Mobilfunk Geschäftskundenauftrag - www.Debitel

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Mobilfunk Geschäftskundenauftrag - www.Debitel
Mobilfunk Geschäftskundenauftrag
 inkl. Rufnummern-Mitnahme
1. Vertriebspartner-Daten
S
SSSSS
28.007.574
Vertriebspartner-Nr.
7. Einzelverbindungsnachweis (EVN)
 EVN nicht erwünscht
 Komfort-EVN
 Standard-EVN (kostenlos)  Verbindungschecker (kostenlos)
 Vollständige Darstellung der Rufnummern
 Verkürzte Darstellung der Rufnummern (um die letzten 3 Stellen)
Verkäufer
2. Auftraggeber/Vertragspartner
Ist Ihr Unternehmen bereits mobilcom-debitel Kunde?
 Ja
SSSSSSSSSS
Kunden-Nr.
 Nein
Wünschen Sie die Mitnahme Ihrer Rufnummer, kreuzen Sie bitte das entsprechende Feld oben rechts an und füllen hierfür zusätzlich den Auftrag zur Rufnummern-Mitnahme aus.
SSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSS
Datenschutzkennwort
Soweit ich einen Einzelverbindungsnachweis (EVN) gewählt habe, habe ich sicherzustellen, dass
sämtliche Angehörige meines Haushaltes bzw. meines Geschäfts- oder Gewerbebetriebes, die diesen
Anschluss benutzen, darüber informiert werden, dass mir die Verkehrsdaten zur Erteilung des EVN
bekannt gegeben werden.
8. mobilcom-debitel Mobilfunk-Tarife
Netz:
Firma
J J
Rechtsform
J
J
Gründungsjahr
 T-Mobile
 E-Plus  Vodafone D2
 O2
SSSSSSSSSSSSSSS
Tarifname  SIM only  mit Hardware
SSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSS
Anzahl der Mobilfunkverträge
SSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSS
Kartennummer (nicht ausfüllen bei Rufnummern-Mitnahme)
Geschäftsführer
SSSSSSSSSSSSS / SSSSSSSSSSSSSS
Nutzer/Kostenstelle
Rufnummer/Rufnummer zur Mitnahme
Bei gewünschter Rufnummern-Mitnahme benötigen wir weitere Angaben zu Ihrem bisherigen Diensteanbieter. Bitte nutzen Sie hierfür den zusätzlichen Auftrag zur Rufnummern-Mitnahme.
Straße/Nr./Postfach
Terminwunsch für Neufreischaltung oder Rufnummern-Mitnahme
PLZ
 Schnellstmöglich
Ort
T
T
M
M
J
J
Ansprechpartner
SSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSS
SSSSSSSSSSSSS
SSSSSSSSSSS
Rahmenvertrag (Kennziffer)
Aktion (Kennziffer)
Telefon
SSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSS
Telefax
SSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSS
IMEI-Nr.
E-Mail
Gerätetyp
SSSSSSSSSSS
Registernummer
Registerort
9. Sonderdienste Mobilfunk
 599 Roamingsperre  S S S S
Branche
T@ke-away Optionen:
3. Rechnungsanschrift
 Small
Rechnungsempfänger, falls antragstellende Firma nicht Rechnungszentrale
 Basic
 100
Andere Optionen:
Straße/Nr.

PLZ
 200
 400
 600
10. Telefonbucheintrag Mobilfunk
Ust.-ID-Nr. (nur erforderlich, falls Rechnungsempfänger im Ausland)
 Name und Telefonnummer
4. Zahlungsart
Die debitel AG wird bis auf Widerruf ermächtigt, die zu entrichtenden
Gebühren bei Fälligkeit zu Lasten folgenden Kontos bzw. meiner Kreditkarte einzuziehen.
 Kreditkartenzahlung
 300

Ort
 Bankeinzug
 Flat
Business-Budget:
 50
Buchungsstelle
SSSSSSSS
 Bankvollmacht liegt vor
Geldinstitut/Kreditkarteninstitut
SSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSS
Kontonummer/Kartennummer
SSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSS
BLZ/Kreditkarte gültig bis
Art.-Nr. 27010245 · Stand 12/09 · Änderungen vorbehalten
 Datum:
Im Falle einer Rufnummern-Mitnahme ist die Freischaltung der neuen Mobilfunkkarte
frühes-tens 9 Tage nach Eingang des Auftrags möglich. Der Wunschtermin muss nach
dem Vertragsende beim bisherigen Diensteanbieter liegen.
Kontoinhaber/Karteninhaber
 Name, Adresse und Telefonnummer
11. Datenschutzerklärung / Werbeeinwilligung / Bonitätsprüfung
1) Ich stimme der Verwendung meiner Bestands- und Verkehrsdaten (Beginn, Art und Ende einer Verbindung, übermittelte Datenmengen; Löschung nach 3 Monaten) durch die debitel AG für Zwecke der
eigenen Marktforschung, Produktgestaltung, Kundenberatung und Werbung zu. Die Informationen zu
eigenen Produkten kann ich per Post, MMS oder SMS erhalten, Infos zu fremden Produkten nur auf dem
Postweg.
Ich bin damit einverstanden, dass ich zu allen oben genannten Zwecken auch telefonisch und per E-Mail
informiert werde.
Diese Einwilligungen kann ich jederzeit schriftlich oder elektronisch widerrufen.
2) Ich versichere die Richtigkeit vorstehender Angaben. Ich erkläre mich mit der Geltung der derzeit gültigen Preisliste, Tarifflyer, der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der debitel AG und den Bestimmungen auf dem Merkblatt zum Datenschutz einverstanden.
3) Ich willige ein, dass zum Zwecke der Bonitätsprüfung und zur Vermeidung von Missbrauch von Telekommunikationsleistungen gem. Merkblatt zum Datenschutz Auskünfte über die SCHUFA, Konzernunternehmen, Kreditinstitute und Wirtschaftsauskunfteien eingeholt und weitergegeben werden.
5. Einzugsermächtigung (Auftragsbearbeitung nur mit diesen Angaben)
Ich ermächtige die debitel AG, Gropiusplatz 10, 70563 Stuttgart, fällige Rechnungsbeträge frühestens
nach Ablauf des fünften Werktages nach Rechnungserhalt vom o. g. Konto oder von einem anderen
Konto, das ich zukünftig benennen werde, im Lastschriftverfahren abzubuchen. Die Bedingungen für
die Teilnahme am Lastschriftverfahren erkenne ich an. Im Falle des Zahlungsverzuges stimme ich dem
Einzug der fälligen Forderungen von dem im Teilnehmerantrag angegebenen Kreditinstitut zu.
12. Empfangsbestätigung
Ich bestätige den Erhalt der oben genannten Mobilfunkkarte.
Datum Datum, Unterschrift des Kontoinhabers (bzw. des Zeichnungsberechtigten), Firmenstempel
6. Rechnungsform
 Online-Rechnung RGONL
 Papier-Rechnung (gebührenpflichtig)
 Online- und Papier-Rechnung (gebührenpflichtig) RGPOG
Unterschrift des Auftraggebers, Firmenstempel
13.Vertriebspartnerangaben (nur vom Vertriebspartner auszufüllen)
Der Auftaggeber hat Ausweis und ggf. Vollmacht im Original vorgelegt. Hiermit erkläre ich,
die Identitätspapiere nach meinen Möglichkeiten geprüft zu haben.
Datum, Unterschrift des Vertriebspartners
Anhang zur Freischaltung zum mobilcom-debitel Antrag
für Businesskunden
Nur gültig in Verbindung mit dem mobilcom-debitel Antrag für Businesskunden
Businesskunden-Nr
mobilcom-debitel Händlercode
SSSSSS SSSSS
28007574
S
SSSSS SSSSS
Kundenname
Rahmenvertragsnummer
SSSSSSSSSSS
Kartennummer
SSSSSSSSSSSSSS
Rufnummer 01
SSS SSSSSSSS
IMEI-Nr.
SSSSSSSSSSSSSS
Tarifnummer
SSSSSS SSS Business easy:
Business smart:
Business extra:
Gerätetyp
Business advanced:




Nutzer
Anderer Tarif:
Kostenstelle
Option:
Kartennummer
SSSSSSSSSSSSSS
Rufnummer 01
SSS SSSSSSSS
IMEI-Nr.
SSSSSSSSSSSSSS
Tarifnummer
SSSSSS SSS Business easy:
Business smart:
Business extra:
Gerätetyp
Business advanced:




Nutzer
Anderer Tarif:
Kostenstelle
Option:
Kartennummer
SSSSSSSSSSSSSS
Rufnummer 01
SSS SSSSSSSS
IMEI-Nr.
SSSSSSSSSSSSSS
Tarifnummer
SSSSSS SSS Business easy:
Business smart:
Business extra:
Gerätetyp
Business advanced:




Nutzer
Anderer Tarif:
Kostenstelle
Option:
Kartennummer
SSSSSSSSSSSSSS
Rufnummer 01
SSS SSSSSSSS
IMEI-Nr.
SSSSSSSSSSSSSS
Tarifnummer
SSSSSS SSS Business easy:
Business smart:
Business extra:
Gerätetyp
Business advanced:




Nutzer
Anderer Tarif:
Kostenstelle
Option:
Kartennummer
SSSSSSSSSSSSSS
Rufnummer 01
SSS SSSSSSSS
IMEI-Nr.
SSSSSSSSSSSSSS
Tarifnummer
SSSSSS SSS Business easy:
Business smart:
Business extra:
Gerätetyp
Business advanced:




Nutzer
Anderer Tarif:
Kostenstelle
Option:
Kartennummer
SSSSSSSSSSSSSS
Rufnummer 01
SSS SSSSSSSS
IMEI-Nr.
SSSSSSSSSSSSSS
Tarifnummer
SSSSSS SSS Business easy:
Business smart:
Business extra:
Gerätetyp
Business advanced:




Nutzer
Anderer Tarif:
Kostenstelle
Option:
Kartennummer
SSSSSSSSSSSSSS
Rufnummer 01
SSS SSSSSSSS
IMEI-Nr.
SSSSSSSSSSSSSS
Tarifnummer
SSSSSS SSS Business easy:
Business smart:
Business extra:
Gerätetyp
Business advanced:




Nutzer
Anderer Tarif:
Kostenstelle
Option:
03401-25-09/2009-DRE
07109AN_12.09 Bitte unbedingt ausfüllen: Blatt
 von 
Anhang zur Freischaltung zum mobilcom-debitel Antrag
für Businesskunden
Nur gültig in Verbindung mit dem mobilcom-debitel Antrag für Businesskunden
Businesskunden-Nr
mobilcom-debitel Händlercode
SSSSSS SSSSS
28007574
S
SSSSS SSSSS
Kundenname
Rahmenvertragsnummer
SSSSSSSSSSS
Kartennummer
SSSSSSSSSSSSSS
Rufnummer 01
SSS SSSSSSSS
IMEI-Nr.
SSSSSSSSSSSSSS
Tarifnummer
SSSSSS SSS Business easy:
Business smart:
Business extra:
Gerätetyp
Business advanced:




Nutzer
Anderer Tarif:
Kostenstelle
Option:
Kartennummer
SSSSSSSSSSSSSS
Rufnummer 01
SSS SSSSSSSS
IMEI-Nr.
SSSSSSSSSSSSSS
Tarifnummer
SSSSSS SSS Business easy:
Business smart:
Business extra:
Gerätetyp
Business advanced:




Nutzer
Anderer Tarif:
Kostenstelle
Option:
Kartennummer
SSSSSSSSSSSSSS
Rufnummer 01
SSS SSSSSSSS
IMEI-Nr.
SSSSSSSSSSSSSS
Tarifnummer
SSSSSS SSS Business easy:
Business smart:
Business extra:
Gerätetyp
Business advanced:




Nutzer
Anderer Tarif:
Kostenstelle
Option:
Kartennummer
SSSSSSSSSSSSSS
Rufnummer 01
SSS SSSSSSSS
IMEI-Nr.
SSSSSSSSSSSSSS
Tarifnummer
SSSSSS SSS Business easy:
Business smart:
Business extra:
Gerätetyp
Business advanced:




Nutzer
Anderer Tarif:
Kostenstelle
Option:
Kartennummer
SSSSSSSSSSSSSS
Rufnummer 01
SSS SSSSSSSS
IMEI-Nr.
SSSSSSSSSSSSSS
Tarifnummer
SSSSSS SSS Business easy:
Business smart:
Business extra:
Gerätetyp
Business advanced:




Nutzer
Anderer Tarif:
Kostenstelle
Option:
Kartennummer
SSSSSSSSSSSSSS
Rufnummer 01
SSS SSSSSSSS
IMEI-Nr.
SSSSSSSSSSSSSS
Tarifnummer
SSSSSS SSS Business easy:
Business smart:
Business extra:
Gerätetyp
Business advanced:




Nutzer
Anderer Tarif:
Kostenstelle
Option:
Kartennummer
SSSSSSSSSSSSSS
Rufnummer 01
SSS SSSSSSSS
IMEI-Nr.
SSSSSSSSSSSSSS
Tarifnummer
SSSSSS SSS Business easy:
Business smart:
Business extra:
Gerätetyp
Business advanced:




Nutzer
Anderer Tarif:
Kostenstelle
Option:
03401-25-09/2009-DRE
07109AN_12.09 Bitte unbedingt ausfüllen: Blatt
 von 
Allgemeine Geschäftsbedingungen der debitel AG für
Telekommunikationsdienstleistungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen Mobilfunk Credit
A.
Allgemeiner Teil
1.
Definitionen Allgemeines / Vertragsinhalt
1.1.Die nachfolgend aufgeführten Bedingungen sind Bestandteil Ihres Vertrages mit der debitel AG,
Gropiusplatz 10, 70563 Stuttgart. In Verbindung mit Teil B (Mobilfunk) stellen sie die rechtlichen
Grundlagen Ihres Vertrages dar.
1.2.Die über Ihren Mobilfunkanschluss nutzbaren Dienstleistungen sind in Basisdienste, Zusatzdienste Abo und Zusatzdienste Einzel aufgeteilt. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für die Inanspruchnahme der Basisdienste und Zusatzdienste Abo. Verträge
über die Nutzung der Zusatzdienste Einzel kommen erst mit der Anforderung bzw. dem Abruf der
Dienstleistung zu den jeweils aktuellen Preisen und Konditionen in jedem Einzelfall zustande.
1.3.Wenn Sie von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen bei Vertragsschluss treffen wollen, bedürfen solche Abweichungen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
1.4.Änderungen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind im Geschäftsleben unumgänglich. In einem solchen Falle werden wir die zu ändernden Bedingungen bei den debitel Händlern
zur Einsichtnahme für Sie bereithalten. Wir werden Sie gesondert über Änderungen informieren.
1.5.Für den Fall, dass wir diese AGB oder die Preisliste zu Ihren Ungunsten ändern, werden wir Ihnen diese Änderungen schriftlich mitteilen. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn Sie nicht
innerhalb eines Monats nach Erhalt der Mitteilung schriftlich widersprechen. Auf dieses Widerspruchsrecht werden wir Sie nochmals in unserer Änderungsmitteilung hinweisen. Im Falle eines
Widerspruchs wird der Vertrag zu den bisherigen Konditionen fortgesetzt. Teilen wir Ihnen auf
Ihren Widerspruch hin mit, dass eine Fortsetzung zu den bisherigen Bedingungen nicht möglich
ist, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang dieser Mitteilung schriftlich
kündigen. Die geänderten Vertragsbedingungen gelten als genehmigt, wenn Sie von diesem
Kündigungsrecht keinen Gebrauch machen. Auf diese Folge weisen wir Sie in der Mitteilung hin.
Sollten die Preise aufgrund einer Umsatzsteuererhöhung zu Ihren Ungunsten entsprechend angepasst werden, sind Sie nicht zum Widerspruch berechtigt.
1.6Die Umsatzsteuer berechnen wir mit dem zum Zeitpunkt der Erbringung der Dienstleistung jeweils gültigen Satz.
1.7.Für den Fall, dass sich lediglich die Konditionen oder Preise eines Zusatzdienstes Abo ändern,
steht Ihnen nur hinsichtlich des jeweils geänderten Zusatzdienstes Abo ein Kündigungsrecht zu.
Wir werden Sie über eine solche Änderung von Zusatzdiensten Abo schriftlich informieren. Das
Kündigungsrecht erlischt, wenn Sie nicht innerhalb eines Monats nach der Information davon Gebrauch machen.
2.
Vertragsschluss / Leistungsumfang
2.1.Wir behalten uns vor, Ihren Auftrag insbesondere dann abzulehnen, wenn wir negative Auskünfte
über Ihre Kreditwürdigkeit erhalten haben. Sollten Sie mit Zahlungsverpflichtungen im Rückstand
sein, die sich aus einem früheren oder einem noch bestehenden anderen Vertragsverhältnis mit
uns ergeben, oder haben Sie schuldhaft unrichtige Angaben über Ihre Kreditwürdigkeit gemacht
oder sind auf anderem Wege Umstände bekannt geworden, die zu begründeten Zweifeln an Ihrer Kreditwürdigkeit führen, oder liegen andere berechtigte Gründe vor, so behalten wir uns das
Recht vor, Ihren Auftrag abzulehnen. Ferner behalten wir uns unabhängig von der Bonitätsprüfung vor, Ihren Auftrag aufgrund debitel-interner Kriterien abzulehnen.
2.2.Um unsere Leistungen technisch einwandfrei nutzen zu können, müssen Sie zugelassene und den
gültigen technischen Bestimmungen entsprechende Telekommunikationsanlagen, Endeinrichtungen bzw. Mobiltelefone verwenden.
2.3.Wir werden den Leistungsumfang nur ändern, soweit dies für Sie zumutbar und für uns unausweichlich ist. Eine Änderung kann insbesondere notwendig werden, wenn wir dazu durch Änderungen der vom Netzbetreiber erbrachten Leistung gezwungen sind. Im Falle einer Leistungseinschränkung durch uns haben Sie das Recht, das Vertragsverhältnis innerhalb eines Monats
nach Zugang der schriftlichen Änderungsmitteilung für den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der
Änderung zu kündigen. Wir weisen Sie in der schriftlichen Änderungsmitteilung auf dieses Kündigungsrecht ausdrücklich hin.
3.
Zahlungsbedingungen / Vergütung
3.1.Über die von uns angebotenen und von Ihnen in Anspruch genommenen Telekommunikationsdienstleistungen erstellen wir Ihnen eine Rechnung, die grundsätzlich nur als elektronische
Rechnung (im Regelfall per Rechnung Online) bereitgestellt wird und die auf der im Zeitpunkt des
Vertragsschlusses gültigen Preisliste basiert. Sollten Sie eine Rechnung in Papierform wünschen,
fallen dafür gesonderte Kosten an, deren Höhe Sie der Preisliste entnehmen können.
3.2.Soweit nach der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste ein einmaliger Anschlusspreis und ein Monatsgrundpreis erhoben werden, sind diese jeweils im Voraus zu entrichten. Die
Verbindungskosten sowie die von Ihnen gegebenenfalls beantragten Zusatzdienstleistungen oder
sonstige Kosten werden Ihnen nach Maßgabe dieser AGB in Verbindung mit den jeweils gültigen
Preislisten in Rechnung gestellt.
3.3.Unsere Rechnungsstellung erfolgt in der Regel monatlich; allerdings behalten wir uns vor, auch
in kürzeren oder längeren Zeitabständen abzurechnen. Wir behalten uns vor, Ihnen nicht berechnete Entgelte, die während der Vertragslaufzeit entstanden sind, auch noch nach Zugang der jeweiligen, in der Regel monatlichen, Rechnung zu berechnen. Ferner behalten wir uns vor, sofern
in einem Abrechnungszeitraum keine von Ihnen zu entrichtenden Entgelte angefallen sind, für
den betreffenden Abrechnungszeitraum keine Rechnung zu erstellen. Rückerstattungsansprüche
gegen uns, beispielsweise bei Über- oder Doppelzahlungen, werden gutgeschrieben und mit unserer nächsten fälligen Forderung verrechnet. Auf Ihren ausdrücklichen Wunsch und sofern keine
offenen Forderungen unsererseits bestehen, erfolgt die Rückerstattung im Regelfalle entweder
auf das von Ihnen für die Durchführung der Einzugsermächtigung benannte Konto oder ggf. auf
das Konto des Dritten, der die Zahlung geleistet hatte. Sollte Ihr Kundenkonto nach Vertragsende
ein Guthaben aufweisen, erstatten wir dies unterhalb eines Betrages von 6,00 Euro aus Vereinfachungsgründen nur auf Ihren ausdrücklichen Wunsch hin.
3.4.Kostensteigerungen, insbesondere aufgrund von Tarifverträgen, Preiserhöhungen der Netzbetreiber, erhöhten Steuern oder sonstiger uns entstehenden Zusatzkosten können zu Preiserhöhungen führen. Wir sind daher berechtigt, die Preise für unsere Leistungen zu erhöhen. Änderungen unserer Preise werden nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen wirksam, wenn
die neuen Preislisten bei den debitel Händlern zu Ihrer Kenntnisnahme bereitgehalten werden.
Teil A Ziffer 1.5 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt entsprechend.
3.5.Der Rechnungsbetrag wird einen Tag nach Zugang der E-Mail fällig, mit der Sie auf die Möglichkeit des Abrufs der elektronischen Rechnung hingewiesen werden. Der Zugang erfolgt zu dem
Zeitpunkt, zu dem diese E-Mail auf dem Mailboxserver Ihres Providers zum Abruf bereitgestellt
wurde. Sofern uns keine gültige E-Mailadresse von Ihnen vorliegt oder die E-Mail aus technischen
Gründen nicht zugestellt werden kann, erfolgt die Benachrichtigung per SMS oder durch eine
Sprachansage an Ihre Mobilfunkrufnummer. In diesen Fällen wird der Rechnungsbetrag einen
Tag nach Zugang der SMS-Benachrichtigung bzw. nach der Sprachansage, durch die Sie auf die
Möglichkeit des Abrufs der elektronischen Rechnung hingewiesen werden, fällig. Die Bereitstellung und die Überlassung des Internet-Zugangs sowie die Online-Verbindungen zum Abruf der
Rechnungsdaten sind nicht Gegenstand dieses Vertrages, sondern bedürfen eines gesonderten
Vertrages mit einem entsprechenden Dienstanbieter, den Sie auf eigene Kosten zu schließen
haben. Wir stellen die Rechnung Online mit einer mittleren Systemverfügbarkeit von 97% zur
Verfügung. Rechnungen in Papierform werden mit dem Zugang bei Ihnen zur Zahlung fällig. Um
Ihnen und uns den Zahlungsverkehr zu erleichtern, bitten wir Sie, uns mit Vertragsschluss eine
Einzugsermächtigung zu erteilen, so dass die Forderungen mit Rechnungsübersendung im Wege
