Merkblatt ISO 9000_Begriffe
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Merkblatt ISO 9000_Begriffe
Bauspezifische Interpretation ausgewählter Begriffe der DIN EN ISO 9001:2000 Vorwort Die Anwendung von Managementsystemen trägt nicht nur dazu bei, dass Kunden Vertrauen in die Kompetenz des Unternehmens und die Qualität der Bauausführung gewinnen können, sondern ist auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten für das Unternehmen sinnvoll. In diesem Sinne wird Qualitätsmanagement von der Bauindustrie als bereichsübergreifende, unternehmerische Führungsaufgabe zur Fehlerverhütung und Optimierung verstanden. Die branchenbezogene Entwicklung des Qualitätsmanagements wird seit 1991 im Ausschuss für Managementsysteme des Hauptverbandes mitgestaltet. Qualitätsmanagementsysteme auf Basis der Normenreihe ISO 9000 ff. werden seitdem in vielen bauindustriellen Unternehmen angewandt und finden in den europäischen und vor allem internationalen Baumärkten Anerkennung. Im Dezember 2000 wurde die Revision der ISO 9000 - Reihe abgeschlossen. Über alle gegenüber der vorhergehenden Fassung vom August 1994 vorgenommenen Änderungen und Ergänzungen informierte der Hauptverband bereits im Vorfeld jeweils aktuell mit seinem Merkblatt „Revision der ISO 9000-Familie - Fragen und Antworten“. Mit ihrem „prozessorientierten Ansatz“ vollzieht die ISO 9000:2000 die bereits in Forschungsvorhaben der Bauwirtschaft vorgeschlagene und in vielen Unternehmen praktizierte Orientierung an den betrieblichen Geschäftsprozessen nach. Die Prozessorientierung führt zu transparenten Abläufen und Strukturen, wodurch die Akzeptanz bei den Mitarbeitern im Unternehmen verbessert und damit die Wirksamkeit des QM-Systems erhöht wird. Erste bauspezifische Erfahrungen von Anwendern und Zertifizierungsstellen im Umgang mit der neuen Normenreihe sind in die nachfolgenden bauspezifischen Interpretationen eingeflossen, die den bauindustriellen Unternehmen als Hilfestellung zur Verfügung gestellt werden. Die nachfolgende Sammlung ist nicht als umfassend zu betrachten und kann bei Bedarf und auf Anregung aller am Bau Beteiligten geändert und ergänzt werden. Stand: 23.04.2002 Seite 1 von 8 Begriff / Anforderung der Norm Bauspezifische Interpretation Prozesse erkennen, festlegen und bewerten DIN EN ISO 9000, 3.4.1 : Prozess Satz von in Wechselbeziehung oder Wechselwirkung stehenden Tätigkeiten, der Eingaben im Ergebnis umwandelt. ANMERKUNG 1 Eingaben für einen Prozess sind üblicherweise Ergebnisse anderer Prozesse. ANMERKUNG 2 Prozesse in einer Organisation (3.3.1) werden üblicherweise geplant, und unter beherrschten Bedingungen durchgeführt, um Mehrwert zu schaffen. ANMERKUNG 3 Ein Prozess, bei dem die Konformität (3.6.1) des dabei erzeugten Produkts (3.4.2) nicht ohne Weiteres oder nicht in wirtschaftlicher Weise verifiziert werden kann, wird häufig als „spezieller Prozess“ bezeichnet. 4.1 Allgemeine Anforderungen Die Organisation muss: a) die für das QM-System erforderlichen Prozesse und ihre Anwendung in der gesamten Organisation erkennen, b) die Abfolge und Wechselwirkung dieser Prozesse festlegen, c) die erforderlichen Kriterien und Methoden festlegen, um das wirksame Durchführen und Lenken dieser Prozesse sicherzustellen, d) die Verfügbarkeit von Ressourcen und Information sicherstellen, die zur Durchführung und Überwachung dieser Prozesse benötigt werden, e) diese Prozesse überwachen, messen und analysieren und f) die erforderlichen Maßnahmen treffen, um die geplanten Ergebnisse sowie eine ständige Verbesserung dieser Prozesse zu erreichen. Konkret angesprochene Prozesse nach DIN EN ISO 9001 . Prozesse zur