Rad-Gutachten

Transcription

Rad-Gutachten
Rad-Gutachten
ALCAR DEUTSCHLAND GMBH
ABE RAD-GUTACHTEN NR.
KBA
STAND
DESIGN
GRÖSSE
ZU RAD-ARTIKEL-NR.
TREZ0__48
47675
NG9 10/2012
RE
RE dark
6½J x 16H2 LK 5x114.3 ET 48
TREZ0SA48
TREZ0KA48
BITTE BEACHTEN
Zur Reinigung der Räder verwenden Sie keinesfalls scheuernde,
säurehaltige Mittel oder Hochdruckreiniger. Pflegen Sie die Räder
am besten mit einem weichen Schwamm und mit milder Seifenlauge.
ALCAR DEUTSCHLAND GMBH
Stand: 10/2012
WICHTIGE HINWEISE BITTE BEACHTEN!
1. VOR MONTAGE DER REIFEN
1.1
1.2
1.3
1.4
Fahrzeugtyp und KW-Zahl aus FZ-Schein und FZ-ABE-Nr. aus FZ-Brief oder vom Typenschild
Motorenraum, mit Daten im vorliegenden Gutachten vergleichen.
Nur Ventile verwenden, die in den Gutachten zugelassen sind. In der Regel sind Gummiventile
nach DIN freigegeben.
Radnaben des Fahrzeuges von Rost und Schmutz befreien, da die Paßgenauigkeit der Mittenlöcher
sehr hoch ist (max. 2/10 mm größer als die Fahrzeug-Radnabe).
Nur zulässige Reifengrößen verwenden. Tragfähigkeitskennzahlen und Geschwindigkeitsklassen
beachten.
2. NACH MONTAGE DER REIFEN
2.1
2.2
2.3
Räder auf Montagebeschädigungen überprüfen.
Nur die zugelassenen Auswuchtgewichte (Klebe- oder Klammer-) jeweils an den im Gutachten
beschriebenen Stellen verwenden.
Nur die AEZ Befestigungsteile (Schrauben oder Muttern) verwenden. Nur mit Drehmomentschlüssel
anziehen (siehe Hinweise des Fahrzeug-Herstellers). Maximales Drehmoment für LM-Räder: Siehe
Verwendungs-Gutachten 1.Seite. NIEMALS BEFESTIGUNGSTEILE ÖLEN !!
3. VOR FAHRTBEGINN BITTE PRÜFEN
3.1
3.2
3.3
3.4
Paßt das Bordwerkzeug bezüglich Schlüsselweite und Schlüsselform?
Wird ein Satz Serienbefestigungsteile für das Serienersatzrad (Pannenfall) und - für Räder mit
Deckel - der Spezialschlüssel für die Deckelbefestigung im Fahrzeug mitgeführt ?
Bitte Radbefestigungsteile bei Erstmontage nach ca. 500km nachziehen (Hinweisschild im
Fahrzeug empfohlen).
Bitte während der ersten 500km nicht unnötig scharf bremsen oder Reifen beim Anfahren
durchdrehen lassen!
4. PFLEGE DER LEICHTMETALLRÄDER
4.1
4.2
4.3
Bitte pflegen Sie Ihre Räder wie Ihr Auto. Bremsstaub regelmäßig mit mildem Reinigungsmittel
entfernen.
Bei automatischer Reinigung in der Waschanlage, anschließend Räder auf Beschädigungen prüfen.
Spitzwinklige Bordsteinfahrten vermeiden (Gefahr der Felgenhorn-Beschädigung).
5. MEHRTEILIGE LEICHTMETALLRÄDER
5.1
5.2
Verbindungsschrauben der Räder dürfen nicht entfernt bzw. nachgezogen werden.
Die Demontage des Radsterns darf nur vom Radhersteller vorgenommen werden.

Wir weisen darauf hin, daß Beschädigungen der Räder bei der
Montage, der Pflege oder im Gebrauch, von uns weder als
Reklamationsfall bearbeitet noch anerkannt werden können.
ALCAR DEUTSCHLAND GMBH
Stand: 10/2012
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)
Nummer der ABE:
47675*09
Gerät:
Sonderräder für Personenkraftwagen
6½ J x 16 H2
Typ:
TREZ_A
Inhaber der ABE
und Hersteller:
Alu-Design GmbH & Co. KG
DE-58809 Neuenrade-Küntrop
Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser
Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt:
Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß
auch für den Nachtrag.
In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen
Änderungen bzw. Ergänzungen ein.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Nummer der ABE: 47675*09
Die ABE-Nr. 47675 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 6½ J x 16 H2 , Typ TREZ_A,
in den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 366-0177-09-WIRD/N9 vom 04.10.2012
beschrieben.
Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 66 des
Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den
dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.
Im übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten des TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH, Wien, vom 04.10.2012 festgehaltenen Angaben.
Flensburg, 17.12.2012
Im Auftrag
Anlagen:
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nachtragsgutachten Nr. 366-0177-09-WIRD/N9, zur Genehmigung vorgelegt am: 23.11.2012
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Nummer der ABE: 47675*09
- Anlage -
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nebenbestimmungen
Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH
Räder- und Reifenprüfung
Deutschstraße 10
A-1230 Wien
12-TAAP-1450
Seite: 1 von 23
GUTACHTEN ZUR ERTEIL UNG EINES NACHTRAGS ZUR
ABE 47 675
366-0177-09-WIRD/N9
Antragsteller:
Alu-Design GmbH & Co. KG
58809 Neuenrade-Küntrop
Art:
Sonderrad 6 1/2 J X 16 H2
Typ:
TREZ_A
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an
den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0.
Hinweise
Die Verwendungsbereiche wurden teilweise aktualisiert.
Die Kennzeichnung des Herkunftsmerkmals: wahlweise - made in Germany , MII, MIT oder MIC.
Materialänderung beim Hersteller ACI.
Folgende Radausführungen sind neu, bzw. es ergaben sich Änderungen im Verwendungsbereich.
TREZHSA40W634
TREZHSA50W634
TREZ7SA37W651
TREZ6SA38W561
TREZ6SA38W541
TREZASA38566
TREZ0SA40W671
TREZUSA40702
TREZ0SA48W671
TREZ0SA40W641
TREZ0SA48W641
I.
Übersicht
Ausführung
Ausführungsbezeichnung
TREZ6KA38D581
TREZ6KA38O581
TREZ6SA38D581
TREZ6SA38O581
TREZ6SA38T581
TREZ6SA38W581
TREZ6SA38Y581
TREZ6SA38581
TREZ6KA38D541
TREZ6KA38O541
TREZ6SA38D541
TREZ6SA38O541
TREZ6SA38T541
TREZ6SA38W541
TREZ6SA38Y541
Kennzeichnung
Rad
Kennzeichnung
Zentrierring
PCD100 ET38
PCD100 ET38
PCD100 ET38
PCD100 ET38
PCD100 ET38
PCD100 ET38
PCD100 ET38
PCD100 ET38
PCD100 ET38
PCD100 ET38
PCD100 ET38
PCD100 ET38
PCD100 ET38
PCD100 ET38
PCD100 ET38
Ø60.1 Ø58.1
Ø60.1 Ø58.1
Ø60.1 Ø58.1
Ø60.1 Ø58.1
Ø60.1 Ø58.1
Ø60.1 Ø58.1
Ø60.1 Ø58.1
Ø60.1 Ø58.1
Ø60.1 Ø54.1
Ø60.1 Ø54.1
Ø60.1 Ø54.1
Ø60.1 Ø54.1
Ø60.1 Ø54.1
Ø60.1 Ø54.1
Ø60.1 Ø54.1
Lochkreis
(mm) /
-zahl
100/5
100/5
100/5
100/5
100/5
100/5
100/5
100/5
100/5
100/5
100/5
100/5
100/5
100/5
100/5
Mitten Einloch
preß(mm) tiefe
(mm)
58,1
58,1
58,1
58,1
58,1
58,1
58,1
58,1
54,1
54,1
54,1
54,1
54,1
54,1
54,1
38
38
38
38
38
38
38
38
38
38
38
38
38
38
38
zul.
Radlast
(kg)
638
638
638
638
638
638
638
638
638
638
638
638
638
638
638
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
zul.
Abroll
umf.
(mm)
gültig
ab
Fertig.
Datum
1995
1995
1995
1995
1995
1995
1995
1995
1995
1995
1995
1995
1995
1995
1995
10/09
04/12
10/09
04/12
01/11
03/09
06/09
03/09
10/09
04/12
10/09
04/12
01/11
03/09
06/09
Gutachten 366-0177-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 16 H2
Antragsteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREZ_A
Stand: 04.10.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 2 von 23
TREZ6SA38541
TREZ6KA38D561
TREZ6KA38O561
TREZ6SA38D561
TREZ6SA38O561
TREZ6SA38T561
TREZ6SA38W561
TREZ6SA38Y561
TREZ6SA38561
TREZ6KA38D571
TREZ6KA38O571
TREZ6SA38D571
TREZ6SA38O571
TREZ6SA38T571
TREZ6SA38W571
TREZ6SA38Y571
TREZ6SA38571
TREZAKA38D566
TREZAKA38O566
TREZAKA38T566
TREZAKA38W566
TREZAKA38Y566
TREZAKA38566
TREZASA38D566
TREZASA38O566
TREZASA38T566
TREZASA38W566
TREZASA38Y566
TREZASA38566
TREZASA38566
TREZHSA40D581
TREZHSA40O581
TREZHSA40T581
TREZHSA40W581
TREZHSA40Y581
TREZHSA40581
TREZHKA50D601
TREZHKA50O601
TREZHKA50T601
TREZHKA50W601
TREZHKA50Y601
TREZHKA50601
TREZHSA40D601
TREZHSA40O601
TREZHSA40T601
TREZHSA40W601
TREZHSA40Y601
TREZHSA40601
TREZHSA50D601
TREZHSA50O601
PCD100 ET38
PCD100 ET38
PCD100 ET38
PCD100 ET38
PCD100 ET38
PCD100 ET38
PCD100 ET38
PCD100 ET38
PCD100 ET38
PCD100 ET38
PCD100 ET38
PCD100 ET38
PCD100 ET38
PCD100 ET38
PCD100 ET38
PCD100 ET38
PCD100 ET38
PCD105 ET38
PCD105 ET38
PCD105 ET38
PCD105 ET38
PCD105 ET38
PCD105 ET38
PCD105 ET38
PCD105 ET38
PCD105 ET38
PCD105 ET38
PCD105 ET38
PCD105 ET38
PCD105 ET38
PCD108 ET40
PCD108 ET40
PCD108 ET40
PCD108 ET40
PCD108 ET40
PCD108 ET40
PCD108 ET50
PCD108 ET50
PCD108 ET50
PCD108 ET50
PCD108 ET50
PCD108 ET50
PCD108 ET40
PCD108 ET40
PCD108 ET40
PCD108 ET40
PCD108 ET40
PCD108 ET40
PCD108 ET50
PCD108 ET50
Ø60.1 Ø54.1
Ø60.1 Ø56.1
Ø60.1 Ø56.1
Ø60.1 Ø56.1
Ø60.1 Ø56.1
Ø60.1 Ø56.1
Ø60.1 Ø56.1
Ø60.1 Ø56.1
Ø60.1 Ø56.1
Ø60.1 Ø57.1
Ø60.1 Ø57.1
Ø60.1 Ø57.1
Ø60.1 Ø57.1
Ø60.1 Ø57.1
Ø60.1 Ø57.1
Ø60.1 Ø57.1
Ø60.1 Ø57.1
ohne
ohne
ohne
ohne
ohne
ohne
ohne
ohne
ohne
ohne
ohne
ohne
ohne
Ø70.1 Ø58.1
Ø70.1 Ø58.1
Ø70.1 Ø58.1
Ø70.1 Ø58.1
Ø70.1 Ø58.1
Ø70.1 Ø58.1
Ø70.1 Ø60.1
Ø70.1 Ø60.1
Ø70.1 Ø60.1
Ø70.1 Ø60.1
Ø70.1 Ø60.1
Ø70.1 Ø60.1
Ø70.1 Ø60.1
Ø70.1 Ø60.1
Ø70.1 Ø60.1
Ø70.1 Ø60.1
Ø70.1 Ø60.1
Ø70.1 Ø60.1
Ø70.1 Ø60.1
Ø70.1 Ø60.1
100/5
100/5
100/5
100/5
100/5
100/5
100/5
100/5
100/5
100/5
100/5
100/5
100/5
100/5
100/5
100/5
100/5
105/5
105/5
105/5
105/5
105/5
105/5
105/5
105/5
105/5
105/5
105/5
105/5
105/5
108/5
108/5
108/5
108/5
108/5
108/5
108/5
108/5
108/5
108/5
108/5
108/5
108/5
108/5
108/5
108/5
108/5
108/5
108/5
108/5
54,1
56,1
56,1
56,1
56,1
56,1
56,1
56,1
56,1
57,1
57,1
57,1
57,1
57,1
57,1
57,1
57,1
56,6
56,6
56,6
56,6
56,6
56,6
56,6
56,6
56,6
56,6
56,6
56,6
56,6
58,1
58,1
58,1
58,1
58,1
58,1
60,1
60,1
60,1
60,1
60,1
60,1
60,1
60,1
60,1
60,1
60,1
60,1
60,1
60,1
38
38
38
38
38
38
38
38
38
38
38
38
38
38
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38
38
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38
38
38
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38
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40
40
40
40
40
40
50
50
50
50
50
50
40
40
40
40
40
40
50
50
638
610
610
610
610
610
610
610
610
638
638
638
638
638
638
638
638
625
625
625
625
625
625
625
625
625
625
625
625
625
638
638
638
638
638
638
638
638
638
638
638
638
638
638
638
638
638
638
638
638
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
1995
2092
2092
2092
2092
2092
2092
2092
2092
1995
1995
1995
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1995
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1995
2025
2025
2025
2025
2025
2025
2025
2025
2025
2025
2025
2025
2025
1995
1995
1995
1995
1995
1995
1995
1995
1995
1995
1995
1995
1995
1995
1995
1995
1995
1995
1995
1995
03/09
10/09
04/12
10/09
04/12
01/11
03/09
06/09
03/09
10/09
04/12
10/09
04/12
01/11
03/09
06/09
03/09
10/09
04/12
01/11
03/09
06/09
06/09
10/09
04/12
01/11
06/09
06/09
06/09
01/12
10/09
04/12
01/11
03/09
06/09
03/09
10/09
04/12
01/11
03/09
06/09
06/09
10/09
04/12
01/11
03/09
06/09
03/09
10/09
04/12
Gutachten 366-0177-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 16 H2
Antragsteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREZ_A