des Lastschriftverfahrens eingezogen werden können.
3.6.Wenn Sie keine Einzugsermächtigung erteilen, eine bestehende Einzugsermächtigung widerrufen, ohne dass der Widerruf von uns zu vertreten ist, oder wenn eine bestehende Einzugsermächtigung von uns nicht genutzt werden kann, entsteht dadurch für uns ein erhöhter Bearbeitungsaufwand. Hierfür berechnen wir Ihnen zusätzliche Bearbeitungskosten, deren Höhe Sie der bei
Vertragsschluss gültigen Preisliste entnehmen können. Anfallende Bankgebühren bei Zahlungen
aus dem Ausland per Scheck oder Überweisung sind von Ihnen zu tragen.
3.7.Sollte ein Scheck nicht eingelöst werden können oder eine Abbuchung im Lastschriftverfahren
nicht vorgenommen werden können, so dass wir mit dem Betrag rückbelastet werden, so sind Sie,
wenn Sie für die Nichteinlösung verantwortlich sind, verpflichtet, den uns insoweit entstehenden
Schaden zu ersetzen.
3.8.Wir weisen darauf hin, dass Sie auch ohne Mahnung bei Nichtzahlung fälliger Rechnungsbeträge
spätestens 30 Tage nach dem in Ziffer 3.5 beschriebenen Zeitpunkt automatisch in Verzug geraten. Für den Fall, dass Sie sich mit Ihren Zahlungsverpflichtungen in Verzug befinden, sind wir
berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach
§ 247 Bürgerliches Gesetzbuch zu verlangen.
4.
Nutzung durch Dritte
Sie haben auch die Kosten gemäß unserer Preisliste zu zahlen, die durch die von Ihnen zugelassene Nutzung des Mobiltelefons, der debitel-card sowie sonstiger Telekommunikationsanlagen
und -endeinrichtungen durch Dritte entstanden sind.
5.
Zurückbehaltungsrecht / Aufrechnung / Einwendungsausschluss
5.1.Ein Zurückbehaltungsrecht steht Ihnen nur zu, wenn Sie Ihrerseits Ansprüche aus diesem Vertragsverhältnis gegen uns haben. Gegen Ansprüche unsererseits können Sie nur dann aufrechnen, wenn Ihre Ansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
5.2.Einwendungen gegen unsere Rechnungen sind innerhalb von 8 Wochen nach Erhalt der Rechnung schriftlich bei uns geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung von
Einwendungen ausgeschlossen. Auf diese Rechtsfolge weisen wir Sie mit jeder Rechnung nochmals hin. Sollten Sie bei begründeten Einwendungen diese Frist unverschuldet versäumt haben,
so haben Sie die Möglichkeit, Ihre Einwendungen bis spätestens zwei Wochen nach Wegfall des
Hindernisses nachzuholen.
6.
Haftungsbeschränkung / Verjährung
6.1.Die von uns angebotenen Telefondienstleistungen können mit Rücksicht auf den gegenwärtigen
Stand der Technik Einschränkungen unterliegen, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen.
Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir unsere Telefondienstleistungen nur im Rahmen des
technisch Möglichen erbringen werden.
6.2.Für zeitweilige Unterbrechungen oder Beschränkungen der Netzleistungen haften wir dann nicht,
wenn sie auf der Einwirkung höherer Gewalt beruhen. Dieser stehen unvorhersehbare und von
uns nicht zu vertretende Umstände gleich, die die von uns angebotenen Leistungen vorübergehend unzumutbar erschweren oder unmöglich machen (Beispiele: wesentliche Betriebsstörungen
sowie Energieversorgungsschwierigkeiten, Arbeitskämpfe oder behördliche Maßnahmen). Sollten
diese Umstände jedoch länger als acht Kalendertage andauern, so haben Sie, ebenso wie wir, das
Recht, das Vertragsverhältnis durch fristlose Kündigung zu beenden. Sollten Netzbetreiber ihre
Leistungen uns gegenüber so verändern, so dass dies Auswirkungen auf unsere Leistungen gegenüber Ihnen hat und wir deswegen gezwungen sind, unsere Leistungen entsprechend einzuschränken, so sind wir hierzu berechtigt. In diesem Fall räumen wir Ihnen jedoch das Recht ein,
das Vertragsverhältnis innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der notwendigen Änderungen zu kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht weisen wir Sie ausdrücklich hin.
6.3.Im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses haften wir bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unbeschränkt. Bei Ansprüchen aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haften wir
ebenfalls unbeschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir im Übrigen nur bei der Verletzung
einer wesentlichen Vertragspflicht. Für reine Vermögensschäden, die nicht vorsätzlich verursacht wurden, ist unsere Haftung gegenüber dem einzelnen Kunden auf den Höchstbetrag von
EUR 12.500 beschränkt, gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten auf den Höchstbetrag von
EUR 10 Mio. je schadensverursachendem Ereignis. Übersteigt im letzteren Fall die Entschädigung,
die mehreren aufgrund desselben Ereignisses zu leisten ist, die genannte Höchstgrenze, wird der
Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadenersatzansprüche zur
Höchstgrenze steht. Die Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.
7.
Teilnehmerverzeichnis / Auskunftserteilung
7.1.Wenn Sie in ein öffentliches Teilnehmerverzeichnis eingetragen werden möchten, stellen wir dem
jeweiligen Herausgeber des öffentlichen Teilnehmerverzeichnisses Ihre Mobiltelefonnummer,
Ihren Namen inklusive Anschrift und soweit gewünscht Ihren Beruf oder das Gewerbe, welches
Sie betreiben, zur Verfügung und übermitteln die vorgenannten Daten auch Telefonauskunftsdiensten.
7.2.Wir behalten uns vor, eine telefonische Rufnummernauskunft selbst oder durch einen Dritten
durchführen zu lassen. Dabei halten wir uns an die Vorgaben, die Sie auf dem debitel card-Auftrag
gemacht haben.
8.
Datenschutz / Fernmeldegeheimnis
Die debitel AG beachtet bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer personenbezogenen
Daten die Regelungen der einschlägigen Datenschutznormen, insb. des Telekommunikationsgesetzes und des Bundesdatenschutzgesetzes. Ferner engagiert sich debitel im Rahmen der
gesetzlichen Verantwortlichkeit für den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten. Über Details der Datenverarbeitung sowie das Erfordernis der
Einwilligung in die Übermittlung Ihrer Daten an Wirtschaftsauskunfteien informieren wir Sie in
unserer Datenschutzbroschüre. Informationen zum Jugendschutz entnemen Sie unserer Jugendschutzbroschüre. Beide Broschüren stellen wir Ihnen kostenlos zum Download auf unserer Internetseite unter www.debitel.de/agb zur Verfügung. Auf Wunsch senden wir sie Ihnen auch postalisch zu. Wenden Sie sich hierzu bitte an unsere Kundenbetreuung. Auch debitel Händler drucken
Ihnen gerne ein Exemplar aus.
9.
Vertragsübernahme durch Dritte / Abtretung von Rechten
9.1.Wir sind berechtigt, mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen unsere Rechte und Pflichten
aus diesem Vertragsverhältnis ganz oder teilweise auf einen anderen Diensteanbieter oder Netzbetreiber zu übertragen. In diesem Falle sind Sie jedoch dazu berechtigt, das Vertragsverhältnis
innerhalb eines Monats nach Zugang der schriftlichen Änderungsmitteilung zum Zeitpunkt der
Vertragsübernahme durch das neue Unternehmen zu kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht werden wir Sie in der schriftlichen Änderungsmitteilung ausdrücklich hinweisen.
9.2.Ihre Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag können Sie nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung unsererseits auf Dritte übertragen. Ihre Vertragspflichten, insbesondere Ihre Zahlungspflichten, erlöschen jedoch erst mit dem uneingeschränkten Eintritt des Dritten in den Vertrag
und unserer Zustimmung.
10. Gerichtsstand / Anwendbares Recht
10.1.Als Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem vorliegenden Vertragsverhältnis wird Stuttgart
vereinbart. Dies gilt, sofern Sie Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder
ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind. Gleiches gilt, wenn Sie keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben sowie für den Fall, dass Sie nach Vertragsschluss Ihren Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt haben oder Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt war.
10.2Auf das vorliegende Vertragsverhältnis findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
11. Sonstiges
Möchten Sie ein außergerichtliches Streitbeilegungsverfahren gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und seiner Ausführungsbestimmungen einleiten, so können Sie hierzu einen Antrag an die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Bonn, richten.
B.
Sonderbestimmungen für die Inanspruchnahme von Mobilfunkleistungen
1.
Allgemeines / Leistungsbeschreibung
1.1.Sofern Sie auf unserem debitel card-Auftrag Mobilfunkleistungen beantragt haben, gelten für
Sie die nachfolgenden Bedingungen ergänzend zu den unter Teil A genannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.2.Dieser Vertrag kommt zustande, wenn Sie den debitel card-Auftrag ordnungsgemäß ausgefüllt