ständigen Verbesserung des Systems 1.1/4.1 . Prozesse zur Kommunikation 5.5.3 . Prozesse zur Produktrealisierung 7.1 . Kundenbezogene Prozesse 7.2 . Beschaffungsprozesse 7.4.1 . Prozesse zur Lenkung von Überwachungs- u. Messmitteln 7.6 . Auditprozesse 8.2.2 Die Leitung eines Unternehmens muss je nach Leistungsangebot, Organisationsstruktur und Zielsetzung eigenverantwortlich erkennen, welche Prozesse erforderlich sind, um die Unternehmensziele angemessen zu erreichen. Alle erforderlichen Prozesse sollten in einem umfassenden Managementsystem dargelegt sein. Das QM-System nach DIN EN ISO 9001 beschränkt sich demgegenüber auf die Erfüllung der behördlichen Vorgaben sowie der Kundenanforderungen. Neben den in der Norm konkret angesprochenen Prozessen sind somit nur die Prozesse zu „erkennen“, die die Erfüllung vorgenannter Anforderungen zum Ziel haben. Dies reicht aus, um ein Zertifikat zu erwerben. Im Sinne eines umfassenden Qualitätsverständnisses, das Qualität als Erfüllung sämtlicher Anforderungen begreift, wird jedoch empfohlen, die Systematik der DIN EN ISO 9004 zu einem - zumindest intern verpflichtenden - integralen Managementsystem zu nutzen. Für den Baubereich können z. B. zwei Hauptprozesse mit der dazugehörigen Abfolge identifiziert werden: 1 Auftragsbeschaffung • Akquisition • Beschaffung der Ausschreibungsunterlagen/Präqualifikation • Entscheidung über Angebotsbearbeitung • Bildung und Einweisung des Angebots-Teams • Prüfung der Ausschreibungsunterlagen • Grobplanung/Kalkulation • Risikobewertung technisch, wirtschaftlich, juristisch • Angebotsüberprüfung /-abgabe • Auftragsverhandlung • Vertragsprüfung • Vertragsabschluss 2 Auftragsabwicklung • Bildung und Einweisung des Bau-Teams • Projektübergabe (Rückblick/Vorausschau) • Arbeits- / Bauvorbereitung • Bauausführung • Übergabe, Abschluss des Bauprojekts • Gewährleistung Seite 2 von 8 Begriff / Anforderung der Norm Bauspezifische Interpretation Durch Delegation von Teilaufgaben werden ggf. Prozesse wie z. B. • Planung • Beschaffung • Sonstige baubetriebliche Dienste aus Service-/Dienstleistungsbereichen in die Hauptprozesse eingebunden; auf eine genaue Schnittstellenregelung ist dabei zu achten. Bewertungsmaßstab im Sinne der Norm ist für den Prozess • Auftragsbeschaffung : der Bauvertrag, in dem die Kundenanforderung klar definiert sind, • Auftragsabwicklung : die Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistung. Ausgelagerte Prozesse beherrschen 4.1 Allgemeine Anforderungen Wenn sich eine Organisation dafür entscheidet, einen Prozess auszugliedern, der die Produktkonformität mit den Anforderungen beeinflusst, muss die Organisation die Lenkung derartiger ausgegliederter Prozesse sicherstellen. Die Lenkung derartiger Prozesse muss im Qualitätsmanagementsystem erkennbar sein. Gestaltung der Dokumentation zum QM-System 4.2.1 Allgemeines Die Dokumentation ...muss enthalten: a) dokumentierte Qualitätspolitik und Qualitätsziele, b) ein Qualitätsmanagementhandbuch, c) dokumentierte Verfahren, die von dieser Internationalen Norm gefordert werden, d) Dokumente, die die Organisation zur Sicherstellung der wirksamen Planung, Durchführung und Lenkung ihrer Prozesse benötigt, und e) von dieser Internationalen Norm geforderte Aufzeichnungen Ausgelagerte Prozesse können z. B. sein: • Planung • Baulogistik • Projektsteuerung/Bauüberwachung • Nachunternehmerleistungen. Diese ausgelagerten Prozesse werden in der Regel in Werkvertragsverhältnissen abgewickelt. Der Prozessabwickler schuldet - im allgemeinen unter bezug auf die bauspezifischen Regelungen der VOB/B - den Erfolg seiner Leistung. Notwendige Schnittstellen, die eine