentrierringloch werkstoff (mm) 67,1 67,1 67,1 67,1 67,1 67,1 67,1 67,1 67,1 67,1 67,1 67,1 67,1 67,1 67,1 67,1 Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : KIA Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJM5 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 105 Nm für Typ : AM 108 Nm für Typ : ED CEE'D Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e4*2001/116*0121*.. 66 - 106 195/55R16 87 ED 205/50R16 87 205/55R16 91 215/55R16 93 225/50R16 92 ED e4*2001/116*0121*.., 66 - 106 195/55R16 87 e4*2007/46*0132*.. 205/50R16 87 205/55R16 91 215/55R16 93 Auflagen zu Reifen 5ET; 51J 5ET 11A; 24M 11A; 24J; 24M 5ET; 51J 5ET zul. Radlast (kg) 638 595 638 638 638 638 595 638 595 595 595 638 595 638 595 638 zul. Abroll umf. (mm) 1995 2160 1995 1995 1995 1995 2160 1995 2160 2160 2160 1995 2160 1995 2160 1995 gültig ab Fertig datum 10/09 04/12 01/11 03/09 06/09 06/09 10/09 10/09 04/12 01/11 03/09 03/09 06/09 03/09 03/09 03/09 Auflagen Pro Cee'd (2-türig Schrägheck); Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76U; 4BO Sporty wagon (Kombi); Cee'd (4türig Schrägheck); Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76U; 4BO Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0177-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675 ANLAGE: 62 KIA Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREZ_A Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 3 SOUL Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e4*2001/116*0139*.., 85 - 103 205/55R16 91 AM Auflagen zu Reifen Auflagen Frontantrieb; e4*2007/46*0133*.. 205/60R16 92 215/55R16 93 225/50R16 92 225/55R16 95 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S; 4BO Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0177-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675 ANLAGE: 62 KIA Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREZ_A Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 3 gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 4BO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 52933 2L600 ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1090kg. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.