und unterschrieben haben und wir diesen Auftrag angenommen haben. Die Annahme kann auch
durch die Freischaltung der debitel-card erfolgen. Die voraussichtliche Dauer bis zur Freischaltung eines Anschlusses beträgt 24 Stunden. Die mit einer Mobiltelefonnummer und einer persönlichen Identifikationsnummer (PIN) codierte debitel-card ist Voraussetzung für den Zugang zum
jeweiligen GSM-Mobilfunknetz und für die Inanspruchnahme der von uns angebotenen Mobilfunkleistungen. Die debitel-card wird Ihnen im Rahmen des Vertragsverhältnisses zum Gebrauch
überlassen und bleibt unser Eigentum; sie ist bei Vertragsende auf Anforderung an uns zurückzuschicken.
1.3.Falls wir von der Schufa, von Wirtschaftsauskunfteien oder dem FPP negative Auskünfte über Ihre
Kreditwürdigkeit erhalten, können wir die Freischaltung der debitel-card von der Leistung einer
Sicherheit abhängig machen. Näheres insbesondere zu Höhe und Art der Sicherheitsleistung regelt eine Kautionsvereinbarung, die von Ihnen abzuschließen ist.
1.4.Spätestens nach Freischaltung der debitel-card teilen wir Ihnen die Ihnen zugeordnete Mobiltelefonnummer mit. Bitte beachten Sie, dass die Teilnahme in den jeweiligen Mobilfunknetzen nur im
Rahmen des technischen Ausbauzustandes des betreffenden Netzes möglich ist. Nähere Auskünfte
hierzu sind über die debitel Händler sowie die Hotline erhältlich.
1.5.Eine Freischaltung der debitel-card für Auslandsgespräche (International Roaming) kann erst nach
Prüfung Ihres Auftrags erfolgen. Wir behalten uns jedoch vor, Ihren Antrag abzulehnen.
1.6.Sollten Sie die debitel TwinCard beantragt haben, empfehlen wir Ihnen, die beiden debitelcards nicht gleichzeitig zu nutzen, da dies zu Funktionsbeeinträchtigungen, insbesondere bei
Notrufen sowie u. U. sogar zur Sperrung der debitel-cards führen kann.
1.7.Wenn und soweit eine Änderung der Ihnen zugeteilten Mobiltelefonnummer aufgrund von Maßnahmen oder Entscheidungen der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation,
Post und Eisenbahnen und der dazu ergangenen Verfahrensregelungen oder aufgrund gesetzlicher Vorgaben erforderlich ist oder wenn die Zuteilung der Rufnummer aufgrund unrichtiger
Angaben durch Sie erfolgt ist, sind wir berechtigt, die Mobiltelefonnummer zu ändern. Sie haben
dann das Recht, das Vertragsverhältnis für den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung
schriftlich zu kündigen. Wir teilen Ihnen auf der Ankündigung die hierfür maßgeblichen Gründe
mit und weisen Sie auf Ihr Kündigungsrecht ausdrücklich hin. Dieses Kündigungsrecht erlischt,
wenn Sie nicht innerhalb eines Monats nach der Information hiervon Gebrauch machen.
2. Allgemeine Kundenpflichten
2.1.Um unsere Leistungen in einwandfreier Qualität in Anspruch nehmen zu können, sollten Sie die
debitel-card sorgsam behandeln. Insbesondere sollten Sie sie vor schädlichen Einflüssen, wie statischen Entladungen, direkter Sonnenbestrahlung und aggressiven Stoffen etc. schützen.
2.2.Bitte verwahren Sie die debitel-card besonders sorgfältig und sichern Sie sie gegen missbräuchliche Nutzung, Verlust oder Abhandenkommen. Sollte Ihnen eine missbräuchliche Nutzung bekannt werden oder aber die debitel-card abhanden kommen, so sind Sie verpflichtet, dies unter
Angabe Ihrer Mobiltelefonnummer und Ihres persönlichen Kennwortes unverzüglich an folgende
Adresse: debitel AG, Kundenbetreuung, 70545 Stuttgart, schriftlich oder per Fax an das HotlineFax 0180 - 5 123 120 und vorab telefonisch unter der Hotline 0180 - 5 123 123 (0,14 Euro pro Minute im Netz der T-Com, ggf. abweichender Preis bei Anruf aus den Mobilfunknetzen) zwecks
Sperrung der debitel-card mitzuteilen. Für den Sachwert der debitel-card bei Verlust oder Abhandenkommen haften Sie, soweit Sie dies zu vertreten haben. Außerdem müssen Sie den Monatsgrundpreis und die Verbindungskosten bezahlen, die infolge der Benutzung der debitel-card
durch Dritte bis zum Zeitpunkt des Einganges Ihrer Mitteilung angefallen sind, soweit Sie den
Verlust oder das Abhandenkommen der Ihnen zur Verfügung gestellten debitel-card zu vertreten haben. Im Falle eines Diebstahls übermitteln Sie uns bitte die Kopie der Strafanzeige. Sollten
Sie nach der Sperrung Ihres Anschlusses einen Wiederanschluss beantragen, so gehen die damit
verbundenen Kosten nur dann zu Ihren Lasten, wenn Sie den Verlust oder das Abhandenkommen
der debitel-card zu vertreten haben. Die Höhe dieser Kosten ergibt sich aus der im Zeitpunkt des
Vertragsschlusses gültigen Preisliste. Sie können jederzeit eine Ersatzkarte anfordern, die wir Ihnen schnellstmöglich zur Verfügung stellen. Das Vertragsverhältnis wird durch die vorsorgliche
Sperrung nicht beendet.
2.3.Jede Änderung Ihres Namens, Ihrer Adresse, der Rechtsform des von Ihnen betriebenen Unternehmens und vor allem jede Änderung Ihrer Bankverbindung sowie Ihrer E-Mail-Adresse haben
Sie uns in Ihrem eigenen Interesse unverzüglich mitzuteilen. Falls Sie eine solche Mitteilung
unterlassen, sind wir berechtigt, die notwendigen Auskünfte hierüber einzuholen. Die dadurch
entstehenden Kosten sind, soweit sie für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich
waren, von Ihnen zu tragen. Ihnen bleibt der Nachweis eines geringeren Aufwandes erhalten.
2.4.Falls Sie keine Rechnung in Papierform erhalten, sind Sie insbesondere verpflichtet, Ihre Rechnungsdaten regelmäßig monatlich abzurufen und die technischen Voraussetzungen dafür zu
schaffen, dass Sie auf Ihre elektronische Rechnung (in der Regel Rechnung Online) Zugriff nehmen können.
2.5.Vor der Inanspruchnahme der Leistung „Rufumleitung“ stellen Sie bitte sicher, dass der Inhaber
des Anschlusses, zu dem die Verbindungen weitergeleitet werden sollen, damit einverstanden ist.
2.6.Wenn Sie einen Einzelverbindungsnachweis beantragen, müssen Sie dafür Sorge tragen, dass
sämtlichen Personen, denen Sie die Benutzung Ihrer debitel-card gestatten, die Speicherung der
Verbindungsdaten bekannt ist.
2.7.Es ist Ihnen nicht gestattet, über die debitel-card Verbindungen eines Dritten, der die Rufnummer
eines anderen Dritten gewählt hat, über Vermittlungs- oder Übertragungssysteme weiterzuleiten.
2.8.Es ist ferner nicht gestattet, Mobilfunkdienstleistungen, die unabhängig von einer Abnahmemenge zu einem Pauschalpreis zur Verfügung gestellt werden (z.B. im Rahmen einer Flatrate):
- zum Betrieb von Mehrwert- oder Massenkommunikationsdiensten (z.B. Call Center-Leistungen,
Telemarketingleistungen oder Faxbroaddienste) zu nutzen;
- zur Erbringung von entgeltlichen oder unentgeltlichen Zusammenschaltungs- oder sonstigen
Telekommunikationsdienstleistungen für Dritte zu nutzen;
- zur Herstellung von Verbindungen, die aufgrund einer Standleitung zustande kommen und bei
denen der Anrufer oder der Angerufene aufgrund des Anrufs und /oder der Dauer des Anrufs
Zahlungen oder andere vermögenswerte Gegenleistungen erhält, zu nutzen;
- in einer Weise, die zu einer solchen Belegung einzelner GSM/UMTS-Zellen führt, dass andere
debitel-Kunden von der Inanspruchnahme des Mobilfunkservices dauerhaft ausgeschlossen werden, zu nutzen; und
- für Dauerverbindungen aufgrund manueller oder automatischer mehrfacher Wahlwiederholung
zu nutzen.
2.9.Die überlassenen Leistungen dürfen auch nicht in anderer Weise missbräuchlich genutzt werden,
insbesondere ist untersagt:
- gesetzlich verbotene, unaufgeforderte Informationen, Sachen oder sonstige Leistungen zu übersenden, wie z.B. unerwünschte und unverlangte Werbung per Telefon, SMS, E-Mail oder Fax;
- Viren, Kettenbriefe oder sonstige belästigende Nachrichten zu übertragen;
- Informationen mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten zu übermitteln oder auf solche Informationen hinzuweisen.
2.10.Der Vertrag basiert auf der üblichen Verteilung des Gesprächsaufkommens für Mobilfunkverbindungen zu anderen inländischen Mobilfunkteilnehmern, ins inländische Festnetz sowie ins
Ausland. Sollten wir feststellen, dass Ihr Gesprächsaufkommen von dieser üblichen Gesprächsverteilung innerhalb eines Abrechnungszeitraums abweicht, behalten wir uns vor, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen.
3.
Sperrung der debitel-card
3.1.Wir sind berechtigt, Ihre debitel-card aus der Geschäftsverbindung mit uns bis zur Zahlung Ihrer
fälligen Verbindlichkeiten vorübergehend zu sperren, soweit diese insgesamt einen Betrag von
wenigstens 55,00 Euro erreicht haben. Dies gilt auch dann, wenn eine Lastschrift für fällige Entgelte aus von Ihnen zu vertretenden Gründen nicht eingelöst werden kann oder uns zurückbelastet wird. Die Kosten dieser Sperrung und des Wiederanschlusses gehen nur zu Ihren Lasten,