durchgängige Lenkung und Überprüfung der Prozesse sichern, sind im Vertrag zu definieren. Die Dokumentation zum QM-System sollte durch eine knappe Gestaltung im Umfang minimiert werden. Kurze verbindliche Aussagen zusammen mit der Darstellung der Tätigkeiten z. B. in Tabellen und eine einfache und schlanke Gliederung sollten die Dokumentation anwenderfreundlich machen. Zur Dokumentation gehören unter anderem: Die Beschreibung der Unternehmenspolitik und - ziele, der Überwachung und Verbesserung des Systems, der Gestaltung und Durchführung von Audits, des Umganges mit Abweichungen und der Durchführung von Korrektur- und Vorbeugungsmaßnahmen. Die Festlegung von Prozessen, Verantwortlichkeiten, Mitwirkenden und des Verteilers, der erforderlichen Aufzeichnungen sowie von Arbeitsanweisungen und Arbeitsmitteln. EDVTechnologien sollten genutzt werden, um die Verfügbarkeit der Dokumentation optimal zu gewährleisten. Seite 3 von 8 Begriff / Anforderung der Norm Bauspezifische Interpretation Beurteilung der Wirksamkeit von Schulungsmaßnahmen DIN EN ISO 9000, 3.2.14 : Wirksamkeit Ausmaß, in dem geplante Tätigkeiten verwirklicht und geplante Ergebnisse erreicht werden 6.2.1 Allgemeines Personal, das die Produktqualität beeinflussende Tätigkeiten ausführt, muss auf Grund der angemessenen Ausbildung, Schulung, Fertigkeiten und Erfahrungen fähig sein. • • • • Um die Wirksamkeit von Schulungen zu beurteilen, können u. a. in geeigneter Form Mitarbeitergespräche durchgeführt regelmäßig „Seminarkritiken“ im Rückmeldeverfahren abgefragt sowie fallweise Erfolgsprüfungen bei der Praxisanwendung durchgeführt Zeugnisse, Zertifikate oder sonstige Nachweise eingesehen werden. Leitfrage : Sind die notwendigen Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse nun vorhanden, werden die Arbeitsabläufe nun beherrscht ? 6.2.2 Fähigkeiten, Bewusstsein und Schulung Die Organisation muss: c) die Wirksamkeit der ergriffenen Maßnahmen beurteilen Ermittlung der Kundenanforderungen Die Kundenanforderungen werden projektspezifisch in der Angebots- und Auftragsverhandlungsphase ermittelt und in den Vertragsunterlagen festgelegt. Sie werden zumeist in der Phase der Bauausführung noch präzisiert und sind in diesem Fall zu dokumentieren (Nachträge). 7.2.1 Ermittlung der Anforderungen in Bezug auf das Produkt Die Organisation muss Folgendes ermitteln: a) die vom Kunden festgelegten Anforderungen einschließlich der Anforderungen hinsichtlich Lieferung und Tätigkeit nach der Lieferung, b) vom Kunden nicht angegebene Anforderungen, die jedoch für den festgelegten oder den beabsichtigten Gebrauch, soweit bekannt, notwendig sind *. • nach § 633 Absatz 2 Satz 2 Nr. 2 BGB neu ist darüber hinaus auch die Eignung für die gewöhnliche Verwendung zu berücksichtigen, die bei Werken der gleichen Art üblich ist und • die der Besteller nach der Art des Werkes erwarten kann. • • Die in 7.2.1.b) formulierte Forderung, nicht angegebene Anforderungen zu ermitteln, beschränkt sich im Rahmen der Vertragsprüfung im wesentlichen auf die Regelungen der VOB, soweit diese vertraglich vereinbart ist. Allgemein sind im üblichen zu beachten: die Erfüllung der vorvertraglichen Hinweis- und Klärungspflicht bei erkennbar unvollständiger Leistungsbeschreibung, bei Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausführung (gem. § 4 Nr. 3 VOB/B) oder bei Bedenken gegen die Eignung des Entwurfs für die angegebene Art der Nutzung, die Ermittlung des Leistungsinhalts bei Funktionalausschreibungen die Ermittlung der das Produkt oder die Produktherstellung betreffenden anerkannten Regeln der Technik z. B. Normen und gesetzlichen sowie behördlichen