Allgemeine öffentliche Krankenhäuser Zell am See und Mittersill

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Allgemeine öffentliche Krankenhäuser Zell am See und Mittersill
Salzburg
Prüfungsergebnis
Allgemeine öffentliche Krankenhäuser
Zell am See und Mittersill
Während das für die erweiterte Standardversorgung vor allem des
Einzugsgebietes Pinzgau zuständige Krankenhaus Zell am See (KH
Zell am See) eher geringere Abgänge aufwies, stellte sich die Finanzlage des für die Basisversorgung des Einzugsgebietes Oberpinzgau
zuständigen Krankenhauses Mittersill (KH Mittersill) schlechter dar.
Eine auch aus diesem Grund geplante Kooperation zwischen den beiden Krankenhäusern war noch nicht umgesetzt worden.
Kurzfassung
Grundsätzliche Feststellungen
Hinsichtlich der zwischen den beiden Krankenhäusern geplanten Kooperation lagen unter anderem zwei vom Land beauftragte Studien vor,
wonach eine erweiterte Versorgung der Patienten bei gleichzeitiger
Ergebnisverbesserung möglich sei, sowie weitere Konzepte unter
Einbindung alternativer Versorgungsstrukturen am Standort Mittersill. Die hiefür notwendige Umsetzung wurde für Herbst 2006 in
Aussicht genommen.
KH Zell am See
Das Betriebsergebnis des KH Zell am See wurde wesentlich vom System der Salzburger Krankenanstaltenfinanzierung beeinflusst, das
stark auf einen Ausgleich zwischen den Krankenanstalten ausgerichtet war. So wurden dem KH Zell am See unter anderem Mittel
gekürzt, weil es in den Jahren 2001 bis 2003 ein besseres Ergebnis
erzielte, als ihm vom Land vorgegeben worden war. Regelungen dieser Art boten keinen Anreiz zu erhöhter Wirtschaftlichkeit.
Weiters gewährte das Land in den Jahren 2003 und 2004 jenen Gemeinden Sonderunterstützungen, die Rechtsträger von Krankenanstalten waren. Hier verknüpfte das Land die Mittelzuwendung mit
einer Kooperationsverpflichtung für die Gemeinden.
Salzburg 2006/2
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Kurzfassung
Im KH Zell am See waren verschiedene Baumaßnahmen geplant.
Voraussetzung für alle geplanten Umbauten wäre eine definitive Klärung der Leistungsabstimmung mit dem KH Mittersill.
Hinsichtlich der Kooperation des KH Zell am See mit der Krankenanstalt in Schwarzach war eine Abstimmung des Leistungsangebotes
zwischen den beiden Krankenanstalten großteils bereits erfolgt.
Eine weitere Kooperation gab es seit dem Jahr 2004 mit der Privatklinik Ritzensee GmbH (Privatklinik), die Ende 2003 von der Stadtgemeinde Zell am See übernommen worden war. Von den 39 Betten
der Privatklinik wurden vom KH Zell am See im Rahmen eines Angliederungsvertrages 10 Betten genutzt, eine Ausweitung auf 24 Betten bei gleichzeitiger Bettenreduktion im KH Zell am See war vorgesehen.
Die Zusammenarbeit war — insbesondere wegen der Möglichkeit
zur Gewinnung zusätzlicher Sonderklassepatienten und einer viel
weiter gehenden Nutzung von Synergien, als dies beim Betrieb der
Privatklinik durch einen Privatanbieter möglich wäre — grundsätzlich positiv.
Die Auslastung der 271 Betten des KH Zell am See war mit zuletzt
71,6 % im Jahr 2004 eher niedrig, vor allem waren die Betten der
Sonderklasse nur zu 47,2 % mit Sonderklassepatienten belegt. Im
Zuge der geplanten Kooperation mit dem KH Mittersill und im Hinblick auf den angegliederten Bereich in der Privatklinik wären daher
der tatsächliche Bedarf an Sonderklassebetten zu prüfen und gegebenenfalls die Bettenzahl entsprechend anzupassen.
Auch waren die einzelnen Abteilungen unterschiedlich stark ausgelastet (Innere Medizin: 89,7 %, Gynäkologie und Geburtshilfe:
37,2 %). Um die vorhandene Kapazität optimal auszulasten und saisonale Schwankungen ausgleichen zu können, wären die vorhandenen Ressourcen innerhalb der organisatorischen Möglichkeiten
abteilungsübergreifend zu nutzen.
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Salzburg 2006/2
Salzburg
Allgemeine öffentliche Krankenhäuser
Zell am See und Mittersill
Kurzfassung
KH Mittersill
Die für das KH Mittersill aufgrund seiner Größe und seit der Umstellung des Krankenanstaltenfinanzierungssystems wirtschaftlich angespannte Lage konnte nur durch Sonderunterstützungen und Gewährung von Ausgleichsmitteln des Landes gemildert werden. Darüber
hinaus wäre der Betrieb des KH Mittersill ohne die Unterstützung
der Marktgemeinde Mittersill nicht möglich gewesen.
Seit Jahren waren sowohl die Marktgemeinde Mittersill als auch
die Kollegiale Führung des KH Mittersill bemüht, die vorhandenen
Ressourcen wirtschaftlich, sparsam und zweckmäßig zu nutzen. Vor
allem im Bereich der Gynäkologie und Geburtshilfe wurde versucht,
die schlechte Auslastung (im Jahr 2004 unter 30 %) durch interdisziplinäre Belegung auszugleichen.
Da in der ebenfalls unterdurchschnittlich ausgelasteten Abteilung
für Gynäkologie und Geburtshilfe (37,2 %) im KH Zell am See ausreichend Kapazitäten für das gesamte Einzugsgebiet Pinzgau vorhanden waren, sollte eine tiefgreifende Kooperation mit dem KH
Zell am See bei Vorhaltung alternativer Versorgungsstrukturen am
Standort Mittersill umgehend angestrebt werden.