wenn Sie die Sperrung zu vertreten haben.
3.2.Bei dringendem Verdacht einer missbräuchlichen oder den Regelungen in Teil B Ziffer 2.7.,
2.8.oder 2.9. widersprechenden Nutzung sind wir berechtigt, sämtliche debitel-cards aus der Geschäftsverbindung mit uns vorsorglich zu sperren. Von einer missbräuchlichen Nutzung gehen
wir üblicherweise auch dann aus, wenn das für diese debitel-card angefallene Gebührenaufkommen das Zweifache des sonst monatlich fälligen Durchschnittsaufkommens überschritten hat.
Von einer solchen Sperrung benachrichtigen wir Sie aber im Regelfalle vorab und erteilen gegebenenfalls eine Zwischenabrechnung. Sobald die fälligen Beträge beglichen worden sind, prüfen wir
unverzüglich die Freischaltung.
3.3.Wenn wir nach Abschluss des Vertrages von Tatsachen Kenntnis erlangen, die zu berechtigten
Zweifeln an Ihrer Kreditwürdigkeit Anlass geben, sind wir ebenfalls berechtigt, die Karte bis zur
Klärung solcher Zweifel zu sperren.
3.4.Wir weisen Sie aber darauf hin, dass die Geltung des Vertrages durch solche Sperrungen unberührt bleibt.
3.5.In den unter Ziffern 3.1 bis 3.3 genannten Fällen sind wir darüber hinaus berechtigt, die weitere Erbringung unserer Leistung von einer Sicherheitsleistung abhängig zu machen, die dann innerhalb
von zwei Wochen zu erbringen ist. Eine Sicherheitsleistung kann beispielsweise eine Kaution oder
Bürgschaft einer Bank im europäischen Wirtschaftsraum sein.
4.Besondere Bedingungen für Kunden bis 21 Jahre
4.1.Bei Kunden, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind Verbindungen in ausländischen Mobilfunknetzen (International Roaming) und zu ausländischen Netzen sowie zu 0900erNummern nicht möglich. Ferner sind für diese Kunden KombiService und BonusMinutes nicht
verfügbar. Außerdem behalten wir uns vor, Ihre debitel-card zu sperren, soweit Ihre Verbindlichkeit innerhalb eines Abrechnungszeitraums einen Betrag in Höhe von 55,00 Euro erreicht.
4.2.Bei Vollendung des 21. Lebensjahres entfällt die zuletzt genannte Beschränkung automatisch. Der
Wegfall der übrigen Beschränkungen setzt einen schriftlichen Antrag Ihrerseits sowie eine positive Prüfung unsererseits voraus.
5.Vertragslaufzeit / Kündigung / Rückgabe der debitel-card
5.1.Ihr Vertrag über die Zurverfügungstellung von Mobilfunkleistungen wird zunächst für die Dauer von 24 Monaten ab dem in B. Ziffer 1.2 genannten Zeitpunkt des Zustandekommens des Vertrages geschlossen. Er verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, falls er nicht drei Monate vor
Ablauf der Grundlaufzeit bzw. des jeweiligen folgenden Vertragsjahres schriftlich durch einen der
Vertragspartner gekündigt wird. Ihre Kündigung ist an die Anschrift „debitel AG, 70545 Stuttgart“
zu richten. Wir dürfen noch darauf hinweisen, dass das Vertragsverhältnis für zusätzlich beantragte Serviceleistungen mit Beendigung dieses Vertragsverhältnisses ebenfalls endet.
5.2.Wir sind dazu berechtigt, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer
Kündigungsfrist zu kündigen. Wichtige Gründe sind beispielsweise ein schuldhafter Verstoß
gegen Ihre Vertragspflichten gemäß Teil B Ziffer 2.7., 2.8. oder 2.9., die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über Ihr Vermögen, die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung über Ihre Vermögensverhältnisse, eine fruchtlos durchgeführte Pfändung, die missbräuchliche Nutzung der
debitel-card, die unbegründete Nichtzahlung des Monatsgrundpreises über einen Zeitraum von
mindestens drei Monaten, die längerfristige rechtsgrundlose Nichtzahlung der Ihnen in Rechnung
gestellten Gebühren – soweit ein Betrag in Höhe von 55,00 Euro überschritten wird – oder eine
gegen gesetzliche Vorschriften verstoßende Benutzung von GSM-Mobilfunkeinrichtungen.
5.3.Bei schuldhaft falschen Angaben hinsichtlich Ihrer Bankverbindung, der Kreditwürdigkeit oder
Ihrer Anschrift sind wir ebenfalls zur außerordentlichen Kündigung berechtigt. In diesem Fall räumen wir jedoch zuvor eine zweiwöchige Frist zur Berichtigung der Angaben ein. Falls diese Frist
erfolglos verstreicht, sind wir jedoch berechtigt, unser Kündigungsrecht wahrzunehmen.
5.4.Darüber hinaus sind wir im Falle des Todes unseres Vertragspartners zur außerordentlichen fristlosen Kündigung des Mobilfunkvertrages berechtigt.
5.5.Bitte beachten Sie, dass wir, falls wir aus von Ihnen zu vertretenden Gründen Ihnen gegenüber
eine vorzeitige Kündigung aussprechen mussten, dazu berechtigt sind, Schadensersatz wegen
Nichterfüllung des Vertrages geltend zu machen. Das bedeutet, dass wir auch von Ihnen Ersatz
für denjenigen Schaden fordern dürfen, der uns dadurch entstanden ist, dass der Vertrag nicht
über die ursprünglich vereinbarte Dauer hinweg durchgeführt werden konnte.
6.
Rufnummernportabilität
6.1.Sie sind berechtigt, nach Beendigung des mit uns geschlossenen Mobilfunkvertragsverhältnisses
Ihre Mobiltelefonnummer bei einem Wechsel zu einem anderen Diensteanbieter beizubehalten.
Zu diesem Zweck müssen Sie spätestens innerhalb von 30 Tagen nach der Vertragsbeendigung
bei diesem anderen Diensteanbieter die Portierung Ihrer Mobiltelefonnummer beauftragen. Nach
Ablauf dieses Zeitraums ist eine Portierung nicht mehr möglich.
6.2.Der debitel AG entstehen durch die Portierung Kosten. Deshalb werden wir Ihnen die von uns im
Zusammenhang mit der von Ihnen beauftragten Portierung erbrachten Leistungen nach Maßgabe
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Verbindung mit der gültigen Preisliste in Rechnung
stellen. Dies gilt auch dann, wenn die Portierung Ihrer Mobiltelefonnummer zu dem anderen
Dienstanbieter aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht durchgeführt werden kann.
6.3.Sie sind verpflichtet, uns Änderungen Ihres Namens, der Rechtsform des von Ihnen betriebenen
Unternehmens, Ihrer Adresse und Bankverbindung mitzuteilen, sofern Sie die Portierung Ihrer
Mobiltelefonnummer beauftragt haben. Falls Sie eine solche Mitteilung unterlassen, sind wir
berechtigt, die notwendigen Auskünfte hierüber einzuholen. Die dadurch entstehenden Kosten
sind, soweit sie für die Abwicklung Ihrer Zahlungsverpflichtungen erforderlich waren, von Ihnen
zu tragen. Natürlich bleibt Ihnen der Nachweis eines geringeren Aufwandes vorbehalten.
6.4.Wir weisen Sie darauf hin, dass aus technischen Gründen die von Ihnen beauftragte Portierung
u.U. bereits einige Tage vor der Beendigung des mit uns geschlossenen Mobilfunkvertrages
durchgeführt werden kann. Sie haben in diesem Zeitraum keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des für diesen Zeitraum bereits entrichteten Monatsgrundpreises.
C.Sonderbestimmungen: Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen für einen Vertrag über
den Kauf von Ware mit Ratenzahlungsvereinbarung
1.
Allgemeines
Die debitel AG (nachstehend „debitel“ genannt), Gropiusplatz 10, 70563 Stuttgart (Amtsgericht
Stuttgart, HRB 19835) verkauft und liefert unter anderem Mobilfunktelefone und Zubehör aufgrund der nachfolgenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (AGB). Die AGB werden
Bestandteil eines jeden Vertrages mit debitel über den Kauf von Ware mit Ratenzahlungsvereinbarung. Abweichende AGB des Käufers gelten nicht. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist jede
natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
2.
Vertragsabschluss
2.1.Der Kaufvertrag kommt durch einen Antrag des Käufers und die Annahme durch debitel zustande. debitel nimmt grundsätzlich den Antrag durch eine schriftliche Erklärung, spätestens jedoch
mit der Übergabe der Ware an.
2.2.Alle Angebote von debitel (z.B. in Prospekten, Rundschreiben, Preislisten und sonstigen Veröffentlichungen) sind freibleibend. Der Käufer ist für eine Frist von vier (4) Wochen an seinen Antrag gebunden.
2.3. Vor Annahme des Antrages des Käufers behält sich debitel vor,
2.3.1.nach Maßgabe der Ziffer 9 dieser AGB Auskünfte im Rahmen einer Bonitätsprüfung einzuholen;
2.3.2.die Annahme des Antrags abzulehnen, wenn der Antragsteller mit den Verpflichtungen aus anderen bestehenden oder früheren Kundenverhältnissen mit der debitel oder einem mit ihr verbundenen Unternehmen im Rückstand ist oder unrichtige Angaben macht, die für die Beurteilung
seiner Kreditwürdigkeit von Bedeutung sind;
2.3.3.die vertraglichen Leistungen von einer durch den Käufer zu erbringenden angemessenen Sicherheitsleistung abhängig zu machen.
2.4. Nach dem Antrag des Käufers stehen debitel die Rechte gemäß Ziffer 10 zu.
3.
Zahlungsbedingungen
3.1.Der Käufer ist grundsätzlich sofort bei Übergabe oder Lieferung zur Zahlung der Rechnungsbeträge gemäß den jeweils bei Vertragsschluss gültigen Preislisten verpflichtet.