Bestimmungen. Seite 4 von 8 Begriff / Anforderung der Norm Nachweis der „ständigen Verbesserung“ DIN EN ISO 9000, 3.2.13: ständige Verbesserung Wiederkehrende Tätigkeiten zum Erhöhen der Fähigkeit, Anforderungen (3.1.2) zu erfüllen ANMERKUNG Der Prozess (3.4.1) des Festlegens von Zielen und des Findens von Verbesserungsmöglichkeiten ist ein ständiger Prozess durch den Gebrauch von Auditfeststellungen (3.9.5) und Auditschlussfolgerungen (3.9.6), Datenanalyse, Bewertung (3.8.7) durch die Leitung oder andere Mitteln und führt üblicherweise zu Korrekturmaßnahmen (3.6.5) oder Vorbeugemaßnahmen (3.6.4) 5.6.3 Ergebnisse der Bewertung Die Ergebnisse der Managementbewertung müssen Entscheidungen und Maßnahmen zu Folgendem enthalten: a) Verbesserung der Wirksamkeit des QMSystems und seiner Prozesse, b) Produktverbesserung in Bezug auf Kundenanforderung und c) Bedarf an Ressourcen 8.5 Verbesserung 8.5.1 Ständige Verbesserung Die Organisation muss die Wirksamkeit des QM-Systems durch Einsatz der Qualitätspolitik, Qualitätsziele, Auditergebnisse, Datenanalyse, Korrektur- und Vorbeugungsmaßnahmen sowie Managementbewertung ständig verbessern Bauspezifische Interpretation Ziel eines Prozesses zur „ständigen Verbesserung“ ist, die Wahrscheinlichkeit zu steigern, definierte Unternehmens- oder Prozessziele, wie z. B. bezüglich Betriebsergebnis, reibungsfreier Organisation und Abläufe, angemessenem Informationsstand, Kundenzufriedenheit etc. zu erreichen bzw. zielgerichtet anzupassen. Hierbei ist folgende Vorgehensweise hilfreich: • Analysieren und Beurteilen der aktuellen Situation bzw. der vorhanden Prozesse samt der zugehörigen Prozessziele, um verbesserungswürdige Bereiche zu erkennen (angemessene Erfassung und Analysen von Informationen aus dem Controlling, Auditberichte, Projektberichte, Verbesserungsvorschläge jeder Art, Kundenbeschwerden etc.) • Definition von Verbesserungszielen • Entwicklung, Auswahl und Festlegung von Maßnahmen, die eine Verbesserung der Zielerreichung (z.B. Vermeidung von Fehlern, Reduzierung von Risiken) erwarten lassen • Verwirklichung der Maßnahmen und • Überprüfung sowie Bewertung des Verbesserungserfolges. Die bei der Überprüfung gewonnenen Erkenntnisse sind gleichzeitig wieder Eingangsinformationen für weitere Verbesserungsprozesse. Ansatzpunkte für Verbesserungen können u.a. auf folgenden Gebieten erfolgen: Finanzielles Ergebnis, Liquidität, Verfahren, Organisation, Kundenzufriedenheit, Mitarbeiterzufriedenheit, Mitarbeiterqualifikation, Fehlerhäufigkeit, Unfall-/Krankheitshäufigkeit. Sie lassen sich z.B. durch höhere Wirtschaftlichkeit, sinkende Unfallzahlen, verringerte Fehleranzahl, Gewährleistungsumfang bewerten. Die Auswertung solcher Ergebnisse erfolgt nur firmenbezogen. Ein firmenübergreifendes weiterführendes „Benchmarking“-System, kann den direkten Vergleich mit Wettbewerbern bieten. Nachweis der Kundenzufriedenheit DIN EN ISO 9000, 3.14: Kundenzufriedenheit Wahrnehmung des Kunden zu dem Grad, in dem die Anforderungen (3.1.2) des Kunden erfüllt worden sind. ANMERKUNG 1 Beschwerden des Kunden sind ein üblicher Indikator für Kundenzufriedenheit doch bedeute ihr Fehlen nicht notwendigerweise hohe Kundenzufriedenheit. ANMERKUNG 2 Selbst wenn Kundenanforderungen mit dem Kunden vereinbart und erfüllt worden sind, bedeutet dies nicht notwendigerweise, dass die Kundenzufriedenheit damit sichergestellt ist. Gradmesser für die Erfüllung von Kundenanforderungen und damit für die Kundenzufriedenheit (siehe DIN EN ISO 9001 5.2 etc.) ist vorrangig die vertragskonforme Abwicklung der vertraglich vereinbarten Leistung, die bei der Abnahme überprüft (Mängelliste) und in der