Salzburg 2006/2
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Kenndaten des Allgemeinen öffentlichen Krankenhauses Zell am See
Rechtsträger
Stadtgemeinde Zell am See
Leistungserbringung
2002
2003
2004
2005
Anzahl
Systemisierte Betten
Tatsächliche Betten
Personal (auf Vollzeitbeschäftigte umgerechnet)
Stationäre Patienten1)
davon 0-Tages-Patienten2)
Ambulante Fälle
Belagstage
Belagsdauer in Tagen3)
281
271
281
271
281
271
281
271
408,4
14.654
1.254
35.156
70.895
5,3
414,1
15.283
1.343
37.257
68.610
4,9
415,9
15.634
1.438
30.578
70.974
5,0
422,3
16.767
1.433
39.423
71.536
4,7
71,6
72,3
in %
Bettenauslastung4)
71,7
Gebarung5)6)
in Mill. EUR
Betriebsausgaben
davon Personal
Betriebseinnahmen
28,14
17,23
27,85
28,56
17,95
28,74
29,50
18,68
28,61
32,23
19,55
32,00
Betriebsergebnis
– 0,28
0,17
– 0,88
– 0,23
1)
2)
3)
4)
5)
6)
10
69,4
(Aufnahmen + Entlassungen + Verstorbene) / 2
Patienten, die an ein und demselben Tag in ein Krankenhaus aufgenommen und wieder entlassen
werden
Belagstage / Stationäre Patienten ohne 0-Tages-Patienten
(Belagstage / (Tatsächliche Betten * 365 bzw. 366)) * 100
bereinigtes Betriebsergebnis gemäß § 24 Abs. 3 SAKRAF–Gesetz 2001;
Rundungsdifferenzen möglich
für das Jahr 2005 liegen nur vorläufige Zahlen vor
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Zell am See und Mittersill
Kenndaten des Allgemeinen öffentlichen Krankenhauses Mittersill
Rechtsträger
Marktgemeinde Mittersill
Leistungserbringung
2002
2003
2004
2005
Anzahl
Systemisierte Betten
Tatsächliche Betten
Personal (auf Vollzeitbeschäftigte umgerechnet)
Stationäre Patienten1)
davon 0-Tages-Patienten2)
Ambulante Fälle
Belagstage
Belagsdauer in Tagen3)
99
105
99
105
99
105
99
105
145,29
5.447
547
9.102
25.543
5,21
150,17
5.570
505
9.744
26.939
5,32
148,65
5.557
567
9.938
25.815
5,17
149,23
4.784
461
8.668
22.743
5,26
67,4
59,3
in %
Bettenauslastung4)
66,7
Gebarung5)6)
Betriebsausgaben
davon Personal
Betriebseinnahmen
Betriebsabgang
1)
2)
3)
4)
5)
6)
70,3
in Mill. EUR
10,06
6,50
9,28
10,88
6,89
9,50
10,79
7,05
9,79
10,77
7,23
9,55
– 0,78
– 1,38
– 1,00
– 1,22
(Aufnahmen + Entlassungen + Verstorbene) / 2
Patienten, die an ein und demselben Tag in ein Krankenhaus aufgenommen und wieder entlassen
werden
Belagstage / Stationäre Patienten ohne 0-Tages-Patienten
(Belagstage / (Tatsächliche Betten * 365 bzw. 366)) * 100
bereinigter Betriebsabgang gemäß § 24 Abs. 3 SAKRAF–Gesetz 2001;
Rundungsdifferenzen möglich
für das Jahr 2005 liegen nur vorläufige Zahlen vor; vorübergehende Sperre des Krankenhauses
aufgrund eines Hochwassers
Salzburg 2006/2
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Prüfungsablauf und
–gegenstand
1
Der RH überprüfte von Mai bis Juni 2005 die Gebarung der Allgemeinen
öffentlichen Krankenhäuser Zell am See (KH Zell am See) und Mittersill (KH Mittersill). Prüfungsschwerpunkte waren die Wirtschaftlichkeit sowie die geplante Kooperation zwischen diesen beiden Krankenanstalten.
Zu den im Oktober 2005 übermittelten Prüfungsergebnissen nahmen
die Stadtgemeinde Zell am See im Dezember 2005 und die Salzburger
Landesregierung sowie die Marktgemeinde Mittersill im Jänner 2006
Stellung. Der RH erstattete im Februar 2006 zur Stellungnahme der
Stadtgemeinde Zell am See eine Gegenäußerung.
Grundsätzliche Feststellungen
Allgemeines
und rechtliche
Grundlagen
2.1
Die Stadtgemeinde Zell am See ist Rechtsträgerin des KH Zell am See,
das der erweiterten Standardversorgung vor allem des Einzugsgebietes Pinzgau mit rd. 84.000 Einwohnern dient. Die Basisversorgung des
Einzugsgebietes Oberpinzgau mit rd. 22.000 Einwohnern nahm das
KH Mittersill wahr, dessen Rechtsträgerin die Marktgemeinde Mittersill ist.
Die Leitung der beiden Krankenanstalten oblag der jeweiligen Kollegialen Führung, die laufend an ihre Rechtsträgergemeinden berichtete; diese
Informationen wurden in regelmäßigen Sitzungen behandelt.
Die Salzburger Landesregierung genehmigte im Jahr 1993 die Anstaltsordnungen der beiden Krankenanstalten. In der Anstaltsordnung des
KH Zell am See waren als Ziele neben der bestmöglichen Versorgung
der Patienten auch die Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit
und Zweckmäßigkeit vorgegeben.
Beide Anstaltsordnungen entsprachen nicht mehr in allen Punkten den
geänderten gesetzlichen Vorschriften und der aktuellen Gliederung der
Krankenanstalt. Das KH Zell am See arbeitete bereits einen entsprechenden Entwurf aus, für den eine Genehmigung des Landes noch fehlte.
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Salzburg 2006/2
Salzburg
Allgemeine öffentliche Krankenhäuser
Zell am See und Mittersill
2.2
Nach Ansicht des RH verlief die Zusammenarbeit zwischen den Rechtsträgergemeinden und ihren Krankenanstalten zufrieden stellend. Der
RH empfahl der Marktgemeinde Mittersill, die Anstaltsordnung an den
aktuellen Stand anzupassen, dabei den neuen Versorgungsauftrag (Kooperation mit dem KH Zell am See) zu berücksichtigen und dem Land vorzulegen.
Dem Land empfahl der RH, den aktuellen Entwurf der Anstaltsordnung
des KH Zell am See zu prüfen und nach Vornahme allenfalls erforderlicher Anpassungen zu genehmigen. Eine Umsetzung der geplanten Kooperation mit dem KH Mittersill wäre entsprechend zu berücksichtigen.
Kooperation
zwischen den
beiden Krankenanstalten
3.1
Nach Kooperationsüberlegungen in früheren Jahren und weil die Empfehlung des Bundes, das KH Mittersill zu schließen, vom Land Salzburg
nicht akzeptiert worden war, wurden — auf Initiative des Landes — ab
dem Jahr 2002 erneut Kooperationsgespräche aufgenommen bzw. eine
Arbeitsgruppe eingerichtet. Diese sollte Vorschläge über Möglichkeiten zusätzlicher und/oder alternativer Versorgungsformen — unter Einbeziehung der Versorgungssituation durch niedergelassene Ärzte im
Einzugsbereich der beiden Krankenanstalten — erarbeiten.