3.2.Haben die Vertragsparteien eine Ratenzahlung vereinbart, richtet sich die Fälligkeit der jeweiligen Raten nach dem vereinbarten Ratenzahlungsplan, wie er sich aus dem Begrüßungsanschreiben ergibt. Die Anzahlung wird sofort mit Vertragsschluss fällig. Die Anzahl der Raten sowie deren Höhe und jeweilige Fälligkeit sind dem Ratenzahlungsplan zu entnehmen.
3.3.Vertragsbestandteil des Kaufvertrages ist die Vereinbarung einer Einzugsermächtigung für die
debitel zur Abrechnung der anfallenden Entgelte. Der Einzug erfolgt zu Beginn eines jeden Monats.
3.4.Bei Widerruf der Einzugsermächtigung ersetzt der Käufer der debitel den höheren Aufwand für
entstandene Verwaltungskosten.
3.5.Wird eine Lastschrift nicht eingelöst und hat dies der Käufer zu vertreten oder befindet sich der
Käufer mit der Zahlung in Verzug, werden vorbehaltlich der Geltendmachung eines weiteren Ver-
zugsschadens Verzugszinsen in Höhe des tatsächlichen Zinsschadens der debitel, mindestens jedoch in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank, berechnet.
Dem Käufer bleibt es vorbehalten, eine geringere Höhe des Zinsschadens nachzuweisen. Wir behalten uns vor, für Mahnungen eine Bearbeitungs-pauschale im üblichen Rahmen zu berechnen.
Dem Käufer bleibt es unbenommen, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
4.
Verzug
Haben die Vertragsparteien eine Ratenzahlung vereinbart und befindet sich der Käufer mit mindestens zwei aufeinander folgenden Raten in Verzug und ist dieser fruchtlos zur Zahlung des
rückständigen Betrages innerhalb einer 14-tägigen Frist aufgefordert worden, ist debitel berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen und die noch offen stehende Restschuld zu verlangen. debitel wird den Käufer in der letzten Zahlungsaufforderung auf diese Folge hinweisen.
5.
Eigentumsvorbehalt
5.1.Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises durch den Käufer im Eigentum von
debitel. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Käufer eine Verpfändung, Sicherungsübereignung oder sonstige unberechtigte Verfügung zu Lasten des Eigentums von debitel untersagt.
5.2.Ist der Käufer kein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, so tritt er – soweit er die Vorbehaltsware
weiter veräußert – bereits jetzt debitel seine künftigen Forderungen aus der Weiterveräußerung
gegen seine Käufer mit allen Nebenrechten – einschließlich etwaiger Saldoforderungen – bis zur
Höhe des zwischen den Parteien vereinbarten noch offen stehenden Kaufpreises sicherungshalber ab, ohne dass es noch späterer besonderer Erklärungen bedarf. Bis auf Widerruf ist der Käufer
zur Einziehung der abgetretenen Forderungen aus der Weiterveräußerung befugt. Bei Vorliegen
eines wichtigen Grundes, insbesondere bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Eröffnung eines
Insolvenzverfahrens oder wenn vergleichbare begründete Anhaltspunkte vorliegen, die eine Zahlungsunfähigkeit des Bestellers nahe legen, ist debitel berechtigt, die Einziehungsbefugnis des
Bestellers zu widerrufen.
6.
Gewährleistungsrechte, Haftung
6.1.debitel gewährleistet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, dass die Waren nicht mit Mängeln behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem
Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Sollte eine Ware mit einem Mangel
behaftet sein, erfolgt innerhalb einer angemessenen Zeit die Nacherfüllung durch debitel.
6.2.Die Gewährleistungsfrist für die Ware beträgt 24 Monate und beginnt mit dem Erhalt der Ware.
Ist der Käufer kein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate ab Erhalt der Ware.
6.3.Käufer, die nicht als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB anzusehen sind, müssen die Ware innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt auf Ihre Vertragsgemäßheit untersuchen und erkennbare Mängel
unverzüglich rügen. Ansonsten gelten die gekauften Produkte als genehmigt.
7.
Haftung
7.1.debitel haftet für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln unbeschränkt. Für leichte Fahrlässigkeit haftet debitel nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise und bei Schäden, die für diese Art von Verträgen bei Vertragsschluss
typisch und vorhersehbar waren. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen eines
Mangels nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Ware oder bei arglistig
verschwiegenen Fehlern und wegen Schäden an Gesundheit, Leib und Leben Haftungsbeschränkungen unberührt.
7.2.Die Haftung für übrige Schäden ist ausgeschlossen.
8.
Datenschutz / Fernmeldegeheimnis
8.1.debitel erhebt, verarbeitet und nutzt die auf dem Kaufvertrag genannten personenbezogenen Daten zum Zweck der Durchführung und Abwicklung des Vertrages.
8.2.Der Käufer willigt ein, dass debitel seine personen-bezogenen Daten für die in der Einwilligung
oder im Gesetz genannten Zwecke verarbeitet und nutzt. Er willigt insbesondere ein, dass debitel
seine personen-bezogenen Daten an Dritte, deren sich debitel zur Erfüllung seiner vertraglichen
Verpflichtungen gegenüber dem Käufer bedient, übermittelt, soweit dies zur Durchführung des
Vertragsverhältnisses mit dem Käufer erforderlich ist.
9.
Schufa-Klausel / Wirtschaftsauskunfteien
Der Käufer willigt ein, dass debitel, der für den Wohnsitz des Käufers zuständigen SCHUFA Gesellschaft (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) oder den weiteren Wirtschaftsauskunfteien Bürgel, Verband der Vereine Creditreform und Creditreform Experian GmbH, Info
Score Consumer Data und Inter-Card AG über die Beantragung, die Aufnahme und Beendigung
dieses Vertrages übermittelt und Auskünfte über den Käufer von der SCHUFA und o.g. Auskunfteien erhält. Der Käufer willigt ein, dass debitel zum Zwecke der Bonitätsprüfung Auskünfte über
personenbezogene Daten von verbundenen Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG einholt, verarbeitet und weitergibt. Unabhängig davon wird debitel den o.g. Wirtschaftsauskunfteien auch
Daten aufgrund nicht vertragsgemäßer Abwicklung (z.B. Kündigung wegen Zahlungsverzugs, beantragter Mahnbescheid bei unbestrittener Forderung, sowie Zwangsvollstreckungsmaßnahmen)
dieses Vertrages melden. Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur
erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen debitels, eines Vertragspartners der
Wirtschaftsauskunfteien oder der Allgemeinheit erforderlich ist und dadurch schutzwürdige Belange des Käufers nicht beeinträchtigt werden. Die Wirtschaftsauskunfteien speichern die Daten,
um den ihr angeschlossenen Kreditinstituten, Kreditkartenunternehmen, Leasinggesellschaften,
Einzelhandelsunternehmen einschließlich des Versandhandels und sonstigen Unternehmen, die
gewerbsmäßig Geld- oder Warenkredite an Konsumenten geben bzw. Kommunikationsdienste
anbieten, Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von Käufern geben zu können. An
Unternehmen, die gewerbsmäßig Forderungen einziehen und einer der o.g. Wirtschaftsauskunfteien angeschlossen sind, können zum Zweck der Schuldnerermittlung Adressdaten übermittelt
werden. Die Wirtschaftsauskunfteien stellen die Daten ihren Vertragspartnern nur zur Verfügung,
wenn diese ein berechtigtes Interesse an der Datenübermittlung glaubhaft darlegen. Es werden
nur objektive Daten ohne Angabe des Kreditgebers übermittelt; subjektive Werturteile, persönliche Einkommens- und Vermögensverhältnisse sind in den o.g. Wirtschaftsauskunfteien- Auskünften nicht enthalten. Der Käufer kann Auskunft bei den o.g. Wirtschaftsauskunfteien über seine ihn betreffenden gespeicherten Daten erhalten. Die jeweils zuständigen Geschäftsstellen sind
bei der debitel-Hotline zu erfragen, oder aber dem ausgehändigten Merkblatt für Datenschutz zu
entnehmen. Der Käufer willigt ein, dass im Falle eines Wohnsitzwechsels die vorgenannten Wirtschaftsauskunfteien die Daten an die dann zuständigen Wirtschaftsauskunfteien übermitteln.
10. Schlussbestimmungen
10.1.Gegen Forderungen von debitel kann der Käufer nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungs-recht kann der Käufer nur ausüben,
wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
10.2.Der Käufer kann Rechte und Pflichten aus den Verträgen mit debitel nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch debitel auf einen Dritten übertragen.
10.3.debitel ist berechtigt, diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen zur Widerherstellung
der Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses mit Zustimmung des Käufers zu ändern, sofern
dies aufgrund unvorhersehbarer technischer, rechtlicher oder regulatorischer Veränderungen