Gewährleistungszeit weiterverfolgt wird (Gewährleistungsmängel). Von entscheidender Bedeutung für die Kundenzufriedenheit ist dabei eine sachkundige Betreuung und zügige Bearbeitung bei der Beseitigung erkannter Mängel. Seite 5 von 8 Begriff / Anforderung der Norm 8.2.1 Kundenzufriedenheit Die Organisation muss Informationen über die Wahrnehmung der Kunden in der Frage, ob die Organisation die Kundenanforderungen erfüllt hat, als eines der Maße für die Leistung des QM-Systems überwachen. Die Methoden zur Erlangung und zum Gebrauch dieser Information müssen festgelegt werden. Bauspezifische Interpretation Informationen zur Kundenzufriedenheit können z. B. erlangt werden durch • die Einführung und Auswertung von Abschlussgesprächen zwischen den Projektbeteiligten • die Auswertung von Abnahmeprotokollen • die zentrale Bearbeitung von Gewährleistungsschäden • die Erfassung von Anschlussaufträgen (auch über größeren Zeitraum) • die Ermittlung des Stammkundenanteils Umfang von Aufzeichnungen DIN EN ISO 9000, 3.7.6: Aufzeichnung Dokument (3.7.2), das das erreichte Ergebnis angibt oder einen Nachweis ausgeführter Tätigkeiten bereitstellt. In der Norm werden in folgenden Abschnitten Aufzeichnungen gefordert: 5.6.1 Managementbewertung 6.2.2 Personalqualifikation 7.1 Produktrealisierung (Bauabwicklung) 7.2.2 Produktqualität 7.3.4 Entwicklungsbewertung (Planungsbewertung) 7.3.5 Entwicklungsverifizierung 7.3.6 Entwicklungsvalidierung 7.3.7 Planungsänderung 7.4.1 Lieferantenbewertung 7.5.4 Eigentum des Kunden 7.6 Messmittelüberwachung 8.2.2 Interne Audits 8.2.4 Konformität von Produkten 8.3 Fehlerhafte Produkte 8.5.2 Korrekturmaßnahmen 8.5.3 Vorbeugemaßnahmen Aufzeichnungen werden unterschieden nach allgemeinen und projektspezifischen Aufzeichnungen. Ziel Ersterer ist es, zu dokumentieren, dass die Prozesse ordnungsgemäß und beherrscht abgelaufen sind. Letztere weisen die vertragskonforme Ausführung nach. Allgemeine Aufzeichnungen können sein: - Ergebnisse von Audits - Ergebnisse von Lieferantenbeurteilungen - Ergebnisse von Korrekturmaßnahmen und Vorbeugungsmaßnahmen - Aus- und Weiterbildungs- bzw. Qualifikationsnachweise der Mitarbeiter Projektspezifische Aufzeichnungen können z.B. sein: - Bestandsdokumentationen - Planungsänderungen - Qualitätsprüfungen - Abnahmen Sie sind in der Regel durch den Vertrag festgelegt. Der notwendige Aufzeichnungsumfang wird zu Beginn des Projekts durch das Projektteam festgelegt. Wichtiger Bestandteil kann dabei eine Beweissicherung u. a. mittels Fotodokumentation sein. Seite 6 von 8 Begriff / Anforderung der Norm Bauspezifische Interpretation Verifizierung DIN EN ISO 9000, 3.8.4: Verifizierung Bestätigung durch Bereitstellung eines objektiven Nachweises (3.8.1) dass festgeleget Anforderungen (3.1.2) erfüllt worden sind ANMERKUNG 1 Die Benennung „verifiziert“ wird zur Bezeichnung des entsprechenden Status verwendet. 7.3.5 Entwicklungsverifizierung Eine Verifizierung muss gemäß geplanten Regelungen (siehe 7.3.1) durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass die Entwicklungsergebnisse die Entwicklungsvorgaben erfüllen. Aufzeichnungen über die Ergebnisse der Verifizierung und über notwendige Maßnahmen müssen geführt werden (siehe 4.2.4) Im Sinne von Entwicklungsverifizierung ist z. B. zu prüfen, ob die Ergebnisse der Planung (Tragwerksplanung, TGA-Planung etc.) die vertraglichen und behördlichen Vorgaben einschl. der Regeln der Technik vollinhaltlich erfüllen. Das geschieht z. B. durch eine Planprüfung hinsichtlich der Einhaltung der Planungsvorgaben (z. B. m² Nutzfläche oder Tragfähigkeit) und sonstige Vorgaben (Gesetze, Normen etc.). 