Unter der Bedingung, die Standorte der Krankenanstalten zu sichern,
die Leistungen abzustimmen, die Überangebote zurückzufahren und
Versorgungsdefizite auszugleichen, wurden in den Jahren 2003 und
2004 zwei Studien in Auftrag gegeben. Für diese Studien waren Kosten in Höhe von insgesamt 66.000 EUR angefallen.
In einem ersten Schritt wurden für den nicht–medizinischen Bereich
wesentliche Möglichkeiten zur Zusammenarbeit erarbeitet; dies betraf
vor allem den Medikamenteneinkauf wie auch andere Versorgungsbereiche. Im medizinischen Bereich konnte dagegen keine Einigung
erzielt werden. Eine Lösung schien bei Aufrechterhaltung zweier unterschiedlicher Rechtsträger nicht möglich.
In einem zweiten Schritt wurde ein Vorschlag zur Kooperation im medizinischen Bereich erarbeitet. Dieser beinhaltete eine Angebotserweiterung in den Bereichen Akutgeriatrie und Remobilisation, Palliativmedizin und Urologie. Durch Vermeidung von Doppelgleisigkeiten und
Nutzung von Synergieeffekten errechnete sich über beide Standorte eine
jährliche Ergebnisverbesserung von rd. 1,5 Mill. EUR.
Salzburg 2006/2
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Kooperation zwischen den
beiden Krankenanstalten
Im KH Mittersill wären dazu Baumaßnahmen mit einem Investitionsbedarf von 1,3 Mill. EUR, im KH Zell am See nach diesem Modell keine
Investitionsmaßnahmen erforderlich. Im KH Zell am See waren allerdings unabhängig von einer Kooperation verschiedene Baumaßnahmen geplant.
Zusätzlich arbeitete das KH Mittersill im Zusammenwirken mit der
Marktgemeinde Mittersill ein eigenes Pilotprojekt „Gesundheitszentrum
Oberpinzgau“ aus. Unabhängig davon legte der ärztlichen Direktor des
KH Mittersill im November 2004 im Rahmen einer Masterarbeit einen
regionalen Gesundheitsbericht zum Thema „Ein Ziel zwei Gebiet der
Europäischen Union“ vor. Für beide Projektarbeiten sind weder dem
Rechtsträger noch dem KH Mittersill Kosten entstanden.
Darüber hinaus beauftragte die Marktgemeinde Mittersill ein Beratungsunternehmen mit der Erstellung eines weiteren Versorgungskonzepts
für das Einzugsgebiet Oberpinzgau. Darin sollten alternative Versorgungsmodelle — unter Ausklammerung des Verbundes mit dem KH Zell am
See unter einer einheitlichen Trägerschaft —, jedoch unter Berücksichtigung der Beteiligungen privater Anbieter untersucht werden. Für diese
Studie waren Kosten in Höhe von 50.550 EUR angefallen.
Im Juni 2005 war eine Kooperation im medizinischen Bereich noch nicht
umgesetzt. Die beiden Gemeinden als Rechtsträger der Krankenanstalten und das Land konnten sowohl hinsichtlich der Aufteilung der medizinischen Leistungen auf die beiden Standorte als auch hinsichtlich der
künftigen Rechtsträgerschaft und Finanzierung keine Einigung erzielen. Der RH fand in den beiden Krankenanstalten auch keine Anzeichen einer verstärkten Kooperation im nicht–medizinischen Bereich.
Beide Krankenanstalten hatten im Medikamenteneinkauf inzwischen
eigene Lösungen gesucht.
3.2
14
Der RH hielt eine verstärkte Kooperation der beiden 30,6 km voneinander entfernten Krankenanstalten sowohl im medizinischen als auch
im nicht–medizinischen Bereich für zweckmäßig. Er hob besonders hervor, dass nach dem Endergebnis der durchgeführten Projekte eine erweiterte Versorgung der Patienten bei gleichzeitiger Ergebnisverbesserung
möglich ist.
Salzburg 2006/2
Kooperation zwischen den
beiden Krankenanstalten
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Zell am See und Mittersill
Der RH empfahl daher dem Land, die Umsetzung einer Kooperation
zwischen dem KH Zell am See und dem KH Mittersill weiterhin intensiv
zu betreiben. Im Zuge dessen wäre auch die Idee der Einrichtung eines
Gesundheitszentrums unter Einbindung alternativer Versorgungsstrukturen am Standort Mittersill zu berücksichtigen. Dabei sollten auch die
niedergelassenen Ärzte besser ausgestattet und in geeigneter Weise einbezogen werden.
Weiters empfahl er dem Land, die beiden Rechtsträgergemeinden besonders hinsichtlich der Klärung von Fragen der künftigen Rechtsträgerschaft und der Finanzierung zu unterstützen.
3.3
Laut Stellungnahme der Marktgemeinde Mittersill werde eine noch engere
Kooperation mit dem KH Zell am See vor allem im gynäkologischen Bereich vorbereitet. Weiters habe sich die Marktgemeinde entschlossen, ein
Reformpoolkonzept zur Schaffung eines Ärztezentrums im KH Mittersill
beim Land einzureichen, um eine Verbesserung des medizinischen Leistungsangebotes unter Berücksichtigung von alternativen Finanzierungsmodellen zu ermöglichen.
Laut Stellungnahme der Landesregierung sollte unter Zugrundelegung
des „Regionalen Strukturplanes Gesundheit 2010“ bis Mitte 2006 eine
Entscheidung über die Abstimmung des Leistungsangebotes der beiden
Krankenanstalten getroffen werden.
Laut Auskunft der Gesundheitsabteilung des Amtes der Salzburger Landesregierung vom Juli 2006 wurde Herbst 2006 in Aussicht genommen.
Der Empfehlung, die Rechtsträgergemeinden der beiden Krankenanstalten hinsichtlich der Klärung von Fragen der künftigen Rechtsträgerschaft
und Finanzierung zu unterstützen, werde gefolgt werden.
Salzburg 2006/2
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Einzelfeststellungen
KH Zell am See
Finanzierung
4.1
Bei einem Gebarungsumfang von knapp 30 Mill. EUR deckten die Einnahmen des KH Zell am See dessen Ausgaben im Durchschnitt der
Jahre 2002 bis 2004 zu 98,8 % ab. Das Ergebnis des Jahres 2004 fiel
etwas schlechter aus als jenes der beiden Vorjahre (2002: 282.002 EUR
Abgang, 2003: 171.007 EUR Überschuss, 2004: 883.955 EUR Abgang).