Stand: 04.10.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
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TREZHSA50T601
TREZHSA50W601
TREZHSA50Y601
TREZHSA50601
TREZHKA50D634
TREZHKA50O634
TREZHKA50T634
TREZHKA50W634
TREZHKA50Y634
TREZHKA50634
TREZHSA40D634
TREZHSA40D634
TREZHSA40O634
TREZHSA40T634
TREZHSA40W634
TREZHSA40W634
TREZHSA40Y634
TREZHSA40634
TREZHSA40634
TREZHSA50D634
TREZHSA50D634
TREZHSA50O634
TREZHSA50T634
TREZHSA50W634
TREZHSA50W634
TREZHSA50Y634
TREZHSA50634
TREZHSA50634
TREZHSA525W63
4
TREZHSA525634
TREZHKA50D651
TREZHKA50O651
TREZHKA50T651
TREZHKA50W651
TREZHKA50Y651
TREZHKA50651
TREZHSA40D651
TREZHSA40D651
TREZHSA40O651
TREZHSA40T651
TREZHSA40W651
TREZHSA40W651
TREZHSA40Y651
TREZHSA40651
TREZHSA40651
TREZHSA50D651
TREZHSA50O651
TREZHSA50T651
TREZHSA50W651
PCD108 ET50
PCD108 ET50
PCD108 ET50
PCD108 ET50
PCD108 ET50
PCD108 ET50
PCD108 ET50
PCD108 ET50
PCD108 ET50
PCD108 ET50
PCD108 ET40
PCD108 ET40
PCD108 ET40
PCD108 ET40
PCD108 ET40
PCD108 ET40
PCD108 ET40
PCD108 ET40
PCD108 ET40
PCD108 ET50
PCD108 ET50
PCD108 ET50
PCD108 ET50
PCD108 ET50
PCD108 ET50
PCD108 ET50
PCD108 ET50
PCD108 ET50
PCD108 ET52,5
Ø70.1 Ø60.1
Ø70.1 Ø60.1
Ø70.1 Ø60.1
Ø70.1 Ø60.1
Ø70.1 Ø63.4
Ø70.1 Ø63.4
Ø70.1 Ø63.4
Ø70.1 Ø63.4
Ø70.1 Ø63.4
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Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0177-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 16 H2
Antragsteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREZ_A
Stand: 04.10.2012
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Seite: 4 von 23
TREZHSA50Y651
TREZHSA50651
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von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Gutachten 366-0177-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 16 H2
Antragsteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREZ_A
Stand: 04.10.2012
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Seite: 5 von 23
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Ø71.6 Ø66.1
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Ø71.6 Ø66.6
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Ø71.6 Ø66.6
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114,3/5
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60,1
60,1
60,1
60,1
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Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Gutachten 366-0177-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 16 H2
Antragsteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREZ_A
Stand: 04.10.2012
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TREZ0KA48Y666
TREZ0KA48666
TREZ0SA40D666
TREZ0SA40O666
TREZ0SA40T666
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TREZ0SA40Y666
TREZ0SA40666
TREZ0SA48D666
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TREZ0SA48W666
TREZ0SA48Y666
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TREZ0KA48O671
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TREZ0KA48W671
TREZ0KA48Y671
TREZ0KA48671
TREZ0SA40D671
TREZ0SA40O671
TREZ0SA40T671
TREZ0SA40W671
TREZ0SA40Y671
TREZ0SA40671
TREZ0SA48D671
TREZ0SA48D671
TREZ0SA48O671
TREZ0SA48T671
TREZ0SA48W671
TREZ0SA48W671
TREZ0SA48Y671
TREZ0SA48Y671
TREZ0SA48671
TREZ0SA48671
TREZ0SA35W716
TREZ0SA35716
TREZ0SA40D716
TREZ0SA40O716
TREZ0SA40T716
TREZ0SA40W716
TREZ0SA40Y716
TREZ0SA40716
TREZUKA40D702
TREZUKA40O702
TREZUKA40T702
TREZUKA40W702
TREZUKA40Y702
TREZUKA40702
PCD114.3 ET48
PCD114.3 ET48
PCD114.3 ET40
PCD114.3 ET40
PCD114.3 ET40
PCD114.3 ET40
PCD114.3 ET40
PCD114.3 ET40
PCD114.3 ET48
PCD114.3 ET48
PCD114.3 ET48
PCD114.3 ET48
PCD114.3 ET48
PCD114.3 ET48
PCD114.3 ET48
PCD114.3 ET48
PCD114.3 ET48
PCD114.3 ET48
PCD114.3 ET48
PCD114.3 ET48
PCD114.3 ET40
PCD114.3 ET40
PCD114.3 ET40
PCD114.3 ET40
PCD114.3 ET40
PCD114.3 ET40
PCD114.3 ET48
PCD114.3 ET48
PCD114.3 ET48
PCD114.3 ET48
PCD114.3 ET48
PCD114.3 ET48
PCD114.3 ET48
PCD114.3 ET48
PCD114.3 ET48
PCD114.3 ET48
PCD114.3 ET35
PCD114.3 ET35
PCD114.3 ET40
PCD114.3 ET40
PCD114.3 ET40
PCD114.3 ET40
PCD114.3 ET40
PCD114.3 ET40
PCD115 ET40
PCD115 ET40
PCD115 ET40
PCD115 ET40
PCD115 ET40
PCD115 ET40
Ø71.6 Ø66.6
Ø71.6 Ø66.6
Ø71.6 Ø66.6
Ø71.6 Ø66.6
Ø71.6 Ø66.6
Ø71.6 Ø66.6
Ø71.6 Ø66.6
Ø71.6 Ø66.6
Ø71.6 Ø66.6
Ø71.6 Ø66.6
Ø71.6 Ø66.6
Ø71.6 Ø66.6
Ø71.6 Ø66.6
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Ø71.6 Ø67.1
Ø71.6 Ø67.1
Ø71.6 Ø67.1
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Ø71.6 Ø67.1
Ø71.6 Ø67.1
Ø71.6 Ø67.1
ohne
ohne
ohne
ohne
ohne
ohne
ohne
ohne
ohne
ohne
ohne
ohne
ohne
ohne
114,3/5
114,3/5
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114,3/5
114,3/5
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114,3/5
114,3/5
114,3/5
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114,3/5
114,3/5
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114,3/5
114,3/5
114,3/5
114,3/5
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114,3/5
114,3/5
114,3/5
114,3/5
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114,3/5
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115/5
115/5
115/5
115/5
115/5
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66,6
66,6
66,6
66,6
66,6
66,6
66,6
66,6
66,6
66,6
66,6
66,6
66,6
66,6
67,1
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67,1
67,1
67,1
67,1
67,1
67,1
67,1
67,1
67,1
67,1
67,1
67,1
67,1
67,1
67,1
67,1
67,1
67,1
67,1
67,1
71,6
71,6
71,6
71,6
71,6
71,6
71,6
71,6
70,2
70,2
70,2
70,2
70,2
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48
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35
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630
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615
615
615
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615
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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2098
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06/09
Gutachten 366-0177-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 16 H2
Antragsteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREZ_A
Stand: 04.10.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 7 von 23
TREZUSA40D702
TREZUSA40O702
TREZUSA40T702
TREZUSA40W702
TREZUSA40Y702
TREZUSA40702
I.1.
PCD115 ET40
PCD115 ET40
PCD115 ET40
PCD115 ET40
PCD115 ET40
PCD115 ET40
ohne
ohne
ohne
ohne
ohne
ohne
115/5
115/5
115/5
115/5
115/5
115/5
70,2
70,2
70,2
70,2
70,2
70,2
40
40
40
40
40
40
615
615
615
615
615
615
2050
2050
2050
2050
2050
2050
Beschreibung der Sonderräder
Antragsteller
:Alu-Design GmbH & Co. KG
58809 Neuenrade-Küntrop
Hersteller
: Alu-Design GmbH & Co. KG
58809 Neuenrade-Küntrop
Handelsmarke
: Dezent RE
Art der Sonderräder
: LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz
: Mehrschicht-Einbrennlackierung
Masse des Rades
: ca. 8,6 kg
I.2.
Radanschluß
siehe Anlage
I.3.
Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung TREZ8KA50D666:
: Außenseite
: Innenseite
Radtyp
: --
: TREZ_A
Radausführung
: --
: PCD112 ET50
Radgröße
: --
: 6 1/2 J X 16 H2
Typzeichen
: KBA 47675
: --
Einpreßtiefe
: --
: ET50
Herstellungsdatum
: --
: Fertigungsmonat und -jahr
z.B. 10.09
Herkunftsmerkmal
: --
: siehe 0. im GA
Gießereikennzeichnung
: --
: ZCW /MS /SY /HS/HLT/CO
Japan. Prüfwertzeichen
: --
: JWL
Weitere Kennzeichnung
: --
: DEZENT
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4.
Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
10/09
04/12
01/11
06/09
06/09
06/09
Gutachten 366-0177-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 16 H2
Antragsteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREZ_A
Stand: 04.10.2012
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II.
Sonderradprüfung
Die hier beschriebenen Sonderräder wurden gemäß der "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz
und ihre Anh. BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998 geprüft.
II.1.
Felge
Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm.
Die nachgeprüften Muster stimmen in den wesentlichen Punkten mit den unter Ziffer V.3. aufgeführten
Unterlagen überein.
II.2.
Werkstoff der Sonderräder:
Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des
Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.
II.3.
Festigkeitsprüfung:
Ein Festigkeitsnachweis vom TÜV NORD mit Nr. RP-003844-B0-144 vom 25.06.2009, mit Nr.
RP-003859-B0-144 vom 12.05.2009, mit Nr. RP-003880-B0-144 vom 18.06.2009, mit Nr. RP-003936-A0-144
vom 16.11.2009, mit Nr. RP-004220-A0-144 vom 07.06.2011 und mit Nr. RP-004345-B0-144 vom 26.09.2012
liegt vor.
III.
Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1.
Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2.
Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
III.3.
Fahrwerksfestigkeit:
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb
ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
IV.
Zusammenfassung:
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen
Bedenken.
Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten.
Er hat darüberhinaus dafür zu sorgen, daß dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt
werden, wenn
- sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0177-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 16 H2
Antragsteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREZ_A
Stand: 04.10.2012
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Seite: 9 von 23
- sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu
ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern.
- ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder
fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern.
V.
Unterlagen und Anlagen:
V.1.
Verwendungsbereichsanlagen:
Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen
ergänzt:
Anl Hersteller
age
1 FIAT
3 FUJI HEAVY IND.(J)
2 TOYOTA
6 FUJI HEAVY IND.(J)
5 ROVER
Ausführung
ET
erstellt am
TREZ6KA38D581;
TREZ6KA38O581;
TREZ6SA38D581;
TREZ6SA38O581;
TREZ6SA38T581;
TREZ6SA38W581;
TREZ6SA38Y581;
TREZ6SA38581
TREZ6KA38D541;
TREZ6KA38O541;
TREZ6SA38D541;
TREZ6SA38O541;
TREZ6SA38T541;
TREZ6SA38W541;
TREZ6SA38Y541;
TREZ6SA38541
TREZ6KA38D541;
TREZ6KA38O541;
TREZ6SA38D541;
TREZ6SA38O541;
TREZ6SA38T541;
TREZ6SA38W541;
TREZ6SA38Y541;
TREZ6SA38541
TREZ6KA38D561;
TREZ6KA38O561;
TREZ6SA38D561;
TREZ6SA38O561;
TREZ6SA38T561;
TREZ6SA38W561;
TREZ6SA38Y561;
TREZ6SA38561
TREZ6KA38D561;
TREZ6KA38O561;
TREZ6SA38D561;
TREZ6SA38O561;
TREZ6SA38T561;
TREZ6SA38W561;
TREZ6SA38Y561;
TREZ6SA38561
38
04.10.2012
Allg.