7.4.3 Verifizierung von beschafften Produkten Die Organisation muss die erforderlichen Prüfungen oder sonstige Tätigkeiten festlegen und verwirklichen, durch die sichergestellt wird, dass das beschaffte Produkt die festgelegten Beschaffungsanforderungen erfüllt. Wenn die Organisation oder ihr Kunde beabsichtigt Verifizierungstätigkeiten beim Lieferanten durchzuführen, muss die Organisation die beabsichtigten Verifizierungsmaßnahmen und die Methode zur Freigabe des Produkts in den Beschaffungsangaben festlegen. Die Verifizierung von beschafften Produkten mit den entsprechenden Nachweisen erfolgt u. a. in Form von • • • Eingangskontrollen (Planeingang, Baumaterialien, usw.) Zwischenabnahmen (Schalung, Bewehrung, usw.) bei Nachunternehmerleistungen Endabnahmen (Bauleistungen nach Fertigstellung) bei Nachunternehmerleistungen Validierung DIN EN ISO 9000, 3.8.5.: Validierung Bestätigung durch Bereitstellung eines objektiven Nachweises (3.8.1), dass die Anforderungen (3.2.1) für einen spezifischen beabsichtigten Gebrauch oder eine spezifische beabsichtigte Anwendung erfüllt worden sind. Die Validierung impliziert eine Prototypprüfung . Im Einzelfall kann ein Modellversuch ( z. B. Windkanalprüfung oder ein Stück Musterfassade) als Validierung betrachtet werden. Da wir Unikate herstellen, findet die Validierung in der Regel am Endprodukt statt (z. B. behördliche [Gebrauchs-] Abnahme für die festgelegten Funktionen des Bau(-teil)werks, Schallschutzmessungen, Probebelastungen). Im Bereich der Bauindustrie ist diese Prototypprüfung i.A. nicht möglich, da Unikate hergestellt werden. Seite 7 von 8 Begriff / Anforderung der Norm Bauspezifische Interpretation 7.3.6 Entwicklungsvalidierung Eine Entwicklungsvalidierung muss gemäß geplanten Regelungen (siehe 7.3.1) durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass das resultierende Produkt in der Lage ist, die Anforderungen für die festgelegte Anwendung oder den beabsichtigten Gebrauch, soweit bekannt, zu erfüllen. Wenn möglich, muss die Validierung vor Auslieferung oder Einführung des Produkts abgeschlossen werden. Aufzeichnungen über die Ergebnisse de Validierung und über notwendige Maßnahmen müssen geführt werden (siehe 4.2.4). Die Entwicklungsvalidierung erfolgt im Planungsbereich in der Regel im Rahmen einer erweiterten Prüfung der Planungsergebnisse (z. B. Vergleichsrechnung, Vergleich mit Erfahrungswerten etc.). 7.5.2 Validierung der Prozesse zur Produktion und Dienstleistungserbringung Die Organisation muss sämtliche Prozesse der Produktion und Dienstleistungserbringung validieren, deren Ergebnis nicht durch nachfolgende Überwachung oder Messung verifiziert werden kann. Dies betrifft auch alle Prozesse, bei denen sich Unzulänglichkeiten erst zeigen, nachdem das Produkt in Gebrauch gekommen oder die Dienstleistung erbracht worden ist. Die Validierung muss die Fähigkeit dieser Prozesse zur Erreichung der geplanten Ergebnisse darlegen. Die Organisation muss Regelungen für diese Prozesse festlegen, die, soweit zutreffend, enthalten a) festgelegte Kriterien für die Bewertung und Genehmigung der Prozesse, b) Genehmigung der Ausrüstung und der Qualifikation des Personals, c) Gebrauch spezifischer Methoden und Verfahren, d) Anforderungen zu Aufzeichnungen (siehe 4.2.4) und e) erneute Validierung. Bei Prozessen, deren Ergebnisse nicht durch Prüfungen verifizierbar sind, muß eine Prozeßvalidierung durchgeführt werden. Das geschieht z.B. durch Prüfung und Freigabe der Ergebnisse der Arbeitsvorbereitung, insbesondere wenn neue Herstellungsverfahren angewendet werden. Bereits erfolgreich angewandte Verfahren können als validiert angesehen werden. Seite 8 von 8