Vor allem aufgrund verschiedener Einflüsse des Krankenanstaltenfinanzierungssystems, das stark auf einen Ausgleich zwischen den Krankenanstalten ausgerichtet war, konnte kein eindeutiger Trend erkannt werden. So wurden im Land Salzburg die zur Abgeltung der stationären
Leistungen vorgesehenen Landes– und Gemeindemittel nur zu 25 %
leistungsorientiert vergeben. Von den übrigen 75 % erhielten jene Krankenanstalten einen größeren Anteil, die ein schlechteres Ergebnis erzielten.
Da das KH Zell am See in den Jahren 2001 bis 2003 ein besseres Ergebnis erzielte, als ihm vom Land vorgegeben war, wurden ihm hingegen
Mittel gekürzt (Kürzung 2002: 516.385 EUR, 2004: 327.374 EUR).
Das KH Zell am See erhielt für das Jahr 2004 aber auch Ausgleichsmittel in Höhe von 62.418 EUR. Weiters gewährte das Land in den Jahren 2003 und 2004 jenen Gemeinden Sonderunterstützungen, die Rechtsträger von Krankenanstalten waren.
Basis für die Gewährung dieser Sondermittel war eine gemeinsame
Erklärung der Salzburger Landesregierung und der betroffenen Gemeinden, in der sich deren Bürgermeister verpflichteten, mit ihren gemeindeeigenen Krankenhäusern eine enge Kooperation mit dem Land einzugehen. Die Stadtgemeinde Zell am See erhielt für das Jahr 2003 keine
Sondermittel, für das Jahr 2004 solche in Höhe von 320.703 EUR.
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Salzburg 2006/2
Salzburg
Allgemeine öffentliche Krankenhäuser
Zell am See und Mittersill
Finanzierung
4.2
Der RH wertete die Betriebsergebnisse des KH Zell am See in den Jahren 2002 bis 2004 als positiv. Er wies jedoch darauf hin, dass für das
KH Zell am See kein Anreiz bestand, den ihm vorgegebenen Abgang
zu unterschreiten, weil dies zur Kürzung von Mitteln führte. Auch war
die teilweise Orientierung der Leistungserlöse am Finanzierungsbedarf der Krankenanstalten für eine Erhaltung der bestehenden Krankenanstaltenstandorte gut geeignet, bot aber keinen Anreiz zu erhöhter Wirtschaftlichkeit.
Dies gilt auch für die vom Land Salzburg für die Gemeindespitäler
gewährten Sonderunterstützungen. Hier wertete der RH aber positiv,
dass das Land diese Mittel mit einer Kooperationsverpflichtung für die
Gemeinden verknüpft hatte. Er empfahl dem Land, diese Bestrebungen fortzusetzen und sich verstärkt in die Umsetzung solcher Kooperationen einzubringen.
Kapazitäts– und
Kostenkennzahlen
5.1
Im überprüften Zeitraum erhöhte sich die Zahl der stationären Patienten des KH Zell am See von 14.654 (2002) auf 15.634 (2004) bzw. um
6,7 %. Die durchschnittliche Belagsdauer der stationären Patienten sank
im selben Zeitraum von 5,3 Tagen auf 5,0 Tage. Die durchschnittliche
Auslastung der tatsächlichen Betten veränderte sich dagegen nur leicht
(2002: 71,7 %, 2003: 69,4 %, 2004: 71,6 %).
Zwischen den einzelnen Fachbereichen zeigten sich dabei große Unterschiede. So waren im Jahr 2004 die Abteilungen für Innere Medizin
(89,7 %), Hals–, Nasen– und Ohrenheilkunde (84,6 %) sowie Allgemeinchirurgie (80,9 %) gut ausgelastet. Besonders unter dem Durchschnitt lagen dagegen die Abteilung für Gynäkologie und Geburtshilfe
(37,2 %) sowie die im Aufbau befindliche Urologie (37,0 %).
Saisonale Schwankungen beeinflussten die Auslastung vor allem in der
Abteilung für Unfallchirurgie. Diese war zwar in den Wintermonaten
gut ausgelastet (im Jahr 2004 entfiel rund ein Drittel der Pflegetage
auf das erste Quartal), nicht aber während des übrigen Jahres.
Im Jahr 2004 wurden dem KH Zell am See zehn Betten der Privatklinik
Ritzensee GmbH (Privatklinik) angegliedert. Im Angliederungsvertrag
wurden diese Betten zwar nicht explizit der Sonderklasse zugeordnet,
sie wurden aber fast ausschließlich mit Sonderklassepatienten belegt.
Während die Auslastung der allgemeinen Klasse im Jahr 2004 bei 79,4 %
lag, konnten die Sonderklassebetten nur zu 47,2 % mit Sonderklassepatienten belegt werden. Unter Berücksichtigung der zehn angegliederten Betten als Sonderklassebetten würde dieser Wert auf 41,0 % sinken.
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Kapazitäts– und Kostenkennzahlen
Auf stationärer Ebene deckten die Leistungserlöse die Endkosten im
überprüften Zeitraum mit bis zu 92 % ab. Die stationären Leistungserlöse konnten von 2002 bis 2004 insgesamt um 3,7 % gesteigert werden. Der vergleichsweise geringere Anstieg der stationären Endkosten
von 2,3 % im selben Zeitraum war vor allem auf eine sparsame und
wirtschaftliche Verwaltungsführung zurückzuführen.
So zeigte ein Vergleich der nicht landeseigenen Krankenhäuser (Daten
2003) einen wirtschaftlichen Personaleinsatz des KH Zell am See; es
wies in den bettenführenden Kostenstellen das beste Verhältnis der korrigierten Beschäftigten (Beschäftigte, auf Vollzeitbeschäftigung umgerechnet) zur Anzahl der tatsächlichen Betten, zum Durchschnittsbelag
und zu den Leistungserlösen auf.
Im OP–Bereich des KH Zell am See wurde auf eine durchgehende Nutzung der OP–Tische während der Kernarbeitszeit (08:00 Uhr bis 16:00 Uhr)
geachtet. In Zeiten erhöhten Bedarfs wurde ein OP–Tisch auch bis
17:30 Uhr genutzt, im Sommer wurde dagegen ein OP–Tisch gesperrt.
Auch die technische Betriebsführung trug zur Wirtschaftlichkeit des
Hauses bei.
5.2
Der RH erachtete den Deckungsgrad der Endkosten durch Leistungserlöse im stationären Bereich des KH Zell am See als gut. Allerdings
wäre die Auslastung der besonders unter dem Durchschnitt liegenden
Bereiche noch zu verbessern.
Um die vorhandene Kapazität optimal auszulasten und saisonale Schwankungen ausgleichen zu können, empfahl der RH dem KH Zell am See,
die vorhandenen Ressourcen innerhalb der organisatorischen Möglichkeiten abteilungsübergreifend zu nutzen.