Hinweise
liegt bei
38
04.10.2012
liegt bei
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04.10.2012
liegt bei
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04.10.2012
liegt bei
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04.10.2012
liegt bei
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0177-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 16 H2
Antragsteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREZ_A
Stand: 04.10.2012
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Seite: 10 von 23
4 TOYOTA
10 AUDI
8 CHRYSLER (USA)
11 SEAT
7 SKODA
9 VOLKSWAGEN
TREZ6KA38D561;
TREZ6KA38O561;
TREZ6SA38D561;
TREZ6SA38O561;
TREZ6SA38T561;
TREZ6SA38W561;
TREZ6SA38Y561;
TREZ6SA38561
TREZ6KA38D571;
TREZ6KA38O571;
TREZ6SA38D571;
TREZ6SA38O571;
TREZ6SA38T571;
TREZ6SA38W571;
TREZ6SA38Y571;
TREZ6SA38571
TREZ6KA38D571;
TREZ6KA38O571;
TREZ6SA38D571;
TREZ6SA38O571;
TREZ6SA38T571;
TREZ6SA38W571;
TREZ6SA38Y571;
TREZ6SA38571
TREZ6KA38D571;
TREZ6KA38O571;
TREZ6SA38D571;
TREZ6SA38O571;
TREZ6SA38T571;
TREZ6SA38W571;
TREZ6SA38Y571;
TREZ6SA38571
TREZ6KA38D571;
TREZ6KA38O571;
TREZ6SA38D571;
TREZ6SA38O571;
TREZ6SA38T571;
TREZ6SA38W571;
TREZ6SA38Y571;
TREZ6SA38571
TREZ6KA38D571;
TREZ6KA38O571;
TREZ6SA38D571;
TREZ6SA38O571;
TREZ6SA38T571;
TREZ6SA38W571;
TREZ6SA38Y571;
TREZ6SA38571
38
04.10.2012
liegt bei
38
04.10.2012
liegt bei
38
04.10.2012
liegt bei
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04.10.2012
liegt bei
38
04.10.2012
liegt bei
38
04.10.2012
liegt bei
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0177-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 16 H2
Antragsteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREZ_A
Stand: 04.10.2012
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Seite: 11 von 23
12 GM DAEWOO (ROK), GM KOREA (ROK)
13 OPEL, OPEL / VAUXHALL
14 FIAT
15 RENAULT
16 RENAULT
TREZAKA38D566;
TREZAKA38O566;
TREZAKA38T566;
TREZAKA38W566;
TREZAKA38Y566;
TREZAKA38566;
TREZASA38D566;
TREZASA38O566;
TREZASA38T566;
TREZASA38W566;
TREZASA38Y566;
TREZASA38566;
TREZASA38566
TREZAKA38D566;
TREZAKA38O566;
TREZAKA38T566;
TREZAKA38W566;
TREZAKA38Y566;
TREZAKA38566;
TREZASA38D566;
TREZASA38O566;
TREZASA38T566;
TREZASA38W566;
TREZASA38Y566;
TREZASA38566;
TREZASA38566
TREZHSA40D581;
TREZHSA40O581;
TREZHSA40T581;
TREZHSA40W581;
TREZHSA40Y581;
TREZHSA40581
TREZHSA40D601;
TREZHSA40O601;
TREZHSA40T601;
TREZHSA40W601;
TREZHSA40Y601;
TREZHSA40601
TREZHKA50D601;
TREZHKA50O601;
TREZHKA50T601;
TREZHKA50W601;
TREZHKA50Y601;
TREZHKA50601;
TREZHSA50D601;
TREZHSA50O601;
TREZHSA50T601;
TREZHSA50W601;
TREZHSA50Y601;
TREZHSA50601
38
04.10.2012
liegt bei
38
04.10.2012
liegt bei
40
04.10.2012
liegt bei
40
04.10.2012
liegt bei
50
04.10.2012
liegt bei
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0177-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 16 H2
Antragsteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREZ_A
Stand: 04.10.2012
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Seite: 12 von 23
17 FORD
20 FORD
18 JAGUAR
22 JAGUAR
TREZHSA40D634;
TREZHSA40D634;
TREZHSA40O634;
TREZHSA40T634;
TREZHSA40W634;
TREZHSA40W634;
TREZHSA40Y634;
TREZHSA40634;
TREZHSA40634
TREZHKA50D634;
TREZHKA50O634;
TREZHKA50T634;
TREZHKA50W634;
TREZHKA50Y634;
TREZHKA50634;
TREZHSA50D634;
TREZHSA50D634;
TREZHSA50O634;
TREZHSA50T634;
TREZHSA50W634;
TREZHSA50W634;
TREZHSA50Y634;
TREZHSA50634;
TREZHSA50634
TREZHSA40D634;
TREZHSA40D634;
TREZHSA40O634;
TREZHSA40T634;
TREZHSA40W634;
TREZHSA40W634;
TREZHSA40Y634;
TREZHSA40634;
TREZHSA40634
TREZHKA50D634;
TREZHKA50O634;
TREZHKA50T634;
TREZHKA50W634;
TREZHKA50Y634;
TREZHKA50634;
TREZHSA50D634;
TREZHSA50D634;
TREZHSA50O634;
TREZHSA50T634;
TREZHSA50W634;
TREZHSA50W634;
TREZHSA50Y634;
TREZHSA50634;
TREZHSA50634
40
04.10.2012
liegt bei
50
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liegt bei
40
04.10.2012
liegt bei
50
04.10.2012
liegt bei
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0177-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 16 H2
Antragsteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREZ_A
Stand: 04.10.2012
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Seite: 13 von 23
19 VOLVO
21 VOLVO
24 PEUGEOT
23 VOLVO
TREZHSA40D634;
TREZHSA40D634;
TREZHSA40O634;
TREZHSA40T634;
TREZHSA40W634;
TREZHSA40W634;
TREZHSA40Y634;
TREZHSA40634;
TREZHSA40634
TREZHKA50D634;
TREZHKA50O634;
TREZHKA50T634;
TREZHKA50W634;
TREZHKA50Y634;
TREZHKA50634;
TREZHSA50D634;
TREZHSA50D634;
TREZHSA50O634;
TREZHSA50T634;
TREZHSA50W634;
TREZHSA50W634;
TREZHSA50Y634;
TREZHSA50634;
TREZHSA50634
TREZHSA40D651;
TREZHSA40D651;
TREZHSA40O651;
TREZHSA40T651;
TREZHSA40W651;
TREZHSA40W651;
TREZHSA40Y651;
TREZHSA40651;
TREZHSA40651
TREZHSA40D651;
TREZHSA40D651;
TREZHSA40O651;
TREZHSA40T651;
TREZHSA40W651;
TREZHSA40W651;
TREZHSA40Y651;
TREZHSA40651;
TREZHSA40651
40
04.10.2012
liegt bei
50
04.10.2012
liegt bei
40
04.10.2012
liegt bei
40
04.10.2012
liegt bei
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0177-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 16 H2
Antragsteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREZ_A
Stand: 04.10.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 14 von 23
25 VOLVO
28 FIAT
26 OPEL, OPEL / VAUXHALL
27 SAAB
31 AUDI
TREZHKA50D651;
TREZHKA50O651;
TREZHKA50T651;
TREZHKA50W651;
TREZHKA50Y651;
TREZHKA50651;
TREZHSA50D651;
TREZHSA50O651;
TREZHSA50T651;
TREZHSA50W651;
TREZHSA50Y651;
TREZHSA50651
TREZ7SA37D651;
TREZ7SA37O651;
TREZ7SA37T651;
TREZ7SA37W651;
TREZ7SA37Y651;
TREZ7SA37651
TREZ7SA37D651;
TREZ7SA37O651;
TREZ7SA37T651;
TREZ7SA37W651;
TREZ7SA37Y651;
TREZ7SA37651
TREZ7SA37D651;
TREZ7SA37O651;
TREZ7SA37T651;
TREZ7SA37W651;
TREZ7SA37Y651;
TREZ7SA37651
TREZ8KA50D571;
TREZ8KA50O571;
TREZ8KA50T571;
TREZ8KA50W571;
TREZ8KA50Y571;
TREZ8KA50571;
TREZ8SA50D571;
TREZ8SA50O571;
TREZ8SA50T571;
TREZ8SA50W571;
TREZ8SA50Y571;
TREZ8SA50571
50
04.10.2012
liegt bei
37
04.10.2012
liegt bei
37
04.10.2012
liegt bei
37
04.10.2012
liegt bei
50
04.10.2012
liegt bei
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0177-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 16 H2
Antragsteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREZ_A
Stand: 04.10.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 15 von 23
30 SEAT
29 SKODA
32 VOLKSWAGEN
33 DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
TREZ8KA50D571;
TREZ8KA50O571;
TREZ8KA50T571;
TREZ8KA50W571;
TREZ8KA50Y571;
TREZ8KA50571;
TREZ8SA50D571;
TREZ8SA50O571;
TREZ8SA50T571;
TREZ8SA50W571;
TREZ8SA50Y571;
TREZ8SA50571
TREZ8KA50D571;
TREZ8KA50O571;
TREZ8KA50T571;
TREZ8KA50W571;
TREZ8KA50Y571;
TREZ8KA50571;
TREZ8SA50D571;
TREZ8SA50O571;
TREZ8SA50T571;
TREZ8SA50W571;
TREZ8SA50Y571;
TREZ8SA50571
TREZ8KA50D571;
TREZ8KA50O571;
TREZ8KA50T571;
TREZ8KA50W571;
TREZ8KA50Y571;
TREZ8KA50571;
TREZ8SA50D571;
TREZ8SA50O571;
TREZ8SA50T571;
TREZ8SA50W571;
TREZ8SA50Y571;
TREZ8SA50571
TREZ8KA50D666;
TREZ8KA50O666;
TREZ8KA50T666;
TREZ8KA50W666;
TREZ8KA50Y666;
TREZ8KA50666;
TREZ8SA50D666;
TREZ8SA50O666;
TREZ8SA50T666;
TREZ8SA50W666;
TREZ8SA50Y666;
TREZ8SA50666
50
04.10.2012
liegt bei
50
04.10.2012
liegt bei
50
04.10.2012
liegt bei
50
04.10.2012
liegt bei
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0177-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 16 H2
Antragsteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREZ_A
Stand: 04.10.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 16 von 23
34 DAEWOO MOTOR CO. LTD,
DAEWOO-FSO Motor Sp. z o.o.
38 SUZUKI
37 TOYOTA
35 SUZUKI
36 TOYOTA
TREZ0SA40D566;
TREZ0SA40O566;
TREZ0SA40T566;
TREZ0SA40W566;
TREZ0SA40Y566;
TREZ0SA40566
TREZ0KA48D601;
TREZ0KA48O601;
TREZ0KA48T601;
TREZ0KA48W601;
TREZ0KA48Y601;
TREZ0KA48601;
TREZ0SA48D601;
TREZ0SA48O601;
TREZ0SA48T601;
TREZ0SA48W601;
TREZ0SA48Y601;
TREZ0SA48601
TREZ0KA48D601;
TREZ0KA48O601;
TREZ0KA48T601;
TREZ0KA48W601;
TREZ0KA48Y601;
TREZ0KA48601;
TREZ0SA48D601;
TREZ0SA48O601;
TREZ0SA48T601;
TREZ0SA48W601;
TREZ0SA48Y601;
TREZ0SA48601
TREZ0SA40D601;
TREZ0SA40O601;
TREZ0SA40T601;
TREZ0SA40W601;
TREZ0SA40Y601;
TREZ0SA40601
TREZ0SA40D601;
TREZ0SA40O601;
TREZ0SA40T601;
TREZ0SA40W601;
TREZ0SA40Y601;
TREZ0SA40601
40
04.10.2012
liegt bei
48
04.10.2012
liegt bei
48
04.10.2012
liegt bei
40
04.10.2012
liegt bei
40
04.10.2012
liegt bei
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0177-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 16 H2
Antragsteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREZ_A
Stand: 04.10.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 17 von 23
40 HONDA
39 HONDA
43 AUTOMOBILES DACIA S.A.
41 NISSAN, Nissan International S. A.
42 RENAULT
46 AUTOMOBILES DACIA S.A.
TREZ0KA48D641;
TREZ0KA48O641;
TREZ0KA48T641;
TREZ0KA48W641;
TREZ0KA48Y641;
TREZ0KA48641;
TREZ0SA48D641;
TREZ0SA48O641;
TREZ0SA48T641;
TREZ0SA48W641;
TREZ0SA48Y641;
TREZ0SA48641
TREZ0SA40D641;
TREZ0SA40O641;
TREZ0SA40T641;
TREZ0SA40W641;
TREZ0SA40Y641;
TREZ0SA40641
TREZ0SA40D661;
TREZ0SA40O661;
TREZ0SA40T661;
TREZ0SA40W661;
TREZ0SA40Y661;
TREZ0SA40661
TREZ0SA40D661;
TREZ0SA40O661;
TREZ0SA40T661;
TREZ0SA40W661;
TREZ0SA40Y661;
TREZ0SA40661
TREZ0SA40D661;
TREZ0SA40O661;
TREZ0SA40T661;
TREZ0SA40W661;
TREZ0SA40Y661;
TREZ0SA40661
TREZ0KA48D661;
TREZ0KA48O661;
TREZ0KA48T661;
TREZ0KA48W661;
TREZ0KA48Y661;
TREZ0KA48661;
TREZ0SA48D661;
TREZ0SA48O661;
TREZ0SA48T661;
TREZ0SA48W661;
TREZ0SA48Y661;
TREZ0SA48661
48
04.10.2012
liegt bei
40
04.10.2012
liegt bei
40
04.10.2012
liegt bei
40
04.10.2012
liegt bei
40
04.10.2012
liegt bei
48
04.10.2012
liegt bei
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0177-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 16 H2
Antragsteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREZ_A
Stand: 04.10.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 18 von 23
45 RENAULT
58 CITROEN
56 HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR (CZ)
TREZ0KA48D661;
TREZ0KA48O661;
TREZ0KA48T661;
TREZ0KA48W661;
TREZ0KA48Y661;
TREZ0KA48661;
TREZ0SA48D661;
TREZ0SA48O661;
TREZ0SA48T661;
TREZ0SA48W661;
TREZ0SA48Y661;
TREZ0SA48661
TREZ0KA48D671;
TREZ0KA48O671;
TREZ0KA48T671;
TREZ0KA48W671;
TREZ0KA48Y671;
TREZ0KA48671;
TREZ0SA48D671;
TREZ0SA48D671;
TREZ0SA48O671;
TREZ0SA48T671;
TREZ0SA48W671;
TREZ0SA48W671;
TREZ0SA48Y671;
TREZ0SA48Y671;
TREZ0SA48671;
TREZ0SA48671
TREZ0KA48D671;
TREZ0KA48O671;
TREZ0KA48T671;
TREZ0KA48W671;
TREZ0KA48Y671;
TREZ0KA48671;
TREZ0SA48D671;
TREZ0SA48D671;
TREZ0SA48O671;
TREZ0SA48T671;
TREZ0SA48W671;
TREZ0SA48W671;
TREZ0SA48Y671;
TREZ0SA48Y671;
TREZ0SA48671;
TREZ0SA48671
48
04.10.2012
liegt bei
48
04.10.2012
liegt bei
48
04.10.2012
liegt bei
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0177-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 16 H2
Antragsteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREZ_A
Stand: 04.10.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 19 von 23
62 KIA
59 KIA MOTORS (SK)
61 MAZDA
TREZ0KA48D671;
TREZ0KA48O671;
TREZ0KA48T671;
TREZ0KA48W671;
TREZ0KA48Y671;
TREZ0KA48671;
TREZ0SA48D671;
TREZ0SA48D671;
TREZ0SA48O671;
TREZ0SA48T671;
TREZ0SA48W671;
TREZ0SA48W671;
TREZ0SA48Y671;
TREZ0SA48Y671;
TREZ0SA48671;
TREZ0SA48671
TREZ0KA48D671;
TREZ0KA48O671;
TREZ0KA48T671;
TREZ0KA48W671;
TREZ0KA48Y671;
TREZ0KA48671;
TREZ0SA48D671;
TREZ0SA48D671;
TREZ0SA48O671;
TREZ0SA48T671;
TREZ0SA48W671;
TREZ0SA48W671;
TREZ0SA48Y671;
TREZ0SA48Y671;
TREZ0SA48671;
TREZ0SA48671
TREZ0KA48D671;
TREZ0KA48O671;
TREZ0KA48T671;
TREZ0KA48W671;
TREZ0KA48Y671;
TREZ0KA48671;
TREZ0SA48D671;
TREZ0SA48D671;
TREZ0SA48O671;
TREZ0SA48T671;
TREZ0SA48W671;
TREZ0SA48W671;
TREZ0SA48Y671;
TREZ0SA48Y671;
TREZ0SA48671;
TREZ0SA48671
48
04.10.2012
liegt bei
48
04.10.2012
liegt bei
48
04.10.2012
liegt bei
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0177-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 16 H2
Antragsteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREZ_A
Stand: 04.10.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 20 von 23
60 MITSUBISHI
57 PEUGEOT
44 DAIHATSU
47 DAIHATSU
TREZ0KA48D671;
TREZ0KA48O671;
TREZ0KA48T671;
TREZ0KA48W671;
TREZ0KA48Y671;
TREZ0KA48671;
TREZ0SA48D671;
TREZ0SA48D671;
TREZ0SA48O671;
TREZ0SA48T671;
TREZ0SA48W671;
TREZ0SA48W671;
TREZ0SA48Y671;
TREZ0SA48Y671;
TREZ0SA48671;
TREZ0SA48671
TREZ0KA48D671;