nach Vertragsschluss erforderlich wird, die debitel nicht veranlasst und auf die debitel keinen Einfluss hat. Wesentliche Regelungen des Vertrages, insbesondere solche über Art und Umfang der
vereinbarten Leistungen, der Laufzeit und Regelungen zur Kündigung sind von dieser Änderungsbefugnis ausgenommen.
10.4.Soweit der Käufer kein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist oder keinen Sitz im Inland hat, ist der
Sitz der debitel Gerichtsstand. debitel steht es offen, Ansprüche bei den Gerichten des allgemeinen
Gerichtsstandes des Käufers geltend zu machen. Ein ausschließlicher Gerichtsstand bleibt hiervon
unberührt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des einheitlichen Internationalen Kaufrechts wird ausgeschlossen.
10.5.Sollten eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit
der Vereinbarung im Übrigen nicht berührt. debitel AG, 70545 Stuttgart
Version debitel MF / Stand: November 2009
Merkblatt zum Datenschutz
Wichtiger Bestandteil Ihres
Netzanschluss-Vertrages
Einwilligungsklausel zur Über­mittlung
von Daten an Wirtschaftsauskunfteien
Ich/wir willige(n) ein, dass die debitel AG der für meinen/
unseren Wohnsitz zuständigen SCHUFA-Gesellschaft
(Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung),
der Bürgel Wirtschaftsinformationen (Bonitäts- und FPPAuskünfte) und dem Verband der Vereine der Credit­
reform sowie Creditreform Experian, Info Score Consumer
Data, SolvenTec GmbH, InterCard AG, Kreditinstituten
und Unternehmen der freenet AG Daten über die Beantragung, die Aufnahme und die Beendigung dieses Telekommunikationsvertrages übermittelt und Auskünfte
über mich/uns von den genannten Unternehmen erhält.
Unabhängig davon wird die debitel AG den genannten
Unternehmen Daten aufgrund nicht vertragsgemäßer
Abwicklung (z. B. Kündigung wegen Zahlungsverzuges,
beantragter Mahnbescheid bei unbestrittener Forderung
sowie Zwangsvollstreckungsmaßnahmen) dieses Vertrages melden.
Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen der debitel AG, eines Vertragspartners
der SCHUFA oder der anderen genannten Unternehmen
oder der Allgemeinheit erforderlich ist und dadurch
meine/unsere schutzwürdigen Belange nicht beeinträchtigt werden.
Die SCHUFA speichert Daten, um den ihr angeschlossenen Kreditinstituten, Kreditkartenunternehmen,
Leasinggesellschaften, Einzelhandelsunternehmen einschließlich des Versandhandels und sonstigen Unternehmen, die gewerbsmäßig Geld- oder Warenkredite an
Konsumenten geben bzw. Telekommunikationsdienste
anbieten, Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von Kunden geben zu können.
Der Creditreform Experian sind neben den genannten
Unternehmen auch in Vorleistung tretende Finanzdienstleister (Versicherungen, Factoringunternehmen)
angeschlossen. An Unternehmen, die gewerbsmäßig Forderungen einziehen und der SCHUFA vertraglich angeschlossen sind, können zum Zwecke der Schuldnerermittlung Adressdaten übermittelt werden.
Die SCHUFA stellt die Daten ihren Vertragspartnern nur
zur Verfügung, wenn diese ein berechtigtes Interesse
an der Datenübermittlung glaubhaft darlegen. In entsprechender Weise verfahren die anderen genannten
Unternehmen. Die SCHUFA und die Firma Creditreform
Experian übermitteln nur objektive Daten ohne Angabe
des Kreditgebers; subjektive Werturteile, persönliche
Einkommens- und Vermögensverhältnisse sind in SCHUFA-Auskünften nicht enthalten.
Ich kann/wir können Auskunft bei der SCHUFA und den
anderen Unternehmen über die mich/uns betreffenden
gespeicherten Daten erhalten.
Ich/wir willige(n) ein, dass im Falle eines Wohnsitzwechsels die vorgenannte SCHUFA die Daten an die dann
zuständige SCHUFA übermittelt.
Die Adressen der SCHUFA lauten:
SCHUFA HOLDING AG
Verbraucherservice
Postfach 60 05 09
44845 Bochum
SCHUFA HOLDING AG
Verbraucherservice
Postfach 56 40
30056 Hannover
Die Adressen der anderen Unternehmen lauten:
Verband der Vereine Creditreform e. V.
Hellersbergstraße 12
41460 Neuss
Creditreform Experian GmbH
Hellersbergstraße 14
41460 Neuss
Bürgel Wirtschaftsinformationen GmbH & Co. KG
Postfach 50 01 66
22701 Hamburg
Info Score Consumer Data GmbH
Rheinstraße 99
76532 Baden-Baden
SolvenTec GmbH
Kabelkamp 1a
30179 Hannover
InterCard AG
Mehlbeerenstraße 4
82024 Taufkirchen
Fraud Prevention Pool
Aufgaben des Fraud Prevention Pool (FPP)
Aufgabe des FPP ist es, den Vertragspartnern Informationen zu geben, um sie vor Verlusten bei Telekommunikations (TK)-Entgelten zu schützen und ihnen gleichzeitig die Möglichkeit zu eröffnen, den/die Kunden bei
Verlusten der TK-Karte und/oder Missbrauch von weitergehenden Folgen zu bewahren. Die Daten werden
ausschließlich zu diesem Zweck verarbeitet und genutzt.
Vertragspartner des FPP
Vertragspartner des FPP sind ausschließlich TK-Diens­te­
anbieter. Über die derzeitigen Vertragspartner erteilt auf
Anforderung der FPP-Betreiber Auskunft.
FPP-Verfahren
Der FPP arbeitet nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit.
Danach kann nur der Vertragspartner Auskunft aus dem
FPP erhalten, welcher dem FPP auch Informationen übermittelt.
FPP-Datei
Von den FPP Vertragspartnern werden mit Bearbeitung
des Auftrages auf Lieferung einer TK-Dienstleistung an
den FPP bei Privatpersonen und nicht im Handelsregister eingetragenen Unternehmen insbesondere folgende
Stammdaten übermittelt:
Art der Dienstleistung, Auftrags- oder Kundennummer,
Auftragsdatum, Anrede, Titel, Vorname, Nachname,
Kennzeichen, Gewerbe/Freiberufler und Gewerbename,
Geburtsdatum, Straße und Hausnummer, Länderschlüssel, PLZ und Ort.
Bei im Handelsregister eingetragenen Firmen werden
anstelle von Anrede, Titel, Vor- und Nachname, Kennzeichen Gewerbe/Freiberufler und Gewerbename insbesondere folgende Stammdaten übermittelt: Firmenname,
Registernummer, Registerort und Registername.
Während der Vertragslaufzeit zwischen TK-Dienste­
anbieter und Kunde werden von dem FPP-Vertragspartner an den FPP insbesondere folgende Daten und Merkmale gemeldet: Änderung der Stammdaten, Beendigung
des Vertrages, Sperrung wegen Nichteinlösung einer
Banklastschrift, weil unbekannt verzogen, wegen Insolvenzverfahren, wegen begründetem Betrugsverdacht,
wegen Nichtzahlung.
Aus dem Datenbestand erhalten andere FPP-Vertragspartner nur dann Auskunft, wenn ihnen von der Person/
Firma ein Auftrag zur Lieferung einer TK-Dienstleistung
vorliegt bzw. mit der Person/Firma bereits eine Kundenbeziehung besteht. Die Auskunft bei einer Neuanfrage
kann insbesondere enthalten: Keine Daten gespeichert,
Anzahl/Vertragsdatum von Vertragsverhältnissen eines
bestimmten Zeitraumes, Hinweis auf Sperrung.
Die Auskunft bei einer bestehenden Kundenbeziehung kann insbesondere enthalten: Berichtigung und/
oder Löschung von Stammdaten, Hinweise auf Sperrung und Hinweis, dass die Person/Firma innerhalb einer
bestimmten Frist nach erster Einmeldung in den FPP bei
einer bestimmten Anzahl anderer FPP-Vertragspartner
Kunde geworden ist.
FPP-Datenbank
Die FPP-Datenbank wird von der Firma
Bürgel Wirtschaftsinformationen GmbH & Co. KG
Postfach 50 01 66
22701 Hamburg
Fax: 040/8 98 03-7 77
betrieben.
Aufsichtsbehörde für den FPP:
Der Hamburgische ­Datenschutzbeauftragte
Baumwall 7
20459 Hamburg
Sofern der Antragsteller Auskunft über die in zu seiner
Person/Firma gespeicherten oder übermittelten Daten
wünscht, ist ein schriftlicher Antrag an das jeweilige
Unternehmen oder an die debitel AG zu richten.
Hinweis zur Einwilligung
zur ­Datenverwendung
Sofern der Kunde eingewilligt hat, nutzt die debitel AG
die Bestands- und Verkehrsdaten des Kunden zu folgenden Zwecken:
n Marktforschung,
n G estaltung von Produkten, die über klassischen
Mobilfunk hinausgehen, z. B. mobiles Internet,
­Kombination mit DSL,
n Kundenberatung,
n Werbung für Produkte.
Bestandsdaten sind Daten eines Teilnehmers, die für die
Begründung, inhaltliche Ausgestaltung, Änderung oder
Beendigung eines Vertragsverhältnisses über Telekommunikationsdienste erhoben werden.
Verkehrsdaten sind Daten, die bei der Erbringung eines
Telekommunikationsdienstes erhoben, verarbeitet oder
genutzt werden. Von diesen nutzt die debitel AG insbesondere die Nummern der beteiligten Anschlüsse (ohne
Information über die Person des Anschlussinhabers) und
Information über die genutzten TK-Dienste und übermittelten Datenmengen, um z. B. den besten Tarif und das
beste Produktportfolio für den Kunden zu ermitteln.
Nach der Ermittlung werden diese Verkehrsdaten unverzüglich gelöscht. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht. Der Versendung weiterer Nachrichten
kann ich jederzeit widersprechen, meine Einwilligung
zur Verwendung der Daten im Rahmen dieses Abschnitts
jederzeit widerrufen.
Nähere Informationen: www.mobilcom-debitel.de
Stand 15. 12. 2009