Weiters regte er an, im Zuge der geplanten Kooperation mit dem KH Mittersill und im Hinblick auf den angegliederten Bereich der Privatklinik
den tatsächlichen Bedarf an Sonderklassebetten zu prüfen und gegebenenfalls die Bettenzahl entsprechend anzupassen.
5.3
18
Die Stadtgemeinde Zell am See sagte zu, die Auslastung der unter dem
Durchschnitt liegenden Bereiche weiter zu verbessern. Eine abteilungsübergreifende Nutzung der vorhandenen Ressourcen werde — soweit in
der derzeitigen Baustruktur möglich — bereits gehandhabt und sei ein
wesentlicher Teil der geplanten Umbauten. In diesem Projekt werde auch
der tatsächliche Bedarf an Sonderklassebetten evaluiert und planerisch
umgesetzt werden.
Salzburg 2006/2
Salzburg
Allgemeine öffentliche Krankenhäuser
Zell am See und Mittersill
Abteilung für
Gynäkologie und
Geburtshilfe
6.1
Die Auslastung der Abteilung für Gynäkologie und Geburtshilfe ging
seit dem Jahr 2002 zurück und erreichte im Jahr 2004 mit rd. 37 %
den Tiefstwert im Prüfungszeitraum. Die stationären Endkosten überstiegen die stationären Leistungserlöse jährlich um rd. 1,3 Mill. EUR,
wodurch das Betriebsergebnis des KH Zell am See in diesen Jahren
maßgeblich belastet wurde.
Die Kapazität der Abteilung reichte aus, um auch die Patientinnen des
KH Mittersill zu betreuen. Dies zeigte sich in der Praxis während der
vorübergehenden Sperre des KH Mittersill aufgrund eines Hochwassers
im Sommer 2005. Unter Berücksichtigung der gynäkologischen und
geburtshilflichen Fälle des KH Mittersill (2004: rd. 2.070 Belagstage)
und jener des KH Zell am See (2004: 4.760 Belagstage) ergäbe sich für
die 35 Betten im KH Zell am See eine Auslastung von rd. 53 %.
Die Anzahl der Geburten im Jahr 2004 hätte am Standort Zell am See
619 betragen (KH Zell am See: 419 und KH Mittersill: 200). Dies würde
sowohl über dem internationalen Maßstab von mindestens 500 Geburten pro Jahr als auch deutlich über der für die österreichische Grundversorgung konzipierten Mindestfrequenz von 365 Geburten pro Jahr
liegen.
Für die Grundversorgung im Bereich der Gynäkologie und Geburtshilfe waren im Entwurf zum Österreichischen Strukturplan Gesundheit
noch weitere Personal– und Strukturqualitätsanforderungen (z.B. die
permanente Anwesenheit eines Facharztes oder eines Arztes in Ausbildung zum Facharzt) vorgesehen. Nach Angabe des KH Zell am See
könnten diese Anforderungen auf Dauer mit nur einem zusätzlichen
Facharzt und ohne Personalerhöhung in den übrigen Berufsgruppen
erfüllt werden.
6.2
Der RH hielt fest, dass die Kapazität der Abteilung für Gynäkologie und
Geburtshilfe des KH Zell am See ausreicht, um die Versorgung des gesamten Einzugsgebietes Pinzgau sicherzustellen. Er hielt eine Konzentration des Angebotes am Standort Zell am See jedenfalls für wirtschaftlich. Auch die Einhaltung künftiger Qualitätskriterien würde durch
ausreichende Fallzahlen erleichtert werden.
Der RH empfahl, nach Umsetzung der Kooperation mit dem KH Mittersill die benötigte Bettenkapazität für die Abteilung nochmals zu
evaluieren.
Salzburg 2006/2
19
Weitere Kooperationen
Kooperation mit dem
KH Schwarzach
7.1
Doppelgleisigkeiten im Leistungsangebot des KH Zell am See und
des Kardinal Schwarzenberg’schen Krankenhauses in Schwarzach (KH
Schwarzach) wurden bereits in den letzten Jahren bereinigt. In einzelnen Bereichen bestand allerdings noch Abstimmungsbedarf.
So verfügte gemäß der Leistungsabstimmung nur das KH Schwarzach über eine Station zur Betreuung von Neugeborenen. Es konnte
aber bisher kein Abholdienst für Neugeborene von Zell am See nach
Schwarzach durch qualifizierte Ärzte organisiert werden. Das KH Zell
am See musste deshalb den Abholdienst des Neugeborenenzentrums
in der Stadt Salzburg in Anspruch nehmen.
Weiters setzten beide Krankenanstalten Schwerpunkte in der Kardiologie. Das KH Zell am See bestellte mit Dezember 2003 einen Kardiologen zum Abteilungsvorstand für Innere Medizin, das KH Schwarzach nahm im Rahmen seiner Internen Abteilung im Dezember 2004
ein Herzkatheterlabor in Betrieb. Seitens der beiden Krankenanstalten
bzw. ihrer Rechtsträger waren Bestrebungen zur vertieften Abstimmung dieser beiden Abteilungen nicht erkennbar.
Angliederungsvertrag
mit der Privatklinik
Ritzensee GmbH
20
7.2
Der RH wertete die bereits erfolgte Leistungsaufteilung zwischen den
beiden Krankenanstalten positiv. Er empfahl dem Land, im Rahmen der
Gesundheitsplanung diesen Weg fortzusetzen, an einer Lösung der Frage
des Neugeborenentransportes mitzuwirken und einen allfälligen Abstimmungsbedarf in einzelnen Abteilungen zu berücksichtigen.
8.1
Ende des Jahres 2003 übernahm die Stadtgemeinde Zell am See die zuvor
privat geführte Privatklinik im nahe gelegenen Saalfelden. Sie erwartete dadurch verschiedene Vorteile für das KH Zell am See, vor allem
einen Ausgleich von räumlichen Engpässen, den Zugriff auf die OP–
Kapazität der Privatklinik und die Schaffung von attraktiveren Unterbringungsmöglichkeiten für die Sonderklassepatienten des KH Zell am
See. Weiters sollte privaten Klinikbetreibern erschwert werden, mit dem
KH Zell am See in Konkurrenz um Sonderklassepatienten zu treten.
Salzburg 2006/2
Salzburg
Allgemeine öffentliche Krankenhäuser
Zell am See und Mittersill
Weitere Kooperationen
Nach der Übernahme wurde im Jänner 2004 ein Angliederungsvertrag
über die Nutzung von vorerst maximal 10 der 39 Betten der Privatklinik
durch das KH Zell am See abgeschlossen. Eine Ausweitung auf maximal 24 Betten bei gleichzeitiger Reduzierung der Betten des KH Zell
am See war vorgesehen. Das Land Salzburg genehmigte den Vertrag
im Februar 2004 und hielt nochmals fest, dass durch die Genehmigung
weder eine Erhöhung des Akutbettenstandes des KH Zell am See noch
eine Änderung des bewilligten Leistungsangebotes zustande kam.
8.2
Der RH wertete die Kooperation zwischen dem KH Zell am See und der
Privatklinik grundsätzlich positiv. Durch die gehobene Ausstattung der
Privatklinik könnten zusätzliche Sonderklassepatienten gewonnen werden. Auch sah er durch die Rechtsträgerschaft der Stadtgemeinde Zell
am See für beide Krankenanstalten die Möglichkeit einer viel weiter
gehenden Nutzung von Synergien, als dies beim Betrieb der Privatklinik durch einen Privatanbieter möglich wäre.
Da die 271 Betten des KH Zell am See durchschnittlich nur zu rd. 70 %
ausgelastet waren, stellte der RH zwar keinen akuten Bedarf zur Angliederung zehn weiterer Betten fest, anerkannte aber, dass dadurch eine
bessere Möglichkeit zum Ausgleich von Engpässen im KH Zell am See
geschaffen wurde.
Baumaßnahmen im
KH Zell am See
9.1
Im Jahr 1993 wurde mit einem Projekt zum Aus– und Umbau des KH
Zell am See begonnen (Projekt 2000), dessen geplanter Gesamtumfang
sich auf 18,32 Mill. EUR belief. Die erste Phase dieses Projektes wurde
in den Jahren 1997 bis 2000 realisiert und beinhaltete vor allem Bauten im Behandlungstrakt des KH Zell am See (11 Mill. EUR).
Im Zuge des Genehmigungsverfahrens stellte ein Gutachter fest, dass
die raumlufttechnischen Anlagen in den OP–Räumen zwar hervorragend gewartet waren, aufgrund ihrer Bauart aber nicht mehr den technischen und hygienischen Standards entsprachen. Unter der Auflage
einer Beobachtung der Infektionsraten waren keine sofortigen Baumaßnahmen erforderlich. Im Juni 2005 plante das KH Zell am See eine
dauerhafte Lösung dieser Frage durch Einbindung der OP–Räume in
ein größeres Sanierungskonzept.
Salzburg 2006/2
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Baumaßnahmen im
KH Zell am See
Die zweite Bauphase des Projektes 2000, die im Bettentrakt sowohl
Umbauten als auch einen Sonderklasse–Anbau vorsah, wurde aus finanziellen Gründen nicht realisiert. Es bestand allerdings im Bettentrakt nach
wie vor Umbaubedarf, so z.B. bei den Aufzügen, bei den Sanitärräumen
sowie bei den benötigten Flächen zur Bettendesinfektion und für medizinische Gerätschaften. Eine Reorganisation der Bettenstationen würde
zudem die interdisziplinäre Belegung von Betten erleichtern; durch zentrale Stützpunkte je Stockwerk könnte auch der Nachtdienst effizienter
organisiert werden.
Die Kollegiale Führung des KH Zell am See entwarf aus diesen Gründen
einen neuen Plan zum Aus– und Umbau des KH Zell am See. Dieser
integrierte die Erneuerung der OP–Belüftung in einer Zusammenlegung
aller OP–Räumlichkeiten zu einem zentralen OP–Bereich. Die geplanten Maßnahmen im Bettentrakt bezogen sich auf die genannten Verbesserungsmöglichkeiten.
Weiters waren unter anderem eine Erweiterung der Intensivstation auf
sieben Betten (in Übereinstimmung mit dem Österreichischen Krankenanstalten– und Großgeräteplan 2003) und die Zusammenführung
von Kreißsaal und Geburtenstation vorgesehen. Die räumliche Gestaltung der Abteilung für Gynäkologie und Geburtshilfe war aber von
der noch offenen Umsetzung der Kooperation mit dem KH Mittersill
abhängig.
Für diese neuen Pläne lagen seitens der Gemeinde und des Landes weder
eine Genehmigung noch eine Finanzierungszusage vor. Das Land hielt
vor allem die Zentralisierung der OP–Säle im KH Zell am See für wünschenswert, sah aber die Beantwortung der Frage, welche OP–Kapazität im KH Zell am See in Hinkunft benötigt wird, als vorrangig an.
Diese war erst nach Klärung der Kooperation mit dem KH Mittersill
möglich.
9.2
22
Der RH befürwortete vor allem die Zentralisierung des OP–Bereiches.
Davon waren die Erneuerung der Lüftungsanlagen, verbesserte Abläufe
und eine verringerte Anzahl des vorzuhaltenden OP–Personals zu erwarten. Auch eine Neugestaltung des Bettentraktes wäre nach Maßgabe der
vorhandenen finanziellen Mittel grundsätzlich wünschenswert. Jedenfalls wäre zuerst eine definitive Klärung der Leistungsabstimmung mit
dem KH Mittersill notwendig, um die künftig im KH Zell am See erforderliche OP– und Bettenkapazität in der Bauplanung berücksichtigen
zu können.
Salzburg 2006/2
Salzburg
Allgemeine öffentliche Krankenhäuser
Zell am See und Mittersill
Baumaßnahmen im
KH Zell am See
Er empfahl der Stadtgemeinde Zell am See, mit einem eventuellen
Aus– und Umbau erst nach der Klärung dieser Fragen (einschließlich
der Finanzierung) zu beginnen.
9.3
Laut Stellungnahme der Stadtgemeinde Zell am See habe sie ein Grundsatzkonzept für die geplanten Baumaßnahmen und einen Rahmenplan
für eine konkrete Projektentwicklung bis hin zu Finanzierungsgesprächen
mit dem Land in ihrem Sanitätsausschuss vom 13. Oktober 2005 beschlossen. Die Bauabschnitte könnten nicht voneinander getrennt durchgeführt
werden, weil ein Abschnitt die Realisierung des anderen voraussetze.
Ein Abwarten der Leistungsabstimmung mit dem KH Mittersill würde
auch Abschnitte blockieren, die nicht von der Kooperation betroffen seien.
Dies sei aber aufgrund behördlicher Forderungen bezüglich der OP–Lüftungsanlage und innenliegender Dauerarbeitsplätze sowie im Hinblick
auf die Bausubstanz nicht mehr akzeptabel. Auf Ergebnisse einer allfälligen Kooperation mit dem KH Mittersill werde in der Projektentwicklungsphase und in der Planungsphase selbstverständlich sofort reagiert werden.
9.4
Der RH hielt neuerlich fest, dass vor Durchführung des Bauprojektes
eine Leistungsabstimmung mit dem KH Mittersill erforderlich wäre,
um die künftig am Standort Zell am See erforderliche OP– und Bettenkapazität festzulegen. Er verwies auf die Ankündigung des Landes,
eine Entscheidung über die Abstimmung des Leistungsangebotes der
beiden Krankenanstalten zu treffen.
Bis dahin wäre eine vorübergehende Lösung für die behördlichen Auflagen zu finden. Sollte sich die geplante Kooperation zwischen dem KH
Zell am See und dem KH Mittersill weiter verzögern und ein Aufschub
des Bauprojektes nicht vertretbar sein, wären spätere Ergebnisse einer
Leistungsabstimmung von der Stadtgemeinde Zell am See — wie von
ihr zugesichert — im Projekt jedenfalls zu berücksichtigen.
Salzburg 2006/2
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KH Mittersill
Finanzierung
10.1
Das KH Mittersill wies von 2002 bis 2004 durchgehend negative Ergebnisse aus dem laufenden Betrieb auf, wobei im Durchschnitt die Einnahmen des KH Mittersill (9,53 Mill. EUR) dessen Ausgaben (10,58 Mill.
EUR) zu rd. 90 % abdeckten.
Der daraus resultierende Betriebsabgang des Krankenhauses belief sich
laut SAKRAF auf jährlich durchschnittlich 1,05 Mill. EUR (durchschnittlich 5 %) des Gemeindebudgets.
Die Gesamtausgaben der Marktgemeinde Mittersill für die Krankenanstaltenfinanzierung erhöhten sich noch um die Zahlungen an den
SAKRAF aus dem Titel „Rechtsträgeranteil“ sowie um „sonstige Leistungen an den SAKRAF“ um jährlich durchschnittlich 0,47 Mill. EUR.
Darüber hinaus stellte die Marktgemeinde dem KH Mittersill vorschussweise jährlich Barmittel zur Verfügung, die sich beispielsweise im Jahr
2004 auf rd. 4,37 Mill. EUR beliefen.
Das KH Mittersill war seit der Umstellung auf die leistungsorientierte
Krankenanstaltenfinanzierung im Jahr 1997 auch zu den Systemverlierern zu zählen, weil sich für Gemeinden, die Rechtsträger von Krankenanstalten sind, die Rahmenbedingungen für die Führung ihrer Krankenanstalten verschlechtert hatten.
Das Land gewährte daher dem Rechtsträger für die Jahre 2001 bis
2003 (ausbezahlt in den Jahren 2002 bis 2004) Ausgleichsmittel einschließlich einer Sonderunterstützung in einer Gesamtsumme von rd.
1,45 Mill. EUR.
Die Gewährung der Sonderunterstützung war in einer gemeinsamen
Erklärung der Salzburger Landesregierung und der Vertreter der betroffenen Salzburger Gemeindespitäler an die Bedingung der verstärkten
Zusammenarbeit mit dem Land bei der Abstimmung der Leistungsangebote und der Infrastruktur geknüpft. Weiters waren Verhandlungen
über strukturelle Änderungen bezüglich der Rechtsträgerschaft bzw.
über Verbundlösungen zu führen.
Trotz der Bemühungen des Rechtsträgers und der Kollegialen Führung
des KH Mittersill, alle Möglichkeiten einer Effizienzsteigerung auszuschöpfen, gelang es nicht, in den Jahren 2002 bis 2004 zufrieden stellende Betriebsergebnisse zu erzielen.
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Salzburg 2006/2
Salzburg
Allgemeine öffentliche Krankenhäuser
Zell am See und Mittersill
Finanzierung
Kapazitäts– und
Kostenkennzahlen
10.2
Im Hinblick auf die wirtschaftliche Situation des KH Mittersill und die
damit verbundene finanzielle Belastung des Rechtsträgers empfahl der
RH dem Land, sich für eine umgehende Umsetzung der Leistungsabstimmung mit dem KH Zell am See einzusetzen. Weiters wären die
Rechtsträgergemeinden besonders hinsichtlich der Klärung von Fragen der künftigen Rechtsträgerschaft und der Finanzierung zu unterstützen.
10.3
Laut Stellungnahme der Landesregierung biete die gemeinsame Erklärung der fünf Gemeindekrankenanstalten im Zusammenhang mit der
Sonderunterstützung für das Jahr 2005 ein zusätzliches rechtliches und
finanzielles Instrument, um die Abstimmung der Leistungsangebote voranzutreiben.
11.1
Im Sinne der Basisversorgung erbrachte das KH Mittersill medizinische
Leistungen zu mehr als 80 % an Patienten aus dem Oberpinzgau.
In den Jahren 2002 bis 2004 ließen die Kapazitätskennzahlen nur eine
geringfügige Schwankungsbreite erkennen. Die Bettenauslastung war
durchgängig schlecht. Der Einbruch im Jahr 2005 war auf die vorübergehende Sperre des Krankenhauses aufgrund eines Hochwassers
zurückzuführen.
Die Leistungserlöse deckten die Endkosten im stationären Bereich zu
einem relativ hohen, wenngleich sinkenden Prozentsatz ab. Während
die stationären Leistungserlöse mit 4,2 % von 8,05 Mill. EUR auf 8,39 Mill.
EUR von 2002 bis 2004 nur moderat anstiegen, erhöhten sich die stationären Endkosten im selben Zeitraum um 9,8 % von 9,06 Mill. EUR
auf 9,95 Mill. EUR. Dies war unter anderem auf eine beträchtliche Steigerung der medizinischen Fremdleistungen (52,8 %) zurückzuführen.
Im Rahmen der Abteilung für Innere Medizin wurde ein breites medizinisches Leistungsspektrum angeboten, das zum Teil über den Rahmen
der Basisversorgung in einem Standardkrankenhaus hinausging.
Innerhalb der Abteilung für Chirurgie wurden überwiegend bauchchirurgische Fälle behandelt. Darüber hinaus setzte der Primar aufgrund
seiner Ausbildung einen orthopädischen Schwerpunkt vor allem im
Bereich der Hüft– und Knieendoprothetik. In den Wintermonaten wurden überdies unfallchirurgische Leistungen erbracht, wodurch in diesen Monaten eine höhere Auslastung zu verzeichnen war. Konsiliarfachärzte erbrachten auch Leistungen im urologischen Bereich und im
Bereich der Hals–, Nasen– und Ohrenheilkunde.
Salzburg 2006/2
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Kapazitäts– und Kostenkennzahlen
In der Abteilung für Gynäkologie und Geburtshilfe war zwischen 1997
und 2004 ein Rückgang von stationären Patientinnen um rund ein
Drittel, nämlich von 876 auf 588, zu verzeichnen. Im selben Zeitraum
gingen die Geburten von 344 auf 200 zurück. Dies lag deutlich unter
der für die Grundversorgung im Entwurf zum Österreichischen Strukturplan Gesundheit konzipierten Mindestfrequenz von 365 Geburten
pro Jahr. Auch die darin geforderten Personal– und Strukturqualitätskriterien würden künftig die Aufrechterhaltung einer Vollabteilung mit
nur 2,7 Ärzten (Vollzeitäquivalente) in Frage stellen.
Die Kollegiale Führung nahm dies zum Anlass, die von der Abteilung
für Gynäkologie und Geburtshilfe vorgehaltenen 25 Betten durchgängig zu mehr als der Hälfte interdisziplinär zu belegen.
Die Unterbringung der vermehrt anfallenden unfallchirurgischen Fälle
während der Wintermonate sowie bei Bedarf von internen Fällen verbesserte den durchschnittlichen Auslastungsgrad. Ohne interdisziplinäre Zusammenarbeit hätte der Auslastungsgrad in der Abteilung für
Gynäkologie und Geburtshilfe im Jahr 2004 durchschnittlich weniger als 30 % betragen.
Infolge der geringen Anzahl an niedergelassenen Fachärzten in der
Versorgungsregion wurden im Prüfungszeitraum vermehrt Patienten
in den Ambulanzen des KH Mittersill behandelt.
11.2
Der RH bezeichnete die Bemühungen der Marktgemeinde Mittersill
und der Kollegialen Führung des KH Mittersill — vor allem die interdisziplinäre Bettenbelegung, den optimierten Personaleinsatz sowie die
zusätzlichen medizinischen Leistungen im Bereich der Unfallchirurgie
und Orthopädie — als patientenfreundlich, wirtschaftlich, sparsam und
zweckmäßig.
Er empfahl, diese Bemühungen fortzusetzen. Aufgrund der Kapazitäts– und Kostenkennzahlen (wie insbesondere für die Abteilung für
Gynäkologie und Geburtshilfe) hielt er aber eine tiefgreifende Kooperation mit dem KH Zell am See bei Vorhaltung alternativer Versorgungsstrukturen am Standort Mittersill für unerlässlich.
11.3
26
Die Marktgemeinde Mittersill merkte an, dass die Anzahl der Eingriffe pro
Arzt im Bereich der Gynäkologie und Geburtshilfe aufgrund der schlanken
Personalstruktur den Qualitätskriterien entsprochen habe.
Salzburg 2006/2
Salzburg
Allgemeine öffentliche Krankenhäuser
Zell am See und Mittersill
Personal
12.1
Die rd. 150 Bediensteten des KH Mittersill standen in einem privatrechtlichen Dienstverhältnis zur Marktgemeinde Mittersill.
In den Jahren 2002 bis 2004 blieb der Personalstand nahezu unverändert. Während im Bereich des Krankenpflegefachdienstes (2004:
63,4 Vollzeitäquivalente) im Prüfungszeitraum die vorgesehenen Dienstposten besetzt werden konnten, blieb im Bereich der Ärzte (2004:
22,7 Vollzeitäquivalente) ein Dienstposten im Bereich der Anästhesie
permanent vakant. Dadurch entstanden hohe Vertretungskosten.
Die Personalausstattung war für die Besetzung der notwendigen Dienste
gerade noch ausreichend, was durch eine am Bedarf orientierte und
vom Personal akzeptierte Diensteinteilung bzw. Arbeitszeitregelung
ermöglicht wurde.
OP–Bereich
Salzburg 2006/2
12.2
Der RH bewertete den Personaleinsatz im KH Mittersill als wirtschaftlich. Er führte dies auf die von der Kollegialen Führung vorgenommene
Prozessoptimierung und auf die erhöhte Einsatzbereitschaft des Personals zurück. Angesichts der hohen Vertretungskosten empfahl der RH
zu prüfen, ob eine Besetzung des Ärztedienstpostens im Bereich der
Anästhesie günstiger als die Bezahlung von Vertretungskosten wäre.
12.3
Laut Stellungnahme der Marktgemeinde Mittersill werde das KH Mittersill bemüht sein, trotz der schlanken Personalstruktur die Diensteinteilung weiter zu verbessern.
13.1
Die unterschiedlichen Beginnzeiten der Dienste der einzelnen Berufsgruppen und nicht eingehaltene Termine bei Planoperationen verursachten vermeidbare Mehrkosten im OP–Bereich.
13.2
Der RH regte einen verbesserten Einsatz der Personalressourcen in diesem Bereich an.
13.3
Die Marktgemeinde Mittersill sagte zu, den empfohlenen Verbesserungen im OP–Bereich nachzukommen.
27
Schlussbemerkungen
14
Zusammenfassend empfahl der RH
dem Land Salzburg:
(1) Die Umsetzung einer Kooperation zwischen dem KH Zell am See
und dem KH Mittersill wäre weiterhin intensiv zu betreiben.
(2) Im Zusammenhang mit der geplanten Kooperation der Krankenanstalten Zell am See und Mittersill wären am Standort Mittersill
auch alternative Versorgungsstrukturen einzubeziehen.
(3) Die Rechtsträgergemeinden wären besonders hinsichtlich der Klärung von Fragen der künftigen Rechtsträgerschaft und Finanzierung
zu unterstützen.
der Stadtgemeinde Zell am See:
(4) Mit einem Aus– und Umbau des KH Zell am See wäre erst nach
vollzogener Leistungsabstimmung mit dem KH Mittersill zu beginnen.
dem KH Zell am See:
(5) Die bisherige wirtschaftliche Führung der Krankenanstalt sollte
fortgesetzt werden, die Auslastung der besonders unter dem Durchschnitt liegenden Bereiche wäre aber zu verbessern. Dazu sollten die
vorhandenen Ressourcen möglichst abteilungsübergreifend genutzt
und der Bedarf an Sonderklassebetten geprüft werden.
der Marktgemeinde Mittersill und dem Krankenhaus Mittersill:
(6) Die Bemühungen für eine wirtschaftliche Führung des KH Mittersill wären fortzusetzen. Allerdings sollte aufgrund der Kapazitäts– und Kostenkennzahlen eine tiefgreifende Kooperation mit dem
KH Zell am See bei Vorhaltung alternativer Versorgungsstrukturen
am Standort Mittersill umgehend angestrebt werden.
Wien, im September 2006
Der Präsident:
Dr. Josef Moser
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