TREZ0KA48O671;
TREZ0KA48T671;
TREZ0KA48W671;
TREZ0KA48Y671;
TREZ0KA48671;
TREZ0SA48D671;
TREZ0SA48D671;
TREZ0SA48O671;
TREZ0SA48T671;
TREZ0SA48W671;
TREZ0SA48W671;
TREZ0SA48Y671;
TREZ0SA48Y671;
TREZ0SA48671;
TREZ0SA48671
TREZ0SA40D666;
TREZ0SA40O666;
TREZ0SA40T666;
TREZ0SA40W666;
TREZ0SA40Y666;
TREZ0SA40666
TREZ0KA48D666;
TREZ0KA48O666;
TREZ0KA48T666;
TREZ0KA48W666;
TREZ0KA48Y666;
TREZ0KA48666;
TREZ0SA48D666;
TREZ0SA48O666;
TREZ0SA48T666;
TREZ0SA48W666;
TREZ0SA48Y666;
TREZ0SA48666
48
04.10.2012
liegt bei
48
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liegt bei
40
04.10.2012
liegt bei
48
04.10.2012
liegt bei
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0177-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 16 H2
Antragsteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREZ_A
Stand: 04.10.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 21 von 23
54 CITROEN
53 FORD
49 HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR (CZ)
55 KIA
48 KIA MOTORS (SK)
51 MAZDA
52 MITSUBISHI
50 PEUGEOT
TREZ0SA40D671;
TREZ0SA40O671;
TREZ0SA40T671;
TREZ0SA40W671;
TREZ0SA40Y671;
TREZ0SA40671
TREZ0SA40D671;
TREZ0SA40O671;
TREZ0SA40T671;
TREZ0SA40W671;
TREZ0SA40Y671;
TREZ0SA40671
TREZ0SA40D671;
TREZ0SA40O671;
TREZ0SA40T671;
TREZ0SA40W671;
TREZ0SA40Y671;
TREZ0SA40671
TREZ0SA40D671;
TREZ0SA40O671;
TREZ0SA40T671;
TREZ0SA40W671;
TREZ0SA40Y671;
TREZ0SA40671
TREZ0SA40D671;
TREZ0SA40O671;
TREZ0SA40T671;
TREZ0SA40W671;
TREZ0SA40Y671;
TREZ0SA40671
TREZ0SA40D671;
TREZ0SA40O671;
TREZ0SA40T671;
TREZ0SA40W671;
TREZ0SA40Y671;
TREZ0SA40671
TREZ0SA40D671;
TREZ0SA40O671;
TREZ0SA40T671;
TREZ0SA40W671;
TREZ0SA40Y671;
TREZ0SA40671
TREZ0SA40D671;
TREZ0SA40O671;
TREZ0SA40T671;
TREZ0SA40W671;
TREZ0SA40Y671;
TREZ0SA40671
40
04.10.2012
liegt bei
40
04.10.2012
liegt bei
40
04.10.2012
liegt bei
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04.10.2012
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40
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04.10.2012
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40
04.10.2012
liegt bei
40
04.10.2012
liegt bei
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0177-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 16 H2
Antragsteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREZ_A
Stand: 04.10.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 22 von 23
63 CHRYSLER (USA)
64 GM DAEWOO (ROK)
65 GMC
66 OPEL, OPEL / VAUXHALL
TREZ0SA40D716;
TREZ0SA40O716;
TREZ0SA40T716;
TREZ0SA40W716;
TREZ0SA40Y716;
TREZ0SA40716
TREZUKA40D702;
TREZUKA40O702;
TREZUKA40T702;
TREZUKA40W702;
TREZUKA40Y702;
TREZUKA40702;
TREZUSA40D702;
TREZUSA40O702;
TREZUSA40T702;
TREZUSA40W702;
TREZUSA40Y702;
TREZUSA40702
TREZUKA40D702;
TREZUKA40O702;
TREZUKA40T702;
TREZUKA40W702;
TREZUKA40Y702;
TREZUKA40702;
TREZUSA40D702;
TREZUSA40O702;
TREZUSA40T702;
TREZUSA40W702;
TREZUSA40Y702;
TREZUSA40702
TREZUKA40D702;
TREZUKA40O702;
TREZUKA40T702;
TREZUKA40W702;
TREZUKA40Y702;
TREZUKA40702;
TREZUSA40D702;
TREZUSA40O702;
TREZUSA40T702;
TREZUSA40W702;
TREZUSA40Y702;
TREZUSA40702
40
04.10.2012
liegt bei
40
04.10.2012
liegt bei
40
04.10.2012
liegt bei
40
04.10.2012
liegt bei
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0177-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 16 H2
Antragsteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREZ_A
Stand: 04.10.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 23 von 23
V.2.
Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3.
Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen
Abel
Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Wien, 04.10.2012
KUB
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0177-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
ANLAGE: Technische Unterlagen
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREZ_A
Stand: 04.10.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 1 von 1
Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen:
Bezeichnung
Nabenkappe
Radbeschreibung
Radmuttern
Radschrauben
Radzeichnung CO Bl.1-4
Radzeichnung HLT Bl.1-4
Radzeichnung Meshindo
Radzeichnung Meshindo
Radzeichnung Seyen
Radzeichnung Wanfeng
Tabelle AEZ Ring System
Technischer Bericht
Technischer Bericht
Technischer Bericht
Technischer Bericht
Technischer Bericht
Technischer Bericht
Zentrierringe
Zentrierringe
Zentrierringe
Unterlagen
ZT 2000
12. Ausführung
AEZ M01
AEZ S01-01
Dezent RE
TREZ_A
W-375665-8329-01
W-375665-8329B-01
W-5164 665 01 R0
56111665(I)
-RP-003880-B0-144
RP-003859-B0-144
RP-004345-B0-144
RP-003844-B0-144
RP-003936-A0-144
RP-004220-A0-144
Ringe 71,6 und diverse
Ringe 60
Ringe 70
Datum / Änderung / Datum
15.08.2000
01.08.2012
22.11.1994 12.04.2002
31.10.1999 1/01.09.2002
06.12.2011 01.08.2012
24.01.2011
04.06.2009
04.06.2009
20.06.2009
26.05.2009
28.08.2006
18.06.2009
12.05.2009
26.09.2012
25.06.2009
16.11.2009
07.06.2011
09.08.2002 28.08.2006
09.08.2002 28.08.2006
09.08.2002 28.08.2006
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  1230 WIEN
Gutachten 366-0177-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
ANLAGE: Allgemeine Hinweise
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREZ_A
Stand: 04.10.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 1 von 1
Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.
Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
Allgemeine Radhinweise
Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig.
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  1230 WIEN
Gutachten 366-0177-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus
Hersteller: Alu-Design GmbH und Co. KG
Radtyp: TREZ_A
Stand: 04.10.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 1 von 1
Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr.
26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  A-1230 WIEN
Gutachten 366-0177-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
ANLAGE: Radabdeckung
Hersteller: Alu-Design GmbH und Co. KG
Radtyp: TREZ_A
Stand: 04.10.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 1 von 1
Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M.
Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den
Radabdeckungsauflagen beschrieben sind.
Vorderachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte
Zu Auflage 241 bzw. 245
Bereich 50 Grad hinter der Radmitte
Zu Auflage 242 bzw. 246
Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
hinter der Radmitte
Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J
Bereich 50 Grad hinter der Radmitte
Zu Auflage 244 bzw. 248
Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
hinter der Radmitte
Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M
Hinterachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte
Zu Auflage 243 bzw. 247
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRASSE 10  A-1230 WIEN
TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH
RÄDER- UND
REIFENPRÜFUNG
Anbauabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO
Nachweis gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO
Für: Leichtmetallrad
Typ: TREZ_A
des Herstellers / Importeurs: Alu-Design GmbH & Co. KG
04.10.2012
58809 Neuenrade-Küntrop
Datum:
Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO
Hiermit wird bestätigt, daß der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am
Fahrzeughersteller:
,
Fahrzeugtyp:
,
Fahrzeug-Ident-Nr.:
ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht.
Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein / Anbaubestätigung / Teile-ABE *)
wurden berücksichtigt.
Bemerkungen / Hinweise / Auflagen:
Änderungen zu Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen Zulassungsbehörde
bei deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden.
Untersuchungsbericht / Gutachten-Nr.:
Ort u. Datum der Abnahme:
Unterschrift u. Name
a.a.S.o.P. / Prüf-Ing.
Fahrzeugbeschreibung
B
-
2.1
J
2.2
4
E
D.1
D.2
3
-
-
18
-
19
-
20
-
G
-
/-
T
12
-
13
-
Q
-
-
F.1
-
F.2
-
7.1
-
7.2
-
7.3
-
-
8.1
-
8.2
-
8.3
-
-
U.1
-
U.2
-
U.3
-
O.2
-
-
-
O.1
-
2
-
15.1
-
15.2
-
15.3
-
R
-
K
-
6
-
21
-
5
-
14
P.3
-
10
-
22
-
V.7
D.3
V.9
9
P.2
P.4
L
-
14.1
P.1
-
S.1
-
S.2
11
17
-
16
-
-
-
-
Zusatzinformation
Radtyp
Hersteller
Stand
:TREZ_A
:Alu-Design GmbH & Co. KG
:04.10.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 1 von 2
Zu Auflage 21B:
Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Zu Auflage 21P:
Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
Zu Auflage 22B:
Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Zu Auflage 22I:
Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
Zu Auflage 26B:
Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer
genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Zu Auflage 26N:
Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile
Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten
im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
Zu Auflage 26P:
Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer
genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
Zu Auflage 27H:
Zusatzinformation
Radtyp
Hersteller
Stand
:TREZ_A
:Alu-Design GmbH & Co. KG
:04.10.2012
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Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile
Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten
im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
Zu Auflage 27I:
Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer
genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
Gutachten 366-0177-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
ANLAGE: 37 TOYOTA
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREZ_A
Stand: 04.10.2012
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Fahrzeughersteller
: TOYOTA
Raddaten:
Radgröße nach Norm
: 6 1/2 J X 16 H2
Einpreßtiefe (mm)
: 48
Lochkreis (mm)/Lochzahl
: 114,3/5
Zentrierart
: Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung
Ausführungsbezeichnung
Kennzeichnung
Rad
TREZ0KA48D601 PCD114.3 ET48
TREZ0KA48O601 PCD114.3 ET48
TREZ0KA48T601 PCD114.3 ET48
TREZ0KA48W601 PCD114.3 ET48
TREZ0KA48Y601 PCD114.3 ET48
TREZ0KA48601
PCD114.3 ET48
TREZ0SA48D601 PCD114.3 ET48
TREZ0SA48O601 PCD114.3 ET48
TREZ0SA48T601 PCD114.3 ET48
TREZ0SA48W601 PCD114.3 ET48
TREZ0SA48Y601 PCD114.3 ET48
TREZ0SA48601
PCD114.3 ET48
Kennzeichnung
Zentrierring
Ø71.6 Ø60.1
Ø71.6 Ø60.1
Ø71.6 Ø60.1
Ø71.6 Ø60.1
Ø71.6 Ø60.1
Ø71.6 Ø60.1
Ø71.6 Ø60.1
Ø71.6 Ø60.1
Ø71.6 Ø60.1
Ø71.6 Ø60.1
Ø71.6 Ø60.1
Ø71.6 Ø60.1
Mitten Zentrierringloch
werkstoff
(mm)
60,1
60,1
60,1
60,1
60,1
60,1
60,1
60,1
60,1
60,1
60,1
60,1
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: TOYOTA
Befestigungsteile
: Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör
: AEZ Artikel-Nr. ZJT4
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 104 Nm für Typ : V3
135 Nm für Typ : XE1 erhöhtes Anzugsmoment
LEXUS IS 200, IS 300
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e11*2001/116*0110*..,
XE1
114 - 157 205/55R16
Auflagen zu Reifen
51G
zul.
Radlast
(kg)
625
625
625
625
625
625
625
625
625
625
625
625
zul.
Abroll
umf.
(mm)
2025
2025
2025
2025
2025
2025
2025
2025
2025
2025
2025
2025
gültig
ab
Fertig
datum
10/09
04/12
01/11
03/09
06/09
06/09
10/09
04/12
01/11
03/09
06/09
03/09
Auflagen
erhöhtes
e11*98/14*0110*..
Anzugsmoment 135
Nm;
Kombi; Limousine;
Heckantrieb;
10B; 11G; 11H; 12T;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
740; 76U
TOYOTA CAMRY
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e6*2001/116*0085*.., 112 - 137 215/60R16
V3
Auflagen zu Reifen
51G
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
e6*98/14*0085*..
12T; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0177-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
ANLAGE: 37 TOYOTA
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREZ_A
Stand: 04.10.2012
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Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0177-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
ANLAGE: 37 TOYOTA
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREZ_A
Stand: 04.10.2012
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2. Ziehen Sie die Radschrauben über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
zu überprüfen.
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0177-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
ANLAGE: 38 SUZUKI
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREZ_A
Stand: 04.10.2012
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Fahrzeughersteller
: SUZUKI
Raddaten:
Radgröße nach Norm
: 6 1/2 J X 16 H2
Einpreßtiefe (mm)
: 48
Lochkreis (mm)/Lochzahl
: 114,3/5
Zentrierart
: Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung
Ausführungsbezeichnung
Kennzeichnung
Rad
TREZ0KA48D601 PCD114.3 ET48
TREZ0KA48O601 PCD114.3 ET48
TREZ0KA48T601 PCD114.3 ET48
TREZ0KA48W601 PCD114.3 ET48
TREZ0KA48Y601 PCD114.3 ET48
TREZ0KA48601
PCD114.3 ET48
TREZ0SA48D601 PCD114.3 ET48
TREZ0SA48O601 PCD114.3 ET48
TREZ0SA48T601 PCD114.3 ET48
TREZ0SA48W601 PCD114.3 ET48
TREZ0SA48Y601 PCD114.3 ET48
TREZ0SA48601
PCD114.3 ET48
Kennzeichnung
Zentrierring
Ø71.6 Ø60.1
Ø71.6 Ø60.1
Ø71.6 Ø60.1
Ø71.6 Ø60.1
Ø71.6 Ø60.1
Ø71.6 Ø60.1
Ø71.6 Ø60.1
Ø71.6 Ø60.1
Ø71.6 Ø60.1
Ø71.6 Ø60.1
Ø71.6 Ø60.1
Ø71.6 Ø60.1
Mitten Zentrierringloch
werkstoff
(mm)
60,1
60,1
60,1
60,1
60,1
60,1
60,1
60,1
60,1
60,1
60,1
60,1
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
zul.
Radlast
(kg)
625
625
625
625
625
625
625
625
625
625
625
625
zul.
Abroll
umf.
(mm)
2025
2025
2025
2025
2025
2025
2025
2025
2025
2025
2025
2025
gültig
ab
Fertig
datum
10/09
04/12
01/11
03/09
06/09
06/09
10/09
04/12
01/11
03/09
06/09
03/09
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: SUZUKI
Befestigungsteile
: Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : GY; FR
Zubehör
: AEZ Artikel-Nr. ZJS7
Befestigungsteile
: Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad, für
Typ : MZ; NZ; FY; EY
Zubehör
: AEZ Artikel-Nr. ZJS8
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 85 Nm für Typ : EY; FY; GY; MZ; NZ
140 Nm für Typ : FR
FIAT SEDICI
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e4*2001/116*0106*.. 79 - 88
FY
KIZASHI
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e4*2007/46*0142*..
FR
131
Reifen
205/60R16 92
215/50R16 90
215/55R16 93
Auflagen zu Reifen
Auflagen
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74H; 74P
Reifen
215/55R16 93
215/60R16 95
225/55R16 95
Auflagen zu Reifen
Auflagen
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76U
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0177-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
ANLAGE: 38 SUZUKI
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREZ_A
Stand: 04.10.2012
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SUZUKI SWIFT
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e4*2001/116*0090*.. 92
MZ
195/45R16 80
195/50R16
NZ
e4*2007/46*0155*..
100
SUZUKI SX4
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e4*2001/116*0105*.. 66 - 99
EY
GY
e4*2001/116*0124*..
79 - 88
Auflagen zu Reifen
51G
195/50R16 84
205/45R16 83
Reifen
205/60R16 92
215/50R16 90
215/55R16 93
195/55R16 87
195/60R16 89
205/55R16 91
205/60R16
215/55R16 93
225/50R16 92
Auflagen zu Reifen
51G
11A; 24J
11A; 24J; 24M; 57T
Auflagen
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Auflagen
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P
Stufenheck;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0177-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
ANLAGE: 38 SUZUKI
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREZ_A
Stand: 04.10.2012
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Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse:
205/55R16
Hinterachse:
225/50R16
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0177-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
ANLAGE: 38 SUZUKI
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREZ_A
Stand: 04.10.2012
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Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0177-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
ANLAGE: 40 HONDA
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREZ_A
Stand: 04.10.2012
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Fahrzeughersteller
: HONDA
Raddaten:
Radgröße nach Norm
: 6 1/2 J X 16 H2
Einpreßtiefe (mm)
: 48
Lochkreis (mm)/Lochzahl
: 114,3/5
Zentrierart
: Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung
Ausführungsbezeichnung
Kennzeichnung
Rad
TREZ0KA48D641 PCD114.3 ET48
TREZ0KA48O641 PCD114.3 ET48
TREZ0KA48T641 PCD114.3 ET48
TREZ0KA48W641 PCD114.3 ET48
TREZ0KA48Y641 PCD114.3 ET48
TREZ0KA48641
PCD114.3 ET48
TREZ0SA48D641 PCD114.3 ET48
TREZ0SA48O641 PCD114.3 ET48
TREZ0SA48T641 PCD114.3 ET48
TREZ0SA48W641 PCD114.3 ET48
TREZ0SA48Y641 PCD114.3 ET48
TREZ0SA48641
PCD114.3 ET48
Kennzeichnung
Zentrierring
Ø71.6 Ø64.1
Ø71.6 Ø64.1
Ø71.6 Ø64.1
Ø71.6 Ø64.1
Ø71.6 Ø64.1
Ø71.6 Ø64.1
Ø71.6 Ø64.1
Ø71.6 Ø64.1
Ø71.6 Ø64.1
Ø71.6 Ø64.1
Ø71.6 Ø64.1
Ø71.6 Ø64.1
Mitten Zentrierringloch
werkstoff
(mm)
64,1
64,1
64,1
64,1
64,1
64,1
64,1
64,1
64,1
64,1
64,1
64,1
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
zul.
Radlast
(kg)
610
610
610
610
610
610
610
610
610
610
610
610
zul.
Abroll
umf.
(mm)
2090
2090
2090
2090
2090
2090
2090
2090
2090
2090
2090
2090
gültig
ab
Fertig
datum
06/09
04/12
01/11
03/09
06/09
06/09
10/09
04/12
01/11
03/09
06/09
03/09
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: HONDA
Befestigungsteile
: Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör
: AEZ Artikel-Nr. ZJH5
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 108 Nm für Typ : BE1; BE3; BE5; CL7; CL9; CM1; CM2; CN1; CN2;
CU1; CU3; CW1; CW3; FK1; FK2; FK3; FN1; FN2; FN3; FN4; RD9
110 Nm für Typ : BB6; BB8; CG2; CL3; CL4; RD1; RD3; ZF1
ACCORD COUPE
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e6*95/54*0049*..
CG2
147
205/55R16 89
ACCORD SEDAN
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e6*2001/116*0091*.. 103 - 140 205/55R16 90
CL7
e6*2001/116*0092*..
CL9
215/55R16 93
e6*2001/116*0096*..
CN1
225/50R16 92
CL7
CL9
CN1
e6*2001/116*0091*..
e6*2001/116*0092*..
e6*2001/116*0096*..
103 - 140 205/55R16 90
Auflagen zu Reifen
11A; 24M
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Auflagen zu Reifen
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76U
Reifen mit
Schneeketten;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
76U
57T
12R
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0177-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
ANLAGE: 40 HONDA
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREZ_A
Stand: 04.10.2012
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ACCORD TOURER
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e6*2001/116*0093*.. 103 - 140 205/55R16 90
CM1
e6*2001/116*0094*..
CM2
215/55R16 93
e6*2001/116*0097*..
CN2
225/50R16 92
Auflagen zu Reifen
57T
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76U
Reifen mit
Schneeketten;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
76U
Kombi; Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76U
CM1
CM2
CN2
e6*2001/116*0093*..
e6*2001/116*0094*..
e6*2001/116*0097*..
103 - 140 205/55R16 90
12R
CW1
CW3
e6*2001/116*0120*..
e6*2001/116*0122*..
110
215/60R16
110 - 115 205/60R16 92
215/55R16 93
215/60R16 95
225/55R16 95
115
205/60R16
51G
51J
kW
84
Auflagen zu Reifen
Auflagen
2-türig;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76U
HONDA ACCORD
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e11*98/14*0165*..
CL3
113
205/50R16 87
e11*98/14*0166*..
CL4
Auflagen zu Reifen
11A; 24J; 24M
CU1
CU3
51G
51J
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Stufenheck;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76U
CR-Z
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
e11*2007/46*0100*..
ZF1
e6*2001/116*0113*..
e6*2001/116*0115*..
Reifen
195/50R16 84
195/55R16 87
205/50R16 87
110
215/60R16
110 - 115 205/60R16 92
215/55R16 93
215/60R16 95
225/55R16 95
115
205/60R16
HONDA CIVIC 3DR
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e11*2001/116*0297*.. 103
FN1
205/55R16 91
e11*2001/116*0298*..
FN3
215/55R16 93
225/50R16 92
FN2
e11*2001/116*0306*.. 148
205/55R16 91
215/55R16 93
225/50R16 92
51G
51G
Auflagen zu Reifen
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
11A; 21P; 24M
12A; 51A; 71C; 71K;
11A; 21P; 22I; 24M; 57T 721; 725; 73C; 74A;
74P; 76U
10B; 11B; 11G; 11H;
11A; 21P; 24M
12A; 51A; 71C; 71K;
11A; 21P; 22I; 24M; 57T 721; 725; 73C; 74A;
74P; 76S
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0177-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
ANLAGE: 40 HONDA
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREZ_A
Stand: 04.10.2012
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HONDA CIVIC 3DR
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e11*2001/116*0334*.. 73
FN4
205/55R16
Auflagen zu Reifen
51G
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76U
HONDA CIVIC 5DR
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e11*2001/116*0255*.. 73 - 104 195/55R16 87
FK1
e11*2001/116*0256*..
FK2
195/60R16 89
Auflagen zu Reifen
12N
12A
Auflagen
ab
e11*2001/116*0255*0
7; ab
e11*2001/116*0256*0
7; ab
e11*2001/116*0257*0
6; Schrägheck;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
76U
FK3
e11*2001/116*0257*.. 73 - 110 205/50R16 87W 124; 5ET
FK1
FK2
205/55R16 91
215/55R16 93
225/50R16 92
e11*2001/116*0255*.. 61 - 103 205/55R16 91
e11*2001/116*0256*..
215/55R16 93
FK3
e11*2001/116*0257*..
225/50R16 92
12A
11A; 12A; 26P
11A; 12A; 26P
nur bis
e11*2001/116*0255*0
6; nur bis
e11*2001/116*0256*0
6; nur bis
e11*2001/116*0257*0
5;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76U
57T
HONDA CR-V
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e6*95/54*0044*..
RD1
94 - 108 215/60R16-95
e6*98/14*0076*..
RD3
Auflagen zu Reifen
11A; 24J; 24M
RD9
215/65R16
12T; 51G
Reifen
205/55R16
215/50R16 90
215/55R16 93
225/50R16 92
Auflagen zu Reifen
51G
e11*2001/116*0234*.. 103
HONDA FR-V
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e6*2001/116*0099*.. 92 - 110
BE1
e6*2001/116*0100*..
BE3
e6*2001/116*0104*..
BE5
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0177-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
ANLAGE: 40 HONDA
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREZ_A
Stand: 04.10.2012
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HONDA PRELUDE
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e6*95/54*0037*..
BB6
136 - 147 205/50R16
e6*95/54*0038*..
BB8
Auflagen zu Reifen
11A; 22B; 51G
Auflagen
10B; 11G; 11H; 12A;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0177-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
ANLAGE: 40 HONDA
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREZ_A
Stand: 04.10.2012
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21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)
Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse:
205/55R16
Hinterachse:
225/50R16
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1090kg.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0177-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
ANLAGE: 40 HONDA
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREZ_A
Stand: 04.10.2012
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71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0177-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
ANLAGE: 40 HONDA
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREZ_A
Stand: 04.10.2012
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller:
Fahrzeugtyp:
Genehm.Nr.:
Handelsbez.:
HONDA
FK3
e11*2001/116*0257*..
HONDA CIVIC 5DR
Variante(n):
ab e11*2001/116*0255*07, ab e11*2001/116*0256*07, ab e11*2001/116*0257*06,
Frontantrieb, Schrägheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen
27I
27B
26P
26B
Nacharbeit im Bereich
von [mm]
bis [mm]
x = 245
y = 360
x = 295
y = 410
x = 195
y = 320
x = 245
y = 370
Achse
HA
HA
VA
VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen
27H
27F
26N
26J
Im Bereich
von [mm]
bis [mm]
x = 295
y = 410
x = 295
y = 410
x = 245
y = 370
x = 245
y = 370
Aufweiten
um [mm]
8
30
8
27
Achse
HA
HA
VA
VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0177-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
ANLAGE: 40 HONDA
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREZ_A
Stand: 04.10.2012
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Fahrzeug:
Hersteller:
Fahrzeugtyp:
Genehm.Nr.:
Handelsbez.:
HONDA
FK2
e11*2001/116*0256*..
HONDA CIVIC 5DR
Variante(n):
ab e11*2001/116*0255*07, ab e11*2001/116*0256*07, ab e11*2001/116*0257*06,
Frontantrieb, Schrägheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen
27I
27B
26P
26B
Nacharbeit im Bereich
von [mm]
bis [mm]
x = 245
y = 360
x = 295
y = 410
x = 195
y = 320
x = 245
y = 370
Achse
HA
HA
VA
VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen
27H
27F
26N
26J
Im Bereich
von [mm]
bis [mm]
x = 295
y = 410
x = 295
y = 410
x = 245
y = 370
x = 245
y = 370
Aufweiten
um [mm]
8
30
8
27
Achse
HA
HA
VA
VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0177-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
ANLAGE: 40 HONDA
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREZ_A
Stand: 04.10.2012
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Seite: 9 von 9
Fahrzeug:
Hersteller:
Fahrzeugtyp:
Genehm.Nr.:
Handelsbez.:
HONDA
FK1
e11*2001/116*0255*..
HONDA CIVIC 5DR
Variante(n):
ab e11*2001/116*0255*07, ab e11*2001/116*0256*07, ab e11*2001/116*0257*06,
Frontantrieb, Schrägheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen
27I
27B
26P
26B
Nacharbeit im Bereich
von [mm]
bis [mm]
x = 245
y = 360
x = 295
y = 410
x = 195
y = 320
x = 245
y = 370
Achse
HA
HA
VA
VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen
26N
26J
27H
27F
Im Bereich
von [mm]
bis [mm]
x = 245
y = 370
x = 245
y = 370
x = 295
y = 410
x = 295
y = 410
Aufweiten
um [mm]
8
27
8
30
Achse
VA
VA
HA
HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0177-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
ANLAGE: 45 RENAULT
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREZ_A
Stand: 04.10.2012
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Seite: 1 von 5
Fahrzeughersteller
: RENAULT
Raddaten:
Radgröße nach Norm
: 6 1/2 J X 16 H2
Einpreßtiefe (mm)
: 48
Lochkreis (mm)/Lochzahl
: 114,3/5
Zentrierart
: Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung
Ausführungsbezeichnung
Kennzeichnung
Rad
TREZ0KA48D661 PCD114.3 ET48
TREZ0KA48O661 PCD114.3 ET48
TREZ0KA48T661 PCD114.3 ET48
TREZ0KA48W661 PCD114.3 ET48
TREZ0KA48Y661 PCD114.3 ET48
TREZ0KA48661
PCD114.3 ET48
TREZ0SA48D661 PCD114.3 ET48
TREZ0SA48O661 PCD114.3 ET48
TREZ0SA48T661 PCD114.3 ET48
TREZ0SA48W661 PCD114.3 ET48
TREZ0SA48Y661 PCD114.3 ET48
TREZ0SA48661
PCD114.3 ET48
Kennzeichnung
Zentrierring
Ø71.6 Ø66.1
Ø71.6 Ø66.1
Ø71.6 Ø66.1
Ø71.6 Ø66.1
Ø71.6 Ø66.1
Ø71.6 Ø66.1
Ø71.6 Ø66.1
Ø71.6 Ø66.1
Ø71.6 Ø66.1
Ø71.6 Ø66.1
Ø71.6 Ø66.1
Ø71.6 Ø66.1
Mitten Zentrierringloch
werkstoff
(mm)
66,1
66,1
66,1
66,1
66,1
66,1
66,1
66,1
66,1
66,1
66,1
66,1
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
zul.
Radlast
(kg)
638
638
638
638
638
638
638
638
638
638
638
638
zul.
Abroll
umf.
(mm)
1995
1995
1995
1995
1995
1995
1995
1995
1995
1995
1995
1995
gültig
ab
Fertig
datum
10/09
04/12
01/11
03/09
06/09
06/09
10/09
04/12
01/11
03/09
06/09
03/09
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: RENAULT
Befestigungsteile
: Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : JZ; Z
Zubehör
: AEZ Artikel-Nr. ZJR6
Befestigungsteile
: Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für
Typ : T
Zubehör
: AEZ Artikel-Nr. ZJN6
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 130 Nm für Typ : JZ erhöhtes Anzugsmoment; Z erhöhtes
Anzugsmoment
170 Nm für Typ : T erhöhtes Anzugsmoment
LAGUNA, LATITUDE
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e2*2001/116*0363*.. 81 - 110 205/55R16 91
T
205/60R16 92
81 - 127 215/55R16 93
215/60R16 95
225/50R16 92
225/55R16 95
103
195/60R16
Auflagen zu Reifen
12M
12T
12T
12A; 54F
12A; 57T
12A
12T; 51G
Auflagen
erhöhtes
Anzugsmoment 170
Nm;
Latitude
(Stufenheck);
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
74U; 740; 76U; 4GE
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0177-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
ANLAGE: 45 RENAULT
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREZ_A
Stand: 04.10.2012
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Seite: 2 von 5
MEGANE SCENIC
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e2*2001/116*0379*.., 63 - 103 205/60R16
JZ
Auflagen zu Reifen
51G
Auflagen
erhöhtes
e2*2007/46*0011*..
215/55R16 93
MEGANE,FLUENCE
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e2*2001/116*0373*.. 78 - 103 205/50R16 91
Z
205/55R16
Z
Z
Z
e2*2001/116*0373*..
Anzugsmoment 130
Nm;
Scenic; Grand
Scenic; kurzer
Radstand; langer
Radstand;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 74U; 740; 76U;
4LA
Auflagen zu Reifen
51G
63 - 103 195/55R16 87
195/60R16 89
12T; 51J
12N; 51J
205/55R16
215/55R16 93
12T; 51G
12A
e2*2001/116*0373*.., 63 - 103 195/55R16 87
e2*2007/46*0010*..
12T; 51J
195/60R16 89
12N; 51J
205/55R16
215/55R16 93
12T; 51G
12A
e2*2001/116*0373*.., 63 - 103 195/55R16 87
e2*2007/46*0010*..
12T; 51J
195/60R16 89
12N; 51J
205/55R16
215/55R16 93
12T; 51G
12A
Auflagen
erhöhtes
Anzugsmoment 130
Nm;
Cabrio;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 74U; 740; 76U
erhöhtes
Anzugsmoment 130
Nm;
Coupe; 2-türig;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
74U; 740; 76U
erhöhtes
Anzugsmoment 130
Nm;
Kombi; Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
74U; 740; 76U; 4LP
erhöhtes
Anzugsmoment 130
Nm;
Schrägheck; 4-türig;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
74U; 740; 76U; 4LP
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0177-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
ANLAGE: 45 RENAULT
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREZ_A
Stand: 04.10.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 3 von 5
MEGANE,FLUENCE
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e2*2001/116*0373*.., 63 - 103 205/55R16 91
Z
Auflagen zu Reifen
Auflagen
erhöhtes
e2*2007/46*0010*..
205/60R16 92
215/55R16 93
215/60R16 95
225/50R16 92
225/55R16 95
57T
Anzugsmoment 130
Nm;
Fluence
(Stufenheck); 4türig; Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 74U; 740; 76U;
4LP
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0177-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
ANLAGE: 45 RENAULT
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREZ_A
Stand: 04.10.2012
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4GE) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 40 70 018 59 R ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
werden.
4LA) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 40 70 004 35 R ( nur e2*2007/46*0011*..) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
werden.
4LP) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 40 70 004 35 R ( nur e2*2007/46*0010*..) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse:
205/55R16
Hinterachse:
225/50R16
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0177-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
ANLAGE: 45 RENAULT
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREZ_A
Stand: 04.10.2012
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725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
zu überprüfen.
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
74U) Die Sonderräder müssen an der Radanschlußfläche plan anliegen. Überstehende Teile wie Zentrierstifte,
Befestigungsschrauben, Sicherungsringe, müssen entfernt werden oder durch geeignete Teile ersetzt
werden.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0177-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
ANLAGE: 46 DACIA
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREZ_A
Stand: 04.10.2012
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Fahrzeughersteller
: AUTOMOBILES DACIA S.A.
Raddaten:
Radgröße nach Norm
: 6 1/2 J X 16 H2
Einpreßtiefe (mm)
: 48
Lochkreis (mm)/Lochzahl
: 114,3/5
Zentrierart
: Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung
Ausführungsbezeichnung
Kennzeichnung
Rad
TREZ0KA48D661 PCD114.3 ET48
TREZ0KA48O661 PCD114.3 ET48
TREZ0KA48T661 PCD114.3 ET48
TREZ0KA48W661 PCD114.3 ET48
TREZ0KA48Y661 PCD114.3 ET48
TREZ0KA48661
PCD114.3 ET48
TREZ0SA48D661 PCD114.3 ET48
TREZ0SA48O661 PCD114.3 ET48
TREZ0SA48T661 PCD114.3 ET48
TREZ0SA48W661 PCD114.3 ET48
TREZ0SA48Y661 PCD114.3 ET48
TREZ0SA48661
PCD114.3 ET48
Kennzeichnung
Zentrierring
Ø71.6 Ø66.1
Ø71.6 Ø66.1
Ø71.6 Ø66.1
Ø71.6 Ø66.1
Ø71.6 Ø66.1
Ø71.6 Ø66.1
Ø71.6 Ø66.1
Ø71.6 Ø66.1
Ø71.6 Ø66.1
Ø71.6 Ø66.1
Ø71.6 Ø66.1
Ø71.6 Ø66.1
Mitten Zentrierringloch
werkstoff
(mm)
66,1
66,1
66,1
66,1
66,1
66,1
66,1
66,1
66,1
66,1
66,1
66,1
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
zul.
Radlast
(kg)
638
638
638
638
638
638
638
638
638
638
638
638
zul.
Abroll
umf.
(mm)
1995
1995
1995
1995
1995
1995
1995
1995
1995
1995
1995
1995
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: AUTOMOBILES DACIA S.A.
Befestigungsteile
: Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör
: AEZ Artikel-Nr. ZJR6
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 105 Nm
LOGAN,SANDERO,DUSTER, DOKKER
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
Auflagen zu Reifen
e2*2007/46*0030*..
SD
63 - 79 215/60R16 95 124
215/65R16
12T; 51G
SD
e2*2007/46*0030*..
66 - 81
215/60R16 95
215/65R16
12T
12T; 51G
LOGAN,SANDERO,DUSTER,LODGY, DOKKER
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
Auflagen zu Reifen
e2*2001/116*0314*.. 63 - 79
SD
215/60R16 95 124
215/65R16
12T; 51G
gültig
ab
Fertig
datum
10/09
04/12
01/11
03/09
06/09
06/09
10/09
04/12
01/11
03/09
06/09
03/09
Auflagen
Duster;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
74U
Duster;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
74U
Auflagen
Duster;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
74U
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0177-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
ANLAGE: 46 DACIA
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREZ_A
Stand: 04.10.2012
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LOGAN,SANDERO,DUSTER,LODGY, DOKKER
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
Auflagen zu Reifen
e2*2001/116*0314*.. 66 - 81
SD
215/60R16 95 12T
215/65R16
12T; 51G
Auflagen
Duster;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
74U
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0177-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
ANLAGE: 46 DACIA
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREZ_A
Stand: 04.10.2012
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721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
74U) Die Sonderräder müssen an der Radanschlußfläche plan anliegen. Überstehende Teile wie Zentrierstifte,
Befestigungsschrauben, Sicherungsringe, müssen entfernt werden oder durch geeignete Teile ersetzt
werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0177-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
ANLAGE: 47 DAIHATSU
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREZ_A
Stand: 04.10.2012
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Fahrzeughersteller
: DAIHATSU
Raddaten:
Radgröße nach Norm
: 6 1/2 J X 16 H2
Einpreßtiefe (mm)
: 48
Lochkreis (mm)/Lochzahl
: 114,3/5
Zentrierart
: Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung
Ausführungsbezeichnung
Kennzeichnung
Rad
TREZ0KA48D666 PCD114.3 ET48
TREZ0KA48O666 PCD114.3 ET48
TREZ0KA48T666 PCD114.3 ET48
TREZ0KA48W666 PCD114.3 ET48
TREZ0KA48Y666 PCD114.3 ET48
TREZ0KA48666
PCD114.3 ET48
TREZ0SA48D666 PCD114.3 ET48
TREZ0SA48O666 PCD114.3 ET48
TREZ0SA48T666 PCD114.3 ET48
TREZ0SA48W666 PCD114.3 ET48
TREZ0SA48Y666 PCD114.3 ET48
TREZ0SA48666
PCD114.3 ET48
Kennzeichnung
Zentrierring
Ø71.6 Ø66.6
Ø71.6 Ø66.6
Ø71.6 Ø66.6
Ø71.6 Ø66.6
Ø71.6 Ø66.6
Ø71.6 Ø66.6
Ø71.6 Ø66.6
Ø71.6 Ø66.6
Ø71.6 Ø66.6
Ø71.6 Ø66.6
Ø71.6 Ø66.6
Ø71.6 Ø66.6
Mitten Zentrierringloch
werkstoff
(mm)
66,6
66,6
66,6
66,6
66,6
66,6
66,6
66,6
66,6
66,6
66,6
66,6
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: DAIHATSU
Befestigungsteile
: Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör
: AEZ Artikel-Nr. ZJD6
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 110 Nm
DAIHATSU TERIOS
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e13*2001/116*0179*.. 63 - 77
J2
215/65R16
225/60R16 98
235/60R16
235/60R16 100
Auflagen zu Reifen
51G
24K
51G
24K
zul.
Radlast
(kg)
610
610
610
610
610
610
610
610
610
610
610
610
zul.
Abroll
umf.
(mm)
2098
2098
2098
2098
2098
2098
2098
2098
2098
2098
2098
2098
gültig
ab
Fertig
datum
10/09
04/12
01/11
03/09
06/09
06/09
10/09
04/12
01/11
03/09
06/09
03/09
Auflagen
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0177-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
ANLAGE: 47 DAIHATSU
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREZ_A
Stand: 04.10.2012
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Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder
durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0177-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
ANLAGE: 47 DAIHATSU
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREZ_A
Stand: 04.10.2012
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74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0177-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
ANLAGE: 56 HYUNDAI
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREZ_A
Stand: 04.10.2012
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Fahrzeughersteller
: HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR (CZ)
Raddaten:
Radgröße nach Norm
: 6 1/2 J X 16 H2
Einpreßtiefe (mm)
: 48
Lochkreis (mm)/Lochzahl
: 114,3/5
Zentrierart
: Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung
Ausführungsbezeichnung
Kennzeichnung
Rad
TREZ0KA48D671 PCD114.3 ET48
TREZ0KA48O671 PCD114.3 ET48
TREZ0KA48T671 PCD114.3 ET48
TREZ0KA48W671 PCD114.3 ET48
TREZ0KA48Y671 PCD114.3 ET48
TREZ0KA48671
PCD114.3 ET48
TREZ0SA48D671 PCD114.3 ET48
TREZ0SA48D671 PCD114.3 ET48
TREZ0SA48O671 PCD114.3 ET48
TREZ0SA48T671 PCD114.3 ET48
TREZ0SA48W671 PCD114.3 ET48
TREZ0SA48W671 PCD114.3 ET48
TREZ0SA48Y671 PCD114.3 ET48
TREZ0SA48Y671 PCD114.3 ET48
TREZ0SA48671
PCD114.3 ET48
TREZ0SA48671
PCD114.3 ET48
Kennzeichnung
Zentrierring
Ø71.6 Ø67.1
Ø71.6 Ø67.1
Ø71.6 Ø67.1
Ø71.6 Ø67.1
Ø71.6 Ø67.1
Ø71.6 Ø67.1
Ø71.6 Ø67.1
Ø71.6 Ø67.1
Ø71.6 Ø67.1
Ø71.6 Ø67.1
Ø71.6 Ø67.1
Ø71.6 Ø67.1
Ø71.6 Ø67.1
Ø71.6 Ø67.1
Ø71.6 Ø67.1
Ø71.6 Ø67.1
Mitten Zentrierringloch
werkstoff
(mm)
67,1
67,1
67,1
67,1
67,1
67,1
67,1
67,1
67,1
67,1
67,1
67,1
67,1
67,1
67,1
67,1
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR (CZ)
Befestigungsteile
: Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör
: AEZ Artikel-Nr. ZJM5
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 100 Nm für Typ : FD; FDH
107 Nm für Typ : GDH; MD; YN
110 Nm für Typ : JC
ELANTRA
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e4*2007/46*0254*..
MD
97
Reifen
195/50R16 84
195/55R16 87
205/50R16 87
205/55R16 91
225/50R16 92
Auflagen zu Reifen
122
122
12O
12T
11A; 12A; 245; 57T
zul.
Radlast
(kg)
638
595
638
638
638
638
595
638
595
595
595
638
595
638
595
638
zul.
Abroll
umf.
(mm)
1995
2160
1995
1995
1995
1995
2160
1995
2160
2160
2160
1995
2160
1995
2160
1995
gültig
ab
Fertig
datum
10/09
04/12
01/11
03/09
06/09
06/09
10/09
10/09
04/12
01/11
03/09
03/09
06/09
03/09
03/09
03/09
Auflagen
Stufenheck;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74H;
74P; 76U
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0177-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
ANLAGE: 56 HYUNDAI
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREZ_A
Stand: 04.10.2012
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i 30
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e11*2007/46*0337*.., 66 - 99
GDH
Reifen
195/55R16 87
Auflagen zu Reifen
12M
Auflagen
Kombi; Schrägheck;
195/60R16 89
205/50R16 87
205/55R16 91
215/55R16 93
225/50R16 92
12R
12R
12T
12A
11A; 12A; 248; 57T
5-türig;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74H;
74P; 76U; 4BO
Auflagen zu Reifen
5ET; 51J
5ET
Auflagen
Nicht i 30CW
(Kombi);
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P; 76U; 4BO
i 30CW (Kombi);
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P; 76U; 4BO
e11*2007/46*0338*..
i 30,i 30CW
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e11*2001/116*0313*.. 66 - 105 195/55R16 87
FD
e11*2001/116*0343*..
FDH
205/50R16 87
205/55R16 91
215/55R16 93
FD
FDH
e11*2001/116*0313*.. 66 - 105 195/55R16 87
e11*2001/116*0343*..
205/50R16 87
11A; 24M
5ET; 51J
5ET
205/55R16 91
IX20
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
e4*2007/46*0207*..,
JC
kW
57 - 94
Reifen
195/55R16 87
Auflagen zu Reifen
51J
Auflagen
Schrägheck 4-türig;
195/60R16 89
205/50R16 87
205/55R16 91
215/55R16 93
51J
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P; 76U; 4BO
Reifen
195/55R16 87
Auflagen zu Reifen
51J
Auflagen
Schrägheck;
195/60R16 89
205/55R16 91
215/55R16 93
225/50R16 92
51J
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76U
e4*2007/46*0223*..
VENGA
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e4*2007/46*0130*.., 55 - 94
YN
11A; 245
e4*2007/46*0131*..
11A; 245; 248
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0177-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
ANLAGE: 56 HYUNDAI
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREZ_A
Stand: 04.10.2012
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Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
122) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0177-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
ANLAGE: 56 HYUNDAI
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREZ_A
Stand: 04.10.2012
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Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
4BO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 52933 2L600 ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden.
Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse:
205/55R16
Hinterachse:
225/50R16
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1090kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0177-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
ANLAGE: 56 HYUNDAI
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREZ_A
Stand: 04.10.2012
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Seite: 5 von 5
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0177-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
ANLAGE: 57 PEUGEOT
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREZ_A
Stand: 04.10.2012
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Seite: 1 von 3
Fahrzeughersteller
: PEUGEOT
Raddaten:
Radgröße nach Norm
: 6 1/2 J X 16 H2
Einpreßtiefe (mm)
: 48
Lochkreis (mm)/Lochzahl
: 114,3/5
Zentrierart
: Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung
Ausführungsbezeichnung
Kennzeichnung
Rad
TREZ0KA48D671 PCD114.3 ET48
TREZ0KA48O671 PCD114.3 ET48
TREZ0KA48T671 PCD114.3 ET48
TREZ0KA48W671 PCD114.3 ET48
TREZ0KA48Y671 PCD114.3 ET48
TREZ0KA48671
PCD114.3 ET48
TREZ0SA48D671 PCD114.3 ET48
TREZ0SA48D671 PCD114.3 ET48
TREZ0SA48O671 PCD114.3 ET48
TREZ0SA48T671 PCD114.3 ET48
TREZ0SA48W671 PCD114.3 ET48
TREZ0SA48W671 PCD114.3 ET48
TREZ0SA48Y671 PCD114.3 ET48
TREZ0SA48Y671 PCD114.3 ET48
TREZ0SA48671
PCD114.3 ET48
TREZ0SA48671
PCD114.3 ET48
Kennzeichnung
Zentrierring
Ø71.6 Ø67.1
Ø71.6 Ø67.1
Ø71.6 Ø67.1
Ø71.6 Ø67.1
Ø71.6 Ø67.1
Ø71.6 Ø67.1
Ø71.6 Ø67.1
Ø71.6 Ø67.1
Ø71.6 Ø67.1
Ø71.6 Ø67.1
Ø71.6 Ø67.1
Ø71.6 Ø67.1
Ø71.6 Ø67.1
Ø71.6 Ø67.1
Ø71.6 Ø67.1
Ø71.6 Ø67.1
Mitten Zentrierringloch
werkstoff
(mm)
67,1
67,1
67,1
67,1
67,1
67,1
67,1
67,1
67,1
67,1
67,1
67,1
67,1
67,1
67,1
67,1
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: PEUGEOT
Befestigungsteile
: Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör
: AEZ Artikel-Nr. ZJM5
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 145 Nm
4008
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
e2*2007/46*0115*..
B
kW
Reifen
Auflagen zu Reifen
84 - 110 215/65R16 98
215/70R16 100
225/60R16 98
225/65R16 100
zul.
Radlast
(kg)
638
595
638
638
638
638
595
638
595
595
595
638
595
638
595
638
zul.
Abroll
umf.
(mm)
1995
2160
1995
1995
1995
1995
2160
1995
2160
2160
2160
1995
2160
1995
2160
1995
gültig
ab
Fertig
datum
10/09
04/12
01/11
03/09
06/09
06/09
10/09
10/09
04/12
01/11
03/09
03/09
06/09
03/09
03/09
03/09
Auflagen
erhöhtes
Anzugsmoment 145
Nm;
Kombi;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74H; 74P; 740;
76U
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0177-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
ANLAGE: 57 PEUGEOT
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREZ_A
Stand: 04.10.2012
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Seite: 2 von 3
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
zu überprüfen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0177-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
ANLAGE: 57 PEUGEOT
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREZ_A
Stand: 04.10.2012
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Seite: 3 von 3
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0177-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
ANLAGE: 58 CITROEN
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREZ_A
Stand: 04.10.2012
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Fahrzeughersteller
: CITROEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm
: 6 1/2 J X 16 H2
Einpreßtiefe (mm)
: 48
Lochkreis (mm)/Lochzahl
: 114,3/5
Zentrierart
: Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung
Ausführungsbezeichnung
Kennzeichnung
Rad
TREZ0KA48D671 PCD114.3 ET48
TREZ0KA48O671 PCD114.3 ET48
TREZ0KA48T671 PCD114.3 ET48
TREZ0KA48W671 PCD114.3 ET48
TREZ0KA48Y671 PCD114.3 ET48
TREZ0KA48671
PCD114.3 ET48
TREZ0SA48D671 PCD114.3 ET48
TREZ0SA48D671 PCD114.3 ET48
TREZ0SA48O671 PCD114.3 ET48
TREZ0SA48T671 PCD114.3 ET48
TREZ0SA48W671 PCD114.3 ET48
TREZ0SA48W671 PCD114.3 ET48
TREZ0SA48Y671 PCD114.3 ET48
TREZ0SA48Y671 PCD114.3 ET48
TREZ0SA48671
PCD114.3 ET48
TREZ0SA48671
PCD114.3 ET48
Kennzeichnung
Zentrierring
Ø71.6 Ø67.1
Ø71.6 Ø67.1
Ø71.6 Ø67.1
Ø71.6 Ø67.1
Ø71.6 Ø67.1
Ø71.6 Ø67.1
Ø71.6 Ø67.1
Ø71.6 Ø67.1
Ø71.6 Ø67.1
Ø71.6 Ø67.1
Ø71.6 Ø67.1
Ø71.6 Ø67.1
Ø71.6 Ø67.1
Ø71.6 Ø67.1
Ø71.6 Ø67.1
Ø71.6 Ø67.1
Mitten Zentrierringloch
werkstoff
(mm)
67,1
67,1
67,1
67,1
67,1
67,1
67,1
67,1
67,1
67,1
67,1
67,1
67,1
67,1
67,1
67,1
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: CITROEN
Befestigungsteile
: Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör
: AEZ Artikel-Nr. ZJM5
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 145 Nm
C4 AIRCROSS
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
Auflagen zu Reifen
e2*2007/46*0117*..
B
84 - 110 215/65R16 98
215/70R16 100
225/60R16 98
225/65R16 100
zul.
Radlast
(kg)
638
595
638
638
638
638
595
638
595
595
595
638
595
638
595
638
zul.
Abroll
umf.
(mm)
1995
2160
1995
1995
1995
1995
2160
1995
2160
2160
2160
1995
2160
1995
2160
1995
gültig
ab
Fertig
datum
10/09
04/12
01/11
03/09
06/09
06/09
10/09
10/09
04/12
01/11
03/09
03/09
06/09
03/09
03/09
03/09
Auflagen
erhöhtes
Anzugsmoment 145
Nm;
Kombi;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74H; 74P; 740;
76U
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0177-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
ANLAGE: 58 CITROEN
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREZ_A
Stand: 04.10.2012
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11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
zu überprüfen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0177-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
ANLAGE: 58 CITROEN
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREZ_A
Stand: 04.10.2012
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5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0177-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
ANLAGE: 59 KIA MOTORS
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREZ_A
Stand: 04.10.2012
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Fahrzeughersteller
: KIA MOTORS (SK)
Raddaten:
Radgröße nach Norm
: 6 1/2 J X 16 H2
Einpreßtiefe (mm)
: 48
Lochkreis (mm)/Lochzahl
: 114,3/5
Zentrierart
: Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung
Ausführungsbezeichnung
Kennzeichnung
Rad
TREZ0KA48D671 PCD114.3 ET48
TREZ0KA48O671 PCD114.3 ET48
TREZ0KA48T671 PCD114.3 ET48
TREZ0KA48W671 PCD114.3 ET48
TREZ0KA48Y671 PCD114.3 ET48
TREZ0KA48671
PCD114.3 ET48
TREZ0SA48D671 PCD114.3 ET48
TREZ0SA48D671 PCD114.3 ET48
TREZ0SA48O671 PCD114.3 ET48
TREZ0SA48T671 PCD114.3 ET48
TREZ0SA48W671 PCD114.3 ET48
TREZ0SA48W671 PCD114.3 ET48
TREZ0SA48Y671 PCD114.3 ET48
TREZ0SA48Y671 PCD114.3 ET48
TREZ0SA48671
PCD114.3 ET48
TREZ0SA48671
PCD114.3 ET48
Kennzeichnung
Zentrierring
Ø71.6 Ø67.1
Ø71.6 Ø67.1
Ø71.6 Ø67.1
Ø71.6 Ø67.1
Ø71.6 Ø67.1
Ø71.6 Ø67.1
Ø71.6 Ø67.1
Ø71.6 Ø67.1
Ø71.6 Ø67.1
Ø71.6 Ø67.1
Ø71.6 Ø67.1
Ø71.6 Ø67.1
Ø71.6 Ø67.1
Ø71.6 Ø67.1
Ø71.6 Ø67.1
Ø71.6 Ø67.1
Mitten Zentrierringloch
werkstoff
(mm)
67,1
67,1
67,1
67,1
67,1
67,1
67,1
67,1
67,1
67,1
67,1
67,1
67,1
67,1
67,1
67,1
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: KIA MOTORS (SK)
Befestigungsteile
: Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör
: AEZ Artikel-Nr. ZJM5
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 107 Nm
CEE'D
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e4*2007/46*0496*..
JD
66 - 99
VENGA
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e4*2007/46*0261*.., 55 - 94
YNS
zul.
Radlast
(kg)
638
595
638
638
638
638
595
638
595
595
595
638
595
638
595
638
zul.
Abroll
umf.
(mm)
1995
2160
1995
1995
1995
1995
2160
1995
2160
2160
2160
1995
2160
1995
2160
1995
gültig
ab
Fertig
datum
10/09
04/12
01/11
03/09
06/09
06/09
10/09
10/09
04/12
01/11
03/09
03/09
06/09
03/09
03/09
03/09
Reifen
195/55R16 87
195/60R16 89
205/50R16 87
205/55R16 91
215/50R16 90
215/55R16 93
225/50R16 92
Auflagen zu Reifen
122
122
12R
12R
12A
12A
11A; 12A; 246; 248
Auflagen
Kombi; Schrägheck;
5-türig;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
76U; 4BO
Reifen
195/55R16 87
Auflagen zu Reifen
51J
Auflagen
Schrägheck;
195/60R16 89
205/55R16 91
215/55R16 93
225/50R16 92
51J
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76U; 4MO
e4*2007/46*0262*..
11A; 245; 248
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0177-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
ANLAGE: 59 KIA MOTORS
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREZ_A
Stand: 04.10.2012
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Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
122) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0177-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
ANLAGE: 59 KIA MOTORS
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREZ_A
Stand: 04.10.2012
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248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
4BO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 52933 2L600 ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden.
Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
4MO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 52933 2L600 ( nur e4*2007/46*0261*..,e4*2007/46*0262*..) ist zulässig. Das System muss gemäß
den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem
verwendet werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0177-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
ANLAGE: 60 MITSUBISHI
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREZ_A
Stand: 04.10.2012
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Fahrzeughersteller
: MITSUBISHI
Raddaten:
Radgröße nach Norm
: 6 1/2 J X 16 H2
Einpreßtiefe (mm)
: 48
Lochkreis (mm)/Lochzahl
: 114,3/5
Zentrierart
: Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung
Ausführungsbezeichnung
Kennzeichnung
Rad
TREZ0KA48D671 PCD114.3 ET48
TREZ0KA48O671 PCD114.3 ET48
TREZ0KA48T671 PCD114.3 ET48
TREZ0KA48W671 PCD114.3 ET48
TREZ0KA48Y671 PCD114.3 ET48
TREZ0KA48671
PCD114.3 ET48
TREZ0SA48D671 PCD114.3 ET48
TREZ0SA48D671 PCD114.3 ET48
TREZ0SA48O671 PCD114.3 ET48
TREZ0SA48T671 PCD114.3 ET48
TREZ0SA48W671 PCD114.3 ET48
TREZ0SA48W671 PCD114.3 ET48
TREZ0SA48Y671 PCD114.3 ET48
TREZ0SA48Y671 PCD114.3 ET48
TREZ0SA48671
PCD114.3 ET48
TREZ0SA48671
PCD114.3 ET48
Kennzeichnung
Zentrierring
Ø71.6 Ø67.1
Ø71.6 Ø67.1
Ø71.6 Ø67.1
Ø71.6 Ø67.1
Ø71.6 Ø67.1
Ø71.6 Ø67.1
Ø71.6 Ø67.1
Ø71.6 Ø67.1
Ø71.6 Ø67.1
Ø71.6 Ø67.1
Ø71.6 Ø67.1
Ø71.6 Ø67.1
Ø71.6 Ø67.1
Ø71.6 Ø67.1
Ø71.6 Ø67.1
Ø71.6 Ø67.1
Mitten Zentrierringloch
werkstoff
(mm)
67,1
67,1
67,1
67,1
67,1
67,1
67,1
67,1
67,1
67,1
67,1
67,1
67,1
67,1
67,1
67,1
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: MITSUBISHI
Befestigungsteile
: Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör
: AEZ Artikel-Nr. ZJM5
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 145 Nm
MITSUBISHI ASX
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*2007/46*0368*..
GA0
85 - 110 215/65R16 98
225/60R16 98
Auflagen zu Reifen
12T
12Q
225/65R16 100 12A
zul.
Radlast
(kg)
638
595
638
638
638
638
595
638
595
595
595
638
595
638
595
638
zul.
Abroll
umf.
(mm)
1995
2160
1995
1995
1995
1995
2160
1995
2160
2160
2160
1995
2160
1995
2160
1995
gültig
ab
Fertig
datum
10/09
04/12
01/11
03/09
06/09
06/09
10/09
10/09
04/12
01/11
03/09
03/09
06/09
03/09
03/09
03/09
Auflagen
erhöhtes
Anzugsmoment 145
Nm;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 573; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P; 740; 76U
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0177-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
ANLAGE: 60 MITSUBISHI
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREZ_A
Stand: 04.10.2012
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ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben über Kreuz an.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0177-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
ANLAGE: 60 MITSUBISHI
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREZ_A
Stand: 04.10.2012
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3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
zu überprüfen.
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0177-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
ANLAGE: 61 MAZDA
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREZ_A
Stand: 04.10.2012
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Fahrzeughersteller
: MAZDA
Raddaten:
Radgröße nach Norm
: 6 1/2 J X 16 H2
Einpreßtiefe (mm)
: 48
Lochkreis (mm)/Lochzahl
: 114,3/5
Zentrierart
: Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung
Ausführungsbezeichnung
Kennzeichnung
Rad
TREZ0KA48D671 PCD114.3 ET48
TREZ0KA48O671 PCD114.3 ET48
TREZ0KA48T671 PCD114.3 ET48
TREZ0KA48W671 PCD114.3 ET48
TREZ0KA48Y671 PCD114.3 ET48
TREZ0KA48671
PCD114.3 ET48
TREZ0SA48D671 PCD114.3 ET48
TREZ0SA48D671 PCD114.3 ET48
TREZ0SA48O671 PCD114.3 ET48
TREZ0SA48T671 PCD114.3 ET48
TREZ0SA48W671 PCD114.3 ET48
TREZ0SA48W671 PCD114.3 ET48
TREZ0SA48Y671 PCD114.3 ET48
TREZ0SA48Y671 PCD114.3 ET48
TREZ0SA48671
PCD114.3 ET48
TREZ0SA48671
PCD114.3 ET48
Kennzeichnung
Zentrierring
Ø71.6 Ø67.1
Ø71.6 Ø67.1
Ø71.6 Ø67.1
Ø71.6 Ø67.1
Ø71.6 Ø67.1
Ø71.6 Ø67.1
Ø71.6 Ø67.1
Ø71.6 Ø67.1
Ø71.6 Ø67.1
Ø71.6 Ø67.1
Ø71.6 Ø67.1
Ø71.6 Ø67.1
Ø71.6 Ø67.1
Ø71.6 Ø67.1
Ø71.6 Ø67.1
Ø71.6 Ø67.1
Mitten Zentrierringloch
werkstoff
(mm)
67,1
67,1
67,1
67,1
67,1
67,1
67,1
67,1
67,1
67,1
67,1
67,1
67,1
67,1
67,1
67,1
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
zul.
Radlast
(kg)
638
595
638
638
638
638
595
638
595
595
595
638
595
638
595
638
zul.
Abroll
umf.
(mm)
1995
2160
1995
1995
1995
1995
2160
1995
2160
2160
2160
1995
2160
1995
2160
1995
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: MAZDA
Befestigungsteile
: Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör
: AEZ Artikel-Nr. ZJM5
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 110 Nm für Typ : CP; CPD; GG/GY; GG1; GH; GHE; NC1; NC1E
120 Nm für Typ : BK; BL; BLE; CR1; CW
133 Nm für Typ : EP; EPR; EP2; EP2R
MAZDA MX-5
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e11*2001/116*0202*.. 93 - 118 205/50R16 87
NC1
e1*2001/116*0371*..
NC1E
215/50R16 90
MAZDA PREMACY
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*98/14*0116*..
CP
66 - 96 195/50R16 84
e1*98/14*0161*..
CPD
205/45R16 87
74 - 96 205/45R16 83
96
195/55R16 87
gültig
ab
Fertig
datum
10/09
04/12
01/11
03/09
06/09
06/09
10/09
10/09
04/12
01/11
03/09
03/09
06/09
03/09
03/09
03/09
Auflagen zu Reifen
11A; 24J; 24M
11A; 24J; 24M
Auflagen
MX-5 "Softtop"; MX5 "Roadster Coupe";
Cabrio;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; MCU
Auflagen zu Reifen
5EA
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
nicht Dieselmotor; 5DW
54F
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0177-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
ANLAGE: 61 MAZDA
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREZ_A
Stand: 04.10.2012
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MAZDA TRIBUTE
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e4*98/14*0044*..
EP
91
215/70R16
e4*98/14*0052*..
EPR
e13*2001/116*0092*.
EP2
e13*2001/116*0090*.
EP2R
MAZDA 3
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*2001/116*0234*.. 62 - 110 205/55R16
BK
215/55R16 93
225/50R16 92
BK
e1*2001/116*0234*..
62 - 110 205/55R16
BL
BLE
e11*2001/116*0262*.. 76 - 136 205/55R16 91
e13*2007/46*1071*..
215/55R16 93
225/50R16 92
MAZDA 5
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e13*2001/116*0156*.. 81 - 107 205/55R16
CR1
215/55R16 93
CW
e1*2007/46*0433*..
85 - 110 195/55R16 91
205/50R16 91
205/55R16 91
MAZDA 6
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*98/14*0188*..
GG/GY
88 - 122 205/55R16
e11*2001/116*0203*..
GG1
Auflagen zu Reifen
51G
Auflagen
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 12T;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P
Auflagen zu Reifen
51G
Auflagen
Stufenheck;
Schrägheck;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76U
Reifen mit
Schneeketten;
Stufenheck;
Schrägheck;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
76U
Stufenheck;
Schrägheck;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76U
11A; 24J
12V; 51G
11A; 246; 57T
Auflagen zu Reifen
12T; 51G
11A; 12A; 22I
121; 51J
11A; 12A; 22I
11A; 12A; 22I
Auflagen zu Reifen
51G
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
76U
Kombi; Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
76U
Auflagen
Kombi; Stufenheck;
Schrägheck;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76U
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0177-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
ANLAGE: 61 MAZDA
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREZ_A
Stand: 04.10.2012
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Seite: 3 von 6
MAZDA 6
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
Auflagen zu Reifen
e1*2001/116*0448*.. 88 - 125 205/55R16 91
GH
e13*2007/46*1075*.. 88 - 136 195/65R16 92
GHE
205/55R16 91W
205/60R16 92
215/55R16 93
215/60R16 95
225/50R16 92 11A; 24J; 24M; 57T
225/55R16 95 11A; 24J; 24M
GH
GHE
GH
GHE
e1*2001/116*0448*..
e13*2007/46*1075*..
e1*2001/116*0448*..
e13*2007/46*1075*..
83 - 136 195/65R16 92
205/55R16 91
205/60R16 92
215/55R16 93
215/60R16 95
225/50R16 92
225/55R16 95
88 - 125 205/55R16 91
88 - 132 195/65R16
205/55R16 91W
205/60R16 92
215/55R16 93
215/60R16 95
225/50R16 92
225/55R16 95
Auflagen
nur bis
e13*2007/46*1075*01;
nur bis
e1*2001/116*0448*05;
Schrägheck;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76U
Kombi; Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76U
11A; 21S; 24J; 24M; 57T
11A; 21S; 24J; 24M
51G; 52J
11A; 245; 57T
11A; 245
ab
e13*2007/46*1075*02;
ab
e1*2001/116*0448*06;
Stufenheck;
Schrägheck;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76U
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0177-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
ANLAGE: 61 MAZDA
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREZ_A
Stand: 04.10.2012
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gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
121) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 7 mm (einschließlich Kettenschloss)
auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12V) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, deren Kettenglieder nicht mehr als 11 mm und
Kettenschloss nicht mehr als 12 mm auftragen,z. B. Herst. RUD, ist nur an der Achse, die in der
Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22I)
Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0177-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
ANLAGE: 61 MAZDA
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREZ_A
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Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse:
205/55R16
Hinterachse:
225/50R16
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 974kg.
5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1000kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0177-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
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Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
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Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
MCU) Die Verwendung dieser Radgröße ist an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens
17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind, nur mit M+S-Bereifung zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0177-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
ANLAGE: 62 KIA
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREZ_A
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Fahrzeughersteller
: KIA
Raddaten:
Radgröße nach Norm
: 6 1/2 J X 16 H2
Einpreßtiefe (mm)
: 48
Lochkreis (mm)/Lochzahl
: 114,3/5
Zentrierart
: Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung
Ausführungsbezeichnung
Kennzeichnung
Rad
TREZ0KA48D671 PCD114.3 ET48
TREZ0KA48O671 PCD114.3 ET48
TREZ0KA48T671 PCD114.3 ET48
TREZ0KA48W671 PCD114.3 ET48
TREZ0KA48Y671 PCD114.3 ET48
TREZ0KA48671
PCD114.3 ET48
TREZ0SA48D671 PCD114.3 ET48
TREZ0SA48D671 PCD114.3 ET48
TREZ0SA48O671 PCD114.3 ET48
TREZ0SA48T671 PCD114.3 ET48
TREZ0SA48W671 PCD114.3 ET48
TREZ0SA48W671 PCD114.3 ET48
TREZ0SA48Y671 PCD114.3 ET48
TREZ0SA48Y671 PCD114.3 ET48
TREZ0SA48671
PCD114.3 ET48
TREZ0SA48671
PCD114.3 ET48
Kennzeichnung
Zentrierring
Ø71.6 Ø67.1
Ø71.6 Ø67.1
Ø71.6 Ø67.1
Ø71.6 Ø67.1
Ø71.6 Ø67.1
Ø71.6 Ø67.1
Ø71.6 Ø67.1
Ø71.6 Ø67.1
Ø71.6 Ø67.1
Ø71.6 Ø67.1
Ø71.6 Ø67.1
Ø71.6 Ø67.1
Ø71.6 Ø67.1
Ø71.6 Ø67.1
Ø71.6 Ø67.1
Ø71.6 Ø67.1
Mitten Zentrierringloch
werkstoff
(mm)
67,1
67,1
67,1
67,1
67,1
67,1
67,1
67,1
67,1
67,1
67,1
67,1
67,1
67,1
67,1
67,1
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: KIA
Befestigungsteile
: Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör
: AEZ Artikel-Nr. ZJM5
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 105 Nm für Typ : AM
108 Nm für Typ : ED
CEE'D
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e4*2001/116*0121*.. 66 - 106 195/55R16 87
ED
205/50R16 87
205/55R16 91
215/55R16 93
225/50R16 92
ED
e4*2001/116*0121*.., 66 - 106 195/55R16 87
e4*2007/46*0132*..
205/50R16 87
205/55R16 91
215/55R16 93
Auflagen zu Reifen
5ET; 51J
5ET
11A; 24M
11A; 24J; 24M
5ET; 51J
5ET
zul.
Radlast
(kg)
638
595
638
638
638
638
595
638
595
595
595
638
595
638
595
638
zul.
Abroll
umf.
(mm)
1995
2160
1995
1995
1995
1995
2160
1995
2160
2160
2160
1995
2160
1995
2160
1995
gültig
ab
Fertig
datum
10/09
04/12
01/11
03/09
06/09
06/09
10/09
10/09
04/12
01/11
03/09
03/09
06/09
03/09
03/09
03/09
Auflagen
Pro Cee'd (2-türig
Schrägheck);
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76U; 4BO
Sporty wagon
(Kombi); Cee'd (4türig Schrägheck);
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76U; 4BO
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0177-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
ANLAGE: 62 KIA
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREZ_A
Stand: 04.10.2012
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SOUL
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e4*2001/116*0139*.., 85 - 103 205/55R16 91
AM
Auflagen zu Reifen
Auflagen
Frontantrieb;
e4*2007/46*0133*..
205/60R16 92
215/55R16 93
225/50R16 92
225/55R16 95
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76S; 4BO
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0177-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
ANLAGE: 62 KIA
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREZ_A
Stand: 04.10.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
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gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
4BO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 52933 2L600 ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden.
Